Fei­er­li­che Ein­bür­ge­rungs­fei­er im Erlan­ger Landratsamt

Land­rat begrüßt 86 Neu­bür­ge­rin­nen und Neu­bür­ger mit deut­scher Staatsbürgerschaft

Landrat Alexander Tritthart (rechts) mit den neu Eingebürgerten aus dem Landkreis. Foto: Johannes Hölzel, Landratsamt Erlangen-Höchstadt.

Land­rat Alex­an­der Tritt­hart (rechts) mit den neu Ein­ge­bür­ger­ten aus dem Land­kreis. Foto: Johan­nes Höl­zel, Land­rats­amt Erlangen-Höchstadt.

Ein bedeu­ten­der Schritt für die Teil­ha­be und Iden­ti­fi­ka­ti­on von Zuge­wan­der­ten im Land­kreis: Land­rat Alex­an­der Tritt­hart hieß kürz­lich im Rah­men einer Ein­bür­ge­rungs­fei­er 86 Neu­bür­ge­rin­nen und Neu­bür­ger per­sön­lich will­kom­men. Er beton­te die Bedeu­tung der Ein­bür­ge­rung und lob­te die Viel­falt der Her­kunfts­län­der und Kul­tu­ren der neu­en Staats­bür­ge­rin­nen und Staats­bür­ger, die den Land­kreis Erlan­gen-Höch­stadt zu einer offe­nen und bun­ten Gemein­schaft machen. Die Ein­bür­ge­rungs­fei­er mar­kier­te nicht nur einen Höhe­punkt für die ein­ge­bür­ger­ten Per­so­nen selbst, son­dern auch für den Land­kreis Erlan­gen-Höch­stadt als Gan­zes. Land­rat Tritt­hart ermu­tig­te die neu­en Staats­bür­ge­rin­nen und Staats­bür­ger dazu, aktiv am Leben in der Gemein­schaft teil­zu­neh­men und die Zukunft des Land­krei­ses mit­zu­ge­stal­ten. Ins­ge­samt erhiel­ten im Jahr 2023 etwa 400 Bür­ge­rin­nen und Bür­ger aus dem Land­kreis Erlan­gen-Höch­stadt die Deut­sche Staats­bür­ger­schaft. Für die anwe­sen­den Bür­ger­mei­ster begrüß­te Herolds­bergs Bür­ger­mei­ster Jan König die Neu­bür­ge­rin­nen und Neu­bür­ger. Umrahmt wur­de die Ver­an­stal­tung von den Höch­stadter Saxen.

Infor­ma­tio­nen zur Einbürgerung

Ein­ge­bür­gert wer­den kön­nen Aus­län­de­rin­nen und Aus­län­der, die in der Regel seit acht Jah­ren in Deutsch­land ihren recht­mä­ßi­gen und gewöhn­li­chen Auf­ent­halt haben. Außer­dem sind gute Kennt­nis­se der deut­schen Spra­che sowie Kennt­nis­se der Rechts- und Gesell­schafts­ord­nung und ein gesi­cher­ter Lebens­un­ter­halt not­wen­dig. Die Ein­bür­ge­rungs­ge­bühr beträgt 255 Euro. Infor­ma­tio­nen zur Ein­bür­ge­rung und Ansprech­part­ner für Inter­es­sier­te fin­den sich auf der Web­sei­te des Land­rats­amts unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a‑bis‑z/deutsche-staatsangehoerigkeit/. Dort ist auch der Link zum soge­nann­ten Quick-Check im Bay­ern­por­tal zur Ein­bür­ge­rung ver­füg­bar, mit wel­chem sich die Ein­bür­ge­rungs­vor­aus­set­zun­gen unver­bind­lich prü­fen las­sen: https://​www​.bay​ern​por​tal​.de/​d​o​k​u​m​e​n​t​e​/​o​n​l​i​n​e​v​e​r​f​a​h​r​e​n​/​0​3​9​3​1​1​3​5​8​474. Die end­gül­ti­ge Ent­schei­dung erfolgt nach Prü­fung der Vor­aus­set­zun­gen durch die zustän­di­ge Behörde.

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