Akti­ons­tag gegen Kin­der­por­no­gra­fie – Durch­su­chun­gen in den Land­krei­sen Bay­reuth und Kulmbach

symbolfoto polizei

Am heu­ti­gen Don­ners­tag durch­such­ten Poli­zi­sten im Zuge eines Akti­ons­ta­ges gegen Kin­der­por­no­gra­fie meh­re­re Woh­nun­gen in den Land­krei­sen Bay­reuth und Kulm­bach. Die Kri­mi­nal­po­li­zei Bay­reuth ermit­telt gegen meh­re­re Tatverdächtige.

In den frü­hen Mor­gen­stun­den durch­such­ten zahl­rei­che Poli­zi­sten unter der Sach­lei­tung der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth sie­ben Woh­nun­gen in den Land­krei­sen Bay­reuth und Kulm­bach. Bei einem Tat­ver­däch­ti­gen muss­ten die Poli­zi­sten gewalt­sam ein­drin­gen, da die­ser den Ein­satz­kräf­ten nicht öff­nen woll­te. Im Zuge der Durch­su­chungs­maß­nah­men stell­ten die Beam­ten diver­se Spei­cher­me­di­en, Mobil­te­le­fo­ne und Lap­tops, mit denen mut­maß­lich Straf­ta­ten in Zusam­men­hang mit Kin­der­por­no­gra­fie began­gen wur­den, sicher. Es schlos­sen sich kri­mi­nal­po­li­zei­li­che Fol­ge­maß­nah­men, wie Ver­neh­mun­gen und erken­nungs­dienst­li­che Behand­lun­gen an.

Die Tat­ver­däch­ti­gen aus allen Alters­grup­pen müs­sen sich nun straf­recht­lich ver­ant­wor­ten. Der Besitz und das Ver­brei­ten von Kin­der­por­no­gra­fie stellt ein Ver­bre­chen dar, bei dem die Tat laut Gesetz mit einer Frei­heits­stra­fe von nicht unter einem Jahr bestraft wird.

Kon­se­quen­te Ahndung

Das Poli­zei­prä­si­di­um Ober­fran­ken und die Staats­an­walt­schaft Bay­reuth bekämp­fen Fäl­le von Kin­der­por­no­gra­fie unter Aus­schöp­fung aller mög­li­chen Maß­nah­men. Auch das Erhal­ten eines Bil­des mit kin­der­por­no­gra­fi­schem Inhalt in einer Chat­grup­pe stellt ein Ver­bre­chen dar. Des­we­gen der Appell von Sei­ten des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth: Über­prü­fen sie ihre Chat­grup­pen auf sol­che Inhal­te. Reagie­ren sie nicht auf Bil­der mit der­ar­ti­gem Inhalt und gehen sie mit dem Mobil­te­le­fon zur näch­sten Polizeidienststelle.

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