Erlan­ger GRÜ­NE for­dern trans­pa­ren­te Regeln für Fraktionszuschüsse

Poli­ti­sche Ent­schei­dun­gen für unse­re Stadt ein­schließ­lich der Geneh­mi­gung des Haus­halts und der Über­wa­chung städ­ti­scher Ange­le­gen­hei­ten wer­den von ehren­amt­li­chen Stadträt*innen getrof­fen. Um die Arbeit der ein­zel­nen Grup­pie­run­gen zu unter­stüt­zen, bewil­ligt die Stadt Zuschüs­se für die ganz kon­kre­te Fraktionsarbeit.

„Es geht dabei immer um die inter­ne Mei­nungs­bil­dung der Frak­ti­on. Geför­dert wer­den zum Bei­spiel Fort­bil­dungs­ko­sten, Klau­sur­ta­gun­gen und natür­lich Per­so­nal­ko­sten zur Unter­stüt­zung der täg­li­chen Arbeit. Grund­sätz­lich gilt das Gebot einer spar­sa­men und wirt­schaft­li­chen Haus­halts­füh­rung“, erläu­tert Eva Lin­hart, Vor­sit­zen­de des Revi­si­ons­aus­schus­ses. „Die Höhe der Zuschüs­se ist abhän­gig von der Zahl der Mit­glie­der, d.h. gro­ße Frak­tio­nen erhal­ten mehr Geld als klei­ne Gruppierungen. “

Bei einer Prü­fung des Revi­si­ons­am­tes kam es im letz­ten Jahr zu Bean­stan­dun­gen. Meh­re­re Frak­tio­nen wur­den auf­ge­for­dert Zuschüs­se zurück­zu­zah­len. Die grü­ne Frak­ti­on war davon nicht betroffen.

Im Gegen­satz zu ande­ren Bun­des­län­dern gibt es in Bay­ern kei­ne lan­des­weit ein­heit­li­chen Vor­ga­ben. In Erlan­gen führ­te dies zu einer sehr unter­schied­li­chen Ver­wen­dung der Zuschüs­se. „Von eini­gen wur­den die Zuschüs­se z.B. zur Finan­zie­rung von Emp­fän­gen und Festen genutzt, wäh­rend ande­re nicht ein­mal das Mine­ral­was­ser auf Frak­ti­ons­sit­zun­gen abrech­nen“, berich­tet Lin­hart. Um Klar­heit zu schaf­fen, wur­de des­halb auf Emp­feh­lung des Revi­si­ons­aus­schus­ses eine detail­lier­te Hand­rei­chung vom Revi­si­ons­amt erar­bei­tet. Dar­aus geht ein­deu­tig her­vor­geht, wel­che Aus­ga­ben zuläs­sig sind und wel­che nicht.

„Wir haben nun in Erlan­gen für alle Frak­tio­nen und Grup­pie­run­gen trans­pa­ren­te und ein­heit­li­che Regeln ver­ein­bart. Damit wird ein fai­rer poli­ti­scher Wett­be­werb zwi­schen den ein­zel­nen Par­tei­en im Stadt­rat ermög­licht“ so Dr. Bir­git Maren­bach, Fraktionsvorsitzende.

Die neue Hand­rei­chung zu den Frak­ti­ons­zu­schüs­sen wird auf Antrag der grü­nen Frak­ti­on öffent­lich im Haupt- Finanz und Per­so­nal­aus­schuss behan­delt und hat anschlie­ßend für alle Grup­pie­run­gen im Stadt­rat Gültigkeit.

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