Poli­zei­be­richt Erlan­gen / Land­kreis ERH vom 15.02.2024

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlangen-Stadt

Auto­fah­re­rin konn­te Fahr­spur nicht einhalten

Eine 52-jäh­ri­ge Auto­fah­re­rin kol­li­dier­te bei einem Abbie­ge­vor­gang mit einen neben ihr fah­ren­den Pkw. Grund hier­für dürf­te die Alko­ho­li­sie­rung der Frau gewe­sen sein.

Am Mitt­woch, kurz nach 20 Uhr, war die 52-Jäh­ri­ge mit ihrem Peu­geot in der Kol­de­stra­ße unter­wegs. Sie bog auf dem lin­ken der bei­den Abbie­ge­spu­ren nach rechts in die Paul-Gos­sen-Stra­ße ab. Neben ihr, auf der rech­ten Fahr­spur, bog zur glei­chen Zeit ein BWM von der Kol­de­stra­ße auf die Paul-Gos­sen­Stra­ße ein. Wäh­rend des Abbie­ge­vor­gan­ges geriet die Peu­geot-Fah­re­rin mit ihrem Fahr­zeug nach rechts von ihrer Fahr­spur ab und kol­li­dier­te mit dem BMW.

Bei dem Zusam­men­stoß ent­stand an den bei­den Fahr­zeu­gen ein Sach­scha­den von ca. 6.000 Euro.

Wäh­rend der Unfall­auf­nah­me bemerk­ten die Poli­zei­be­am­ten bei der 52jährigen Peu­geot-Fah­re­rin Alko­hol­ge­ruch. Ein Atem­al­ko­hol­test ergab einen Wert von 2,22 Pro­mil­le. Die 52-Jäh­ri­ge muss­te sich daher einer Blut­ent­nah­me unter­zie­hen, ihren Füh­rer­schein stell­ten die Beam­ten sicher.

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlangen-Land

Dieb­stahl aus Fahrradkorb

Herolds­berg. Am 14.02.2024, gegen ca. 15:00 Uhr, ent­wen­de­te ein bis­lang unbe­kann­ter Täter auf dem Fuß-/Rad­weg ent­lang der Gründ­lach, auf Höhe des Post­gäß­chens, einen Ruck­sack aus einem Fahr­rad­korb. Der schwar­ze Ruck­sack weist mit Inhalt einen Wert von etwa 100 Euro auf. Im Anschluss flüch­te­te der männ­li­che Täter mit einem Fahr­rad. Wer im Tat­zeit­raum ver­däch­ti­ge Wahr­neh­mun­gen machen konn­te, möch­te sich mit der Poli­zei­in­spek­ti­on Erlan­gen-Land unter der Ruf­num­mer 09131/760–514 in Ver­bin­dung setzen.

Poli­zei­in­spek­ti­on Herzogenaurach

Leicht ver­letzt nach Auffahrunfall

Auf der Auto­bahn­brücke bei der Anschluss­stel­le Erlan­gen-West kam es an einer Ampel zu einem Auf­fahr­un­fall. Eine 60-jäh­ri­ge Pkw-Fah­re­rin erkann­te das Rot­licht der Ampel zu spät und fuhr auf den vor ihr war­ten­den Pkw auf. Die bei­den Insas­sen wur­den leicht ver­letzt und klag­ten über Rücken­schmer­zen. An den bei­den Fahr­zeu­gen ent­stand gerin­ger Sachschaden.

Gewinn­ver­spre­chen per Telefon

Einer 77-jäh­ri­gen Her­zo­gen­au­ra­che­rin wur­de bei einem Tele­fon­an­ruf ein Gewinn in Höhe von 84.000 Euro ver­spro­chen. Glück­li­cher­wei­se ging die Dame nicht näher auf den Anru­fer ein und gab kei­ne Daten preis. Bei den Anru­fen han­delt es sich um eine bekann­te Betrugs­ma­sche, vor wel­cher die Poli­zei ein­dring­lich warnt.

Betrü­ge­ri­scher Anruf eines angeb­li­chen Paypal-Mitarbeiters

Ein 58-jäh­ri­ger Paypal-Kun­de erhielt einen Anruf von einem angeb­li­chen Mit­ar­bei­ter des Online-Bezahl­dien­stes. Im Ver­lauf des Gesprächs brach­te der Anru­fer den Her­zo­gen­au­ra­cher dazu, einen Fern­zu­griff auf sei­nen Com­pu­ter zu erlau­ben. Das nutz­te der Täter, um letzt­lich per SEPA Last­schrif­ten­man­dat einen Betrag von rund 165 Euro von sei­nem Paypal-Kon­to an drei ver­schie­de­ne Kon­to­ver­bin­dun­gen abzubuchen.

In dem Zusam­men­hang mit den bei­den letzt­ge­nann­ten Vor­fäl­len darf die Poli­zei Her­zo­gen­au­rach noch­mals und ein­dring­lich dar­auf hin­wei­sen, Sie kön­nen nichts gewon­nen haben, wenn Sie an kei­nem Gewinn­spiel teil­ge­nom­men haben. Nie­mand schenkt Ihnen etwas und schon gleich gar nicht, wenn man vor den angeb­li­chen Geschen­ken, eine mone­tä­re Gegen­lei­stung vor­ab erbrin­gen muss. Fer­ner wer­den Sie nie­mals am Tele­fon nach Zugangs­da­ten von Ihrem E‑Mail-Kon­to oder von ande­ren Medi­en, wel­che Sie pri­vat nut­zen, gefragt. Glei­ches gilt im Übri­gen für Ihr Online-Banking.

Poli­zei­in­spek­ti­on Höch­stadt a.d.Aisch

Höch­stadt – Bus rammt Autos

Am gest­ri­gen Diens­tag gegen 14.30 befuhr ein Bus den Schleif­weg. Aus bis­lang unge­klär­ter Ursa­che ramm­te der Bus zwei Fahr­zeu­ge die auf Höhe Haus­num­mer 3 ord­nungs­ge­mäß geparkt waren. Er ent­fern­te sich von der Unfall­stel­le. Ob noch wei­te­re Fahr­zeu­ge beschä­digt wur­den und wer der Fah­rer des Bus­ses war, ist nun Gegen­stand der Ermitt­lun­gen. Es ent­stand ein Sach­scha­den im obe­ren vier­stel­li­gen Bereich.

Nach­trag zu Pres­se­be­richt vom 14.02.2024

Im Nach­gang mel­de­te sich noch ein Anwoh­ner, wel­cher einen Streif­scha­den in Höhe von ca. 500.- Euro an einer Mau­er gel­tend mach­te. Die Ermitt­lun­gen der Poli­zei Höch­stadt führ­ten zwi­schen­zeit­lich zu einem 68 – jäh­ri­gen Omni­bus­fah­rer. Nach­dem die­ser sich nicht um sei­ne Pflich­ten als Unfall­be­tei­lig­ter küm­mer­te, muss er sich nun wegen des uner­laub­ten Ent­fer­nens vom Unfall­ort ver­ant­wor­ten. Zudem muss er mit füh­rer­schein­recht­li­chen Kon­se­quen­zen rechnen.

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