Poli­zei­be­richt Frän­ki­sche Schweiz vom 25.03.2024

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Bamberg-Stadt

Betrun­ke­ner Auto­fah­rer rasiert Ampel

BAM­BERG. Gegen 01.40 Uhr am Mon­tag prall­te ein 36-jäh­ri­ger Mann aus dem Land­kreis in der Mem­mels­dor­fer Stra­ße, stadt­aus­wärts fah­rend, mit sei­nem BMW gegen eine Ampel­an­la­ge. Am BMW ent­stand Total­scha­den in Höhe von 20000 Euro, der Scha­den an der Ampel muss mit ca. 5000 Euro ver­an­schlagt wer­den. Der Fah­rer ver­such­te zunächst noch die Fahr­er­ei­gen­schaft zu ver­schlei­ern, indem er sei­ne Ehe­frau, die kurz vor Ein­tref­fen der Poli­zei zum Unfall­ort kam, als ver­meint­li­che Ver­ur­sa­che­rin ins Spiel brach­te. Ein Alko­test erbrach­te einen Wert von 1,64 Pro­mil­le. Als der Mann regi­strier­te, dass ihm sein Täu­schungs­ma­nö­ver miss­lang, wur­de er zuneh­mend aggres­si­ver und muss­te gefes­selt zur Blut­ent­nah­me zur PI Bam­berg-Stadt ver­bracht wer­den. Fahr­zeug und Füh­rer­schein wur­den sichergestellt.

Poli­zei­in­spek­ti­on Bamberg-Land

Son­sti­ges

NAISA. Mit sei­nem E‑Scooter, an dem ein abge­lau­fe­nes und seit 1. März ungül­ti­ges Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen ange­bracht war, fuhr am Sonn­tag­mit­tag ein 16-Jäh­ri­ger in der Fran­ken­stra­ße. Der Jugend­li­che muss nun mit einer Anzei­ge wegen eines Ver­ge­hens nach dem Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz rechnen.

Ver­kehrs­po­li­zei­in­spek­ti­on Bamberg

Vie­le Auto­fah­rer mit Anhän­ger zu schnell unterwegs

A70 / A73 / Lkr. Bam­berg. Dass vie­le Ver­kehrs­teil­neh­mer nicht wis­sen, dass man mit einem Anhän­ger grund­sätz­lich maxi­mal 80 km/​h fah­ren darf, zeig­ten meh­re­re Kon­trol­len der Ver­kehrs­po­li­zei Bam­berg am Sams­tag auf den Auto­bah­nen rund um Bamberg.

Die Zivil­strei­fe der Auto­bahn­po­li­zei konn­te im Lau­fe des Sams­tag­vor­mit­tags inner­halb kür­ze­ster Zeit ins­ge­samt sechs Geschwin­dig­keits­ver­stö­ße bei Gespan­nen fest­stel­len. In allen Fäl­len hat­ten die Anhän­ger kei­ne spe­zi­el­le Zulas­sung für Geschwin­dig­kei­ten bis 100 km/​h. Hier­durch gilt auch für Autos mit Anhän­gern eine Maxi­mal­ge­schwin­dig­keit von 80 km/​h auf Auto­bah­nen. Ein Über­schrei­ten der zuge­las­se­nen Geschwin­dig­keit birgt u. a. die hohe Gefahr, dass sich das Gespann auf­schau­kelt und es zu einem Ver­kehrs­un­fall kom­men kann. Die sechs gemes­se­nen Ver­kehrs­teil­neh­mer müs­sen daher jeweils mit einem Buß­geld­ver­fah­ren rech­nen. Der schnell­ste Fah­rer war mit 122 km/​h unter­wegs. Da der Mann kei­nen festen Wohn­sitz in Deutsch­land hat, muss­te er eine Sicher­heits­lei­stung von ins­ge­samt 500 Euro hinterlegen.

Poli­zei­in­spek­ti­on Bayreuth-Stadt

Meh­re­re Ver­kehrs­sün­der auf E‑Scootern und Klein­kraft­rä­dern gestoppt

Bay­reuth. Beam­te der Zen­tral­len Ein­satz­dien­ste Bay­reuth zogen am Wochen­en­de meh­re­re Rol­ler­fah­rer aus dem Ver­kehr. Es wur­den Fahr­ten ohne erfor­der­li­chen Füh­rer­schein, ohne Ver­si­che­rungs­schutz und unter Dro­gen­ein­fluss festgestellt.

Am frü­hen Frei­tag­abend wur­de ein E‑Scooter ange­hal­ten, wel­cher auf­grund der erhöh­ten bau­art­be­ding­ten Geschwin­dig­keit nicht ver­si­che­rungs­fä­hig ist und dem­nach für die­sen auch kein Ver­si­che­rungs­schutz bestand. Der 25 – Jäh­ri­ge Bel­gi­er muss sich nun wegen einem Ver­ge­hen nach dem Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz verantworten.

