Kein Anfangs­ver­dacht für Straf­ta­ten bei Podi­ums­dis­kus­si­on an der Uni­ver­si­tät Bayreuth

Symbolbild Justiz

Am 08.02.2024 ver­an­stal­te­te die Hoch­schul­grup­pe „The Oli­ve Branch“ an der Uni­ver­si­tät Bay­reuth eine von der Hoch­schu­le geneh­mig­te Dis­kus­si­ons­ver­an­stal­tung in eng­li­scher Spra­che unter dem The­ma „Pal­e­sti­ne: A Uni­ver­sal Call to Free­dom“. Im Nach­gang zu die­ser Ver­an­stal­tung wur­de der Ver­dacht geäu­ßert, dass es im Zuge der Ver­an­stal­tung zu straf­ba­ren Äuße­run­gen gekom­men und ins­be­son­de­re das Exi­stenz­recht Isra­els geleug­net wor­den sei.

Im Rah­men umfang­rei­cher Vor­er­mitt­lun­gen wur­de durch die Staats­an­walt­schaft Bay­reuth in enger Zusam­men­ar­beit mit der Kri­mi­nal­po­li­zei­in­spek­ti­on Bay­reuth die­ser Ver­dacht über­prüft. Nach der Ver­neh­mung von meh­re­ren Per­so­nen, die an der Ver­an­stal­tung teil­ge­nom­men haben, haben sich kei­ne hin­rei­chen­den Anhalts­punk­te dahin­ge­hend erge­ben, dass es im Zuge der oben genann­ten Ver­an­stal­tung zu kon­kre­ten Äuße­run­gen der Dis­kus­si­ons­teil­neh­mer gekom­men ist, die den Anfangs­ver­dacht einer straf­ba­ren Hand­lung begrün­den würden.

Die Staats­an­walt­schaft Bay­reuth hat daher die Vor­er­mitt­lun­gen eingestellt.

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