ERH: Wie­der Gar­ten­ab­fall und Grün­gut entsorgen

Sam­mel­ter­mi­ne für das erste Halb­jahr ste­hen fest

Die mobi­len Grün­gut­sam­mel­ter­mi­ne für das Früh­jahr ste­hen fest. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger kön­nen dort an den Stand­or­ten der teil­neh­men­den Gemein­den ihre Gar­ten­ab­fäl­le, bei­spiels­wei­se Baum‑, Hecken‑, Strauch‑, Gras­schnitt und Laub, anlie­fern. Die genau­en Ter­mi­ne für das erste Halb­jahr 2024 ste­hen gedruckt im jähr­li­chen Abfall­ka­len­der und in den Amts- und Mit­tei­lungs­blät­tern. Online sind sie auf der Land­kreis-Home­page unter www​.erlan​gen​-hoech​stadt​.de zu finden.

Die mobi­len Grün­gut­samm­lun­gen ergän­zen die sta­tio­nä­ren Sam­mel­stel­len auf den Wert­stoff­hö­fen Bai­er­s­dorf, Ecken­tal, Her­zo­gen­au­rach, Erlan­gen und Utten­reuth sowie der Kom­po­stie­rungs­an­la­ge in Medbach/​Höchstadt. Die Anlie­fe­rung ist für Nut­zer einer Bio­ton­ne und jetzt auch für „Eigen­kom­po­stie­rer“ mög­lich. Die Anlie­fe­rung wird über die Müll­ge­büh­ren finan­ziert. Hin­weis: In Aurach­tal, Hem­ho­fen, Lon­ner­stadt, Mühl­hau­sen, Röt­ten­bach, Ober­rei­chen­bach, Wachen­roth und Wei­sen­dorf fin­den kei­ne mobi­len Gar­ten­ab­fall­samm­lun­gen mehr statt. Dort wer­den sta­tio­nä­re Gar­ten­ab­fall­con­tai­ner zur Samm­lung auf­ge­stellt. Fra­gen hier­zu sind bit­te an die jewei­li­ge Gemein­de zu richten.

Eini­ges zu beachten

Die Abga­be von Gar­ten­ab­fall und Grün­gut ist nur wäh­rend der vor­ge­ge­be­nen Sam­mel­zei­ten mög­lich. Vor Beginn und nach Ende der jewei­li­gen Sam­mel­ak­ti­on dür­fen an den Sam­mel­stel­len kei­ne Grün­ab­fäl­le abge­la­gert werden.

Drei Kubik­me­ter pro Lieferung

Die Annah­me von Grün­gut ist auf eine Men­ge von drei Kubik­me­ter pro Anlie­fe­rung begrenzt. Gar­ten- und Grün­ab­fäl­le, die auf­grund ihrer Grö­ße und ihres Gewich­tes nicht in das Sam­mel­fahr­zeug ver­la­den wer­den kön­nen, sind von der mobi­len Samm­lung ausgenommen.

Nur pflanz­li­che Abfäl­le mitgenommen

Die mobi­len Samm­lungs­an­la­gen neh­men aus­schließ­lich pflanz­li­che Abfäl­le an. Abfäl­le wie Bio­müll oder Alt­holz gehö­ren in die brau­ne Bio­müll­ton­ne, in die Sperr­müll­ab­ho­lung oder auf den Recyclinghof.

Andrang mög­lich

Bei Andrang an den Sam­mel­plät­zen, ins­be­son­de­re zu Beginn der halb­jähr­li­chen Sam­mel­ak­tio­nen oder wenn das Sam­mel­fahr­zeug zur Kom­po­stier­an­la­ge fah­ren muss, um den gesam­mel­ten Abfall zu lee­ren, kommt es unter Umstän­den zu War­te­zei­ten. In die­sen Fäl­len bit­tet die Kom­mu­na­le Abfall­wirt­schaft um Geduld und Rück­sicht­nah­me, damit die Samm­lung schnell und sicher von­stat­ten­ge­hen kann. Um die Arbeit an der Anla­ge zu erleich­tern, soll­ten Bür­ge­rin­nen und Bür­ger bit­te Gar­ten­ab­fäl­le mög­lichst locker ver­packen oder gebün­delt anliefern.

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