In der Frei­tag­nacht bean­stan­de­ten die Beam­ten einen 40 – Jäh­ri­gen Bay­reu­ther, wel­cher ohne Füh­rer­schein mit sei­nem Klein­kraft­rad unter­wegs war. Zusätz­lich konn­ten bei dem Fah­rer dro­gen­ty­pi­sche Sym­pto­me fest­ge­stellt wer­den, die eine Blut­ent­nah­me zur Fol­ge hat­ten. Zum Abschluss der Kon­trol­le wur­de schließ­lich der Sozi­us in Augen­schein genom­men. Auch hier wur­den die Beam­ten fün­dig. Er führ­te eine klei­ner Men­ge Haschisch mit sich. Den Fah­rer und Bei­fah­rer erwar­ten nun Anzei­gen nach dem Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz. Zudem muss der Fah­rer mit einem ein­mo­na­ti­gem Fahr­ver­bot rechnen.

Am Sams­tag bemerk­ten die Beam­ten auf der Albrecht-Dürer-Stra­ße einen Rol­ler­fah­rer, wel­cher ein altes aus dem Ver­si­che­rungs­jahr 2023 datier­tes Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen ange­bracht hat­te. Die Fahrt war für den 25 Bay­reuth damit zu Ende. Eine Straf­an­zei­ge kommt oben­drein auf ihn zu.

Am Sonn­tag konn­ten erneut ähn­li­che Fest­stel­lun­gen getrof­fen wer­den. Grund der Anhal­tung eines E‑Scooters war die Tat­sa­che, dass augen­schein­lich ein schwar­zes und somit ein nicht mehr gül­ti­ges Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen ange­bracht war. Bei der Über­prü­fung der Fahrt­taug­lich­keit stell­ten die Beam­ten zudem dro­gen­ty­pi­sche Auf­fäl­lig­kei­ten fest. Dies wur­de durch einen posi­tiv auf Amphet­amin ver­lau­fen­den Dro­gen­test bestä­tigt. Die Fahrt war natür­lich damit für den 23 Jäh­ri­gen Bay­reuth zu Ende. Er muss sich wegen Ver­stö­ßen nach dem Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz und Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz verantworten.

Seit dem 01.03.2024 benö­tigt man für die Teil­nah­me am Stra­ßen­ver­kehr das neue – für 2024 – gül­ti­ge Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen. Die Poli­zei stellt immer noch vie­le Ver­stö­ße hier­bei fest. Es wird sei­tens der Poli­zei noch­mals dar­auf­hin gewie­sen, E‑Scooter, Klein­kraft­rä­der und ande­re Fahr­zeu­ge, die mit einem Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen zu kenn­zeich­nen sind, mit dem neu­en, seit dem 01.03.2024 erhält­li­chen blau­en Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen aus­zu­stat­ten. Andern­falls dro­hen Straf­an­zei­gen und schlimm­sten­falls die Sicher­stel­lung der Fahr­zeu­ge bei wie­der­hol­ten Verstößen.

Poli­zei­in­spek­ti­on Bayreuth-Land

- Fehl­an­zei­ge -

Poli­zei­in­spek­ti­on Forchheim

Unfäl­le

Neun­kir­chen a. Brand. Am Sonn­tag gegen 18:50 Uhr befuhr eine 28-jäh­ri­ge Pkw-Fah­re­rin die Orts­ver­bin­dungs­stra­ße von Rosen­bach Rich­tung Neun­kir­chen a. Brand. Aus bis­lang unge­klär­ter Ursa­che kam die Frau allein­be­tei­ligt nach links von der Fahr­bahn ab und über­schlug sich mit ihrem Pkw. Grund könn­te die nicht uner­heb­li­che Alko­ho­li­sie­rung von ca. 1,5 Pro­mil­le gewe­sen sein. Neben der erfolg­ten Blut­ent­nah­me soll­te im Auf­trag der Staats­an­walt­schaft noch der Füh­rer­schein sicher­ge­stellt wer­den. Da die­ser jedoch auf­grund eines akti­ven Fahr­ver­bots bereits bei der Poli­zei war, konn­te dies vor Ort nicht erfol­gen. Die 28-jäh­ri­ge erwar­tet nun eine Anzei­ge wegen Gefähr­dung des Stra­ßen­ver­kehrs. Der Gesamt­scha­den liegt bei ca. 6000 EUR.

Poli­zei­in­spek­ti­on Lichtenfels

- Fehl­an­zei­ge -

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