Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens über die „Bay­reuth Tigers“

Symbolbild Justiz

Auf Antrag ihres Geschäfts­füh­rers hat­te das Amts­ge­richt Bay­reuth – Insol­venz­ge­richt – am 26. Janu­ar 2024 die vor­läu­fi­ge Insol­venz­ver­wal­tung für die Bay­reuth Tigers Eis­hockey GmbH ange­ord­net und Herrn Rechts­an­walt Peter Roe­ger (Plu­ta Rechts­an­wäl­te), Bay­reuth, zum vor­läu­fi­gen Insol­venz­ver­wal­ter bestellt.

Mit Beschluss vom 1. März 2024, 08:00 Uhr, hat das Amts­ge­richt Bay­reuth – Insol­venz­ge­richt – im Ver­fah­ren Az. IN 17/24 nach Ein­ho­lung eines gericht­li­chen Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­tens nun das Insol­venz­ver­fah­ren über das Ver­mö­gen der Bay­reuth Tigers Eis­hockey GmbH eröff­net und den vor­läu­fi­gen Insol­venz­ver­wal­ter Peter Roe­ger auch für das eigent­li­che Insol­venz­ver­fah­ren zum Insol­venz­ver­wal­ter bestellt.

Wei­te­re Ein­zel­hei­ten zum Insol­venz­ver­fah­ren fin­den sich unter www​.insol​venz​be​kannt​ma​chun​gen​.de

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