Wie­der Stör­che in Bay­reuth gesichtet

Weißstorch (via Pixabay)
Weißstorch

Stör­che dür­fen nicht gestört wer­den – Stadt bit­tet die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, Stö­run­gen wie Feu­er­werk und Droh­nen­flug am Nest zu vermeiden

Nach einem star­ken Bestands­rück­gang Ende der 1970-er Jah­re hat sich die Popu­la­ti­on des Weiß­storchs in den letz­ten Jah­ren wie­der deut­lich erholt. Seit Jah­ren brü­tet ein Stor­chen­paar wie­der regel­mä­ßig in Ober­kon­ners­reuth mit gutem Erfolg. Nach erfolg­rei­chen Auf­zucht­jah­ren 2019 bis 2021 mit jeweils vier aus­ge­flo­ge­nen Jung­vö­geln, einem ent­täu­schen­den Jahr 2022 mit nur einem Jung­tier, wur­de im letz­ten Jahr mit fünf flüg­ge­ge­wor­de­nen Jung­stör­chen ein neu­er Rekord aufgestellt.

Weiß­storch vie­len Gefah­ren ausgesetzt

Der Weiß­storch ist im Lau­fe sei­nes Lebens vie­len Gefah­ren aus­ge­setzt. Vie­le der bei uns ver­un­glück­ten Weiß­stör­che sind Strom­op­fer, die durch Strom­schlag an den Frei­lei­tungs-Masten umkom­men. Eine wei­te­re Gefähr­dung für die Stor­chen-Popu­la­ti­on sind die sich deut­lich ver­schlech­tern­den Ernäh­rungs­be­din­gun­gen. Die Ent­wäs­se­rung von Feucht­wie­sen, die Besei­ti­gung von Gewäs­sern (Alt­wäs­ser, Tüm­pel, Wie­sen­grä­ben) und Fluss­re­gu­lie­run­gen sowie die inten­si­ve Grün­land­nut­zung schmä­lern das Futterangebot.

Neue Gefähr­dungs­ur­sa­chen sind erst in den letz­ten Jah­ren hin­zu­ge­kom­men, näm­lich zum einen das Abbren­nen von Feu­er­wer­ken in Horst­nä­he, zum ande­ren der Flug mit Droh­nen über dem Horst. Das Abbren­nen von Feu­er­wer­ken in unmit­tel­ba­rer Umge­bung von Stor­chen­hor­sten kann dazu füh­ren, dass die Alt­vö­gel panik­ar­tig das Gele­ge oder die Jung­vö­gel ver­las­sen; die Gele­ge küh­len aus und ster­ben ab, die Jung­vö­gel ver­hun­gern oder wer­den von Greif­vö­geln geschla­gen. Eine ähn­li­che Stö­rung und Flucht­re­ak­ti­on kann der Flug einer Droh­ne über dem Nest auslösen.

Auf zwei still­ge­leg­ten Schlo­ten gesichtet

Seit Mit­te Febru­ar die­ses Jahrs hat sich auf dem Schlot der ehe­ma­li­gen Braue­rei in Ober­kon­ners­reuth wie­der ein Stor­chen­paar auf dem Stor­chen­horst ein­ge­fun­den. Auch in der Lud­wig-Tho­ma-Stra­ße auf dem still­ge­leg­ten Schlot der Bla­ha-Tex­til­ver­ede­lung wur­den heu­er bereits Stör­che gesich­tet. Die Erhal­tung und Siche­rung des Lebens­rau­mes sind die wich­tig­ste Vor­aus­set­zung zum Über­le­ben der Stör­che. Im Inter­es­se des Weiß­storch­schut­zes soll­te des­halb das Abbren­nen von Feu­er­wer­ken in der Nähe von Stor­chen­hor­sten wäh­rend der Brut­zeit (Anfang April bis Ende August) unter­las­sen wer­den. Soll­te auf ein Feu­er­werk nicht ver­zich­tet wer­den kön­nen, ist ein aus­rei­chen­der Abstand zu den Stor­chen­hor­sten ein­zu­hal­ten. Je nach Lage des Hor­stes und der Höhe und Inten­si­tät des Feu­er­werks soll­te der Abstand min­de­stens 600 Meter betra­gen. Auch ein Droh­nen­flug ist in der Nähe des Hor­stes zu unterlassen.

Stö­rung kann mit Buß­geld geahn­det werden

Die erheb­li­che Stö­rung von Weiß­stör­chen wäh­rend der Brut­zeit stellt eine Ord­nungs­wid­rig­keit im Sin­ne des Bun­des­na­tur­schutz­ge­set­zes dar und kann mit einer Geld­bu­ße geahn­det wer­den. Unab­hän­gig von die­ser natur­schutz­recht­li­chen Rege­lung sind Feu­er­wer­ke außer­halb der Jah­res­wen­de ohne­hin beim Gewer­be­auf­sichts­amt anzu­zei­gen bezie­hungs­wei­se bedür­fen der Geneh­mi­gung durch das Amt für öffent­li­che Ord­nung, Brand- und Kata­stro­phen­schutz der Stadt Bayreuth.

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