Erlan­ger Ober­bür­ger­mei­ster erneut ver­ur­teilt wegen Äuße­run­gen über AfD

Symbolbild Justiz

Pres­se­mit­tei­lung des AfD-Kreis­ver­bands Erlan­gen/Er­lan­gen-Höch­stadt:

Ver­wal­tungs­ge­richt zeigt Janik sei­ne poli­ti­schen Gren­zen auf

Das Baye­ri­sche Ver­wal­tungs­ge­richt in Ans­bach hat dem Ober­bür­ger­mei­ster Janik in einem Eil­ver­fah­ren als Wie­der­ho­lungs­tä­ter zur Ver­mei­dung eines Ord­nungs­gel­des bis 10.000 EUR auf­er­legt, es zu unter­las­sen, die Alter­na­ti­ve für Deutsch­land (AfD) in den Dunst­kreis von Rechts­extre­men und Neo­na­zis zu stel­len und sich in unbe­wie­se­ner, dis­kri­mi­nie­ren­der Wei­se zu äußern, sie pla­ne eine Depor­ta­ti­on von Menschen.

Kon­kret geht es um fol­gen­de Aus­sa­ge von Janik auf sei­ner amt­li­chen Homepage:
„Die Ent­hül­lun­gen des Recher­che­teams von cor­rek­tiv [sic] sind erschreckend, aber nicht über­ra­schend. Schon lan­ge ist klar, dass die AfD eine rechts­extre­me Par­tei ist. Nun liegt es schwarz auf weiß vor: Die Alter­na­ti­ve für Deutsch­land plant gemein­sam mit Neo­na­zis, Rechts­extre­men, Funk­tio­nä­ren der CDU-nahen Wer­te­uni­on und einer Grup­pe von Unter­neh­men die mas­sen­haf­te Depor­ta­ti­on von Men­schen mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund – ob mit oder (Anmer­kung: gemeint ist hier ergän­zend „ohne“) deut­schen Pass.“

Zitat aus Beschluss des Gerichts: „Damit ent­hält die Äuße­rung einen beson­ders schwe­ren Vor­wurf an die Par­tei des Antragstellers“.

Hier­zu sagt die stell. Kreis­vor­sit­zen­de Bea­tri­ce Bie­ger: „Ober­bür­ger­mei­ster Janik fällt immer wie­der auf, dass er sein Amt miss­braucht, wenn er mit sei­ner lin­ken Gesin­nung die der frei­heit­lich demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ver­pflich­te­ten Par­tei die AfD als rechts­extrem brand­markt oder fal­sche Behaup­tun­gen aus frag­wür­di­gen Quel­len unge­prüft übernimmt.“

Geklagt hat­te der AfD-Kreis­ver­band Erlan­gen/Er­lan­gen-Höch­stadt der auch im Stadt­rat von Erlan­gen ver­tre­te­nen Par­tei. Durch den Gerichts­ent­scheid ent­steht den Erlan­ger Bür­gern ein Steu­er­scha­den von gut 1.000 EUR.

1 Antwort

  1. Martin Leipert sagt:

    Ent­ge­gen der Behaup­tun­gen die die AfD hier auf­stellt, ging es vor allem um die Neu­tra­li­tät des Amtes Oberbürgermeister. 

    Dass die AfD ein Sam­mel­becken für Neo­na­zis und Rechts­extre­me. Auch dass die AfD Depor­ta­tio­nen plant ist erwie­sen. Die AfD stellt der­ar­ti­ge Vor­trä­ge von Refe­ren­ten der Iden­ti­tä­ren Bewe­gung frei ver­füg­bar ins Netz, so z.B. bei der JA NRW. Dort wird auch klar benannt, dass man auch Deut­sche mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund los­wer­den möch­te, die „nicht assi­mi­liert genug“ sind. Das unter­schei­det sich kaum noch von dem was Hit­ler vor der „Macht­er­grei­fung“ bzgl. der Juden ver­kün­det hat. Eine Wesens­ver­wand­schaft der AfD und NSDAP ist klar beleg­bar und bei den Äuße­run­gen der Mit­glie­der wie „Adolf bit­te mel­de dich, Deutsch­land braucht dich“ auch ziem­lich offensichtlich.

    All das sind Fak­ten die Herr Janik auch so benen­nen darf, nur halt nicht in der Funk­ti­on als OB.

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