Amphi­bi­en­wan­de­rung: Kreis­stra­ße CO 23 nachts gesperrt

Achtung, Wanderstrecke: Die Kreisstraße CO 23 zwischen Rottenbach und Ahlstadt ist wegen einer starken Amphibienwanderung für die Nachtstunden gesperrt. © LRA Coburg
Achtung, Wanderstrecke: Die Kreisstraße CO 23 zwischen Rottenbach und Ahlstadt ist wegen einer starken Amphibienwanderung für die Nachtstunden gesperrt. © LRA Coburg

Ganz schön was los ist der­zeit auf der Kreis­stra­ße CO 23 zwi­schen Rot­ten­bach und Ahl­stadt. Es sind aber nicht Auto- oder Rad­fah­rer, die dort unter­wegs sind, son­dern Krö­ten und ande­re Amphi­bi­en. Die­se wan­dern der­zeit in gro­ßer Men­ge zu ihren Laich­plät­zen. Des­halb hat der Land­kreis Coburg mit sofor­ti­ger Gül­tig­keit eine zeit­lich befri­ste­te Nacht­sper­rung der Kreis­stra­ße CO 23 erlas­sen. In erster Linie gilt die Sper­rung, damit die zahl­rei­chen Amphi­bi­en wäh­rend der Laich­zeit bei der Über­que­rung der Stra­ße nicht von Fahr­zeu­gen über­rollt und getö­tet wer­den. Aber es geht auch um die Sicher­heit der Ver­kehrs­teil­neh­mer: Durch die star­ke Krö­ten­wan­de­rung wäre gera­de in den Nach­stun­den auf dem abschüs­si­gen Stra­ßen­stück die Gefahr von Unfäl­len deut­lich erhöht – bei ver­län­ger­ten Brems­we­gen oder einem höhe­ren Risi­ko für Auf­fahr­un­fäl­le. Alter­na­ti­ve Mög­lich­kei­ten wie die Auf­stel­lung von Amphi­bi­en­schutz­zäu­nen oder das Ein­sam­meln der Amphi­bi­en durch frei­wil­li­ge Hel­fer in Kom­bi­na­ti­on mit einer Geschwin­dig­keits­be­schrän­kung sind kurz­fri­stig nicht umsetz­bar. Die Sper­rung gilt ab sofort täg­lich von 19 bis 6 Uhr und befri­stet bis vor­erst Frei­tag, 5. April. Die gesperr­te Strecke kann über die Kreis­stra­ßen CO 27 („Alte B4“), CO 17 (Mee­der) und CO 4 (Otto­wind) umfah­ren werden.

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