Stel­lung­nah­me des Land­rats­am­tes zur geplan­ten Fäl­lung der Dorf­lin­de in Birkenreuth

In dem Bei­trag „Offe­ner Brief zur geplan­ten Fäl­lung der Dorf­lin­de in Bir­ken­reuth“ wirft der Bund Natur­schutz eini­ge Fra­gen zu dem Vor­gang auf. Die Redak­ti­on des Wie­sent­bo­ten hat beim Land­rats­amt nach­ge­fragt und fol­gen­de Stel­lung­nah­me erhalten:

Zu den im offe­nen Brief des BUND Natur­schutz auf­ge­wor­fe­nen Fra­gen äußert sich das Land­rats­amt Forch­heim wie folgt:

1. Wer hat die offen­sicht­lich geplan­te Fäl­lung der Lin­de in Auf­trag gegeben?

Ein Auf­trag wur­de noch nicht erteilt. Aktu­ell wer­den Ange­bo­te eingeholt.

2. Liegt ein schrift­li­ches Gut­ach­ten über den Baum vor? Wenn ja, wer­den dar­in Alter­na­ti­ven für eine Fäl­lung aufgezeigt?

Ja, ein sol­ches liegt vor. Die­ses stellt klar, dass eine aus­rei­chen­de Fixie­rung oder Siche­rung des aus­bruch­ge­fähr­de­ten Stämm­lings mit tech­ni­schen Mit­teln nicht mehr mög­lich ist. Die Ver­kehrs­si­cher­heit ist nicht mehr vorhanden.

3. Da es sich um ein Natur­denk­mal han­delt, das wie ein Bau­denk­mal als erhal­tens­wert zu behan­deln ist, stellt sich die Fra­ge, ob Maß­nah­men in Erwä­gung gezo­gen wer­den kön­nen, die Lin­de durch geeig­ne­te Maß­nah­men noch län­ger zu erhal­ten (z.B. Hal­te­bän­der, Abstüt­zun­gen von Ästen)? Dem Argu­ment „der Baum muss gefällt wer­den, weil eine unmit­tel­ba­re Gefahr von ihm aus­geht“ könn­te somit begeg­net werden.

sie­he Ant­wort zu 2.

4. Wur­de die Bevöl­ke­rung über die offen­sicht­lich geplan­te Fäl­lung informiert?

In der Sit­zung des Markt­ge­mein­de­ra­tes am 19.02.2024 wur­de beim Tages­ord­nungs­punkt „Anfra­gen“ öffent­lich die The­ma­tik von der ört­li­chen Mark­trä­tin Susan­ne Braun-Hof­mann vor­ge­bracht. Es wur­de mit­ge­teilt, dass zurück­lie­gend ein Rück­schnitt an der Lin­de durch das LRA FO erfolg­te und das nun­mehr eine Fäl­lung erfol­gen müs­se. Der Vor­sit­zen­de (BGM) teil­te mit, der Markt Wie­sent­tal war nicht in Kennt­nis gesetzt bezüg­lich des Rück­schnitts. Der Baum ist ein Natur­denk­mal. Mit der uNB soll geklärt wer­den, ob der Baum erhal­ten wer­den kann oder gefällt wer­den müs­se. Der Markt Wie­sent­tal hat nach Vor­lie­gen­den des Sachverhaltes/​Rück­spra­che mit der uNB die ört­li­chen Gemein­de­rä­te informiert.

5. Befin­det sich der Baum auf öffent­li­chen Grund?

Die Lin­de steht auf einem Grund­stück des Mark­tes Wiesenttal.

6. Ist eine Fäl­lung nach dem 1. März im vor­lie­gen­den Fall mit dem Bun­des­na­tur­schutz­ge­setz vereinbar?

Ja, zur Gewähr­lei­stung der Verkehrssicherheit.

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