Rad­fah­re­rin bei Ver­kehrs­un­fall in Bam­berg gestorben

symbolfoto polizei

BAM­BERG. Am Don­ners­tag­vor­mit­tag starb eine Rad­fah­re­rin bei einem Ver­kehrs­un­fall im Gewer­be­ge­biet Lich­ten­hai­de­stra­ße. Die Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Stadt ermit­telt nun zur Unfallursache.

Kurz vor 9.30 Uhr war ein 66-Jäh­ri­ger mit sei­nem Lkw auf der Hall­stadter Stra­ße unter­wegs in Rich­tung Innen­stadt. Zeit­gleich fuhr eine 63-Jäh­ri­ge mit ihrem Fahr­rad auf dem Rad­weg in die glei­che Rich­tung. Als der Lkw-Fah­rer an der Kreu­zung zur Lich­ten­hai­de­stra­ße nach rechts abbie­gen woll­te, über­sah er die neben sei­nem Fahr­zeug fah­ren­de Rad­fah­re­rin. Beim Zusam­men­stoß mit dem Lkw wur­de die Frau töd­lich ver­letzt. Ein her­bei­ge­ru­fe­ner Not­arzt konn­te nur noch den Tod feststellen.

Die Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Stadt ermit­telt nun, wie es zu dem Unfall kom­men konn­te. Auf Anord­nung der Staats­an­walt­schaft Bam­berg wur­de zu die­sen Ermitt­lun­gen eine Gut­ach­te­rin hin­zu­ge­zo­gen. Sechs Ein­satz­kräf­te der stän­di­gen Wache der Feu­er­wehr Bam­berg unter­stütz­ten die Poli­zei­strei­fen bei der Unfall­auf­nah­me. Der Sach­scha­den wird auf einen nied­ri­gen vier­stel­li­gen Betrag geschätzt.

1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    Offen­sicht­lich einer der typi­schen Unfäl­le, derent­we­gen die all­ge­mei­ne Rad­weg­be­nut­zungs­pflicht im Jahr 1997 auf­ge­ho­ben wur­de: Das Gros der Kraftfahrer/​innen nimmt fahr­bahn­be­glei­ten­de Rad­we­ge nicht bewußt als (gar vor­fahrt­be­rech­tig­ten) Ver­kehrs­raum wahr. Denn meist befin­det sich das Fahr­rad lan­ge im Blick­feld der Kraftfahrer/​innen, bevor sie im Moment des Abbie­gens auf glei­cher Höhe sind.

    Last­kraft­wa­gen dür­fen beim Abbie­gen ledig­lich in Schritt­ge­schwin­dig­keit fah­ren. Auch die­se Rechts­la­ge wird viel­fach igno­riert. Das töd­li­che Risi­ko wäre zumin­dest ver­rin­gert, hiel­ten sich alle an das Limit.

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