Bay­reu­ther ZBFS zum heu­ti­gen Gedenk­tag für Opfer von Terror

Ansprech­part­ne­rin für Ter­ror­an­schlä­ge und Groß­scha­dens­er­eig­nis­se hilft effi­zi­ent und unbürokratisch 

Opfer von Ter­ror­an­schlä­gen und Groß­scha­dens­er­eig­nis­sen, die auf einer Straf­tat beru­hen, sowie die Ange­hö­ri­gen die­ser Opfer kön­nen sich in Bay­ern schnell und unbü­ro­kra­tisch direkt an die Zen­tra­le Ansprech­part­ne­rin für den Opfer­schutz wen­den. Dadurch wird eine leicht zugäng­li­che Opfer­hil­fe gewähr­lei­stet. Die Zen­tra­le Ansprech­part­ne­rin für Opfer von Ter­ror­an­schlä­gen und Groß­scha­dens­er­eig­nis­sen Ker­stin Alten­beck ist bei der Lan­des­be­hör­de Zen­trum Bay­ern Fami­lie und Sozia­les (ZBFS) ange­sie­delt. „Opfer der­ar­ti­ger grau­sa­mer Straf­ta­ten blei­ben in die­ser schwie­ri­gen Situa­ti­on nicht auf sich allein gestellt“, so Altenbeck.

Die Zen­tra­le Ansprech­part­ne­rin ist unter fol­gen­der E‑Mail-Adres­se zu errei­chen: ansprechpartner.​opferschutz@​zbfs.​bayern.

„Men­schen, denen etwas Schlim­mes wider­fah­ren ist, sol­len in ihrer Not nicht allei­ne gelas­sen wer­den. Wir neh­men den heu­ti­gen Gedenk­tag für Opfer von Ter­ro­ris­mus zum Anlass, und erin­nern an das Unter­stüt­zungs­an­ge­bot unse­rer Lan­des­be­hör­de“, erklärt Dr. Nor­bert Koll­mer, Prä­si­dent der Lan­des­be­hör­de ZBFS.

Zum Hin­ter­grund: Am 21. Novem­ber 2019 hat das Baye­ri­sche Sozi­al­mi­ni­ste­ri­um die Auf­ga­be des Zen­tra­len Ansprech­part­ners für Opfer von Ter­ror und von auf Straf­ta­ten beru­hen­den Groß­scha­dens­er­eig­nis­sen in Bay­ern an das ZBFS über­tra­gen. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie auf der Home­page unse­rer Lan­des­be­hör­de: ZBFS – Ansprech­part­ner für den Opfer­schutz (bay​ern​.de)

Auch Opfer von Gewalt­ta­ten, die nicht unmit­tel­bar auf Ter­ror­an­schlä­gen und Groß­scha­dens­er­eig­nis­sen basie­ren, unter­stützt und ent­schä­digt die Lan­des­be­hör­de ZBFS. Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie unter: ZBFS – Gewalt­op­fer (bay​ern​.de)

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