Bay­reu­ther Wohn­ge­biet „Am Eichel­berg“: VGH weist Kla­ge ab

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Der vom Stadt­rat Ende Juni ver­gan­ge­nen Jah­res abschlie­ßend gebil­lig­te Bebau­ungs­plan „Wohn­ge­biet Am Eichel­berg / Pan­ora­ma­weg“ bleibt rechts­gül­tig. Der Baye­ri­sche Ver­wal­tungs­ge­richts­hof in Ans­bach hat jetzt den Antrag eines Grund­stücks­ei­gen­tü­mers auf Unwirk­sam­keit des Bebau­ungs­plans abge­lehnt. Der Antrag­stel­ler ist Eigen­tü­mer von im Plan­ge­biet gele­ge­nen und an das Plan­ge­biet angren­zen­den Grund­stücken. Er hat­te unter ande­rem eine feh­ler­haf­te bezie­hungs­wei­se unzu­rei­chen­de Ent­wäs­se­rungs­pla­nung und eine unzu­rei­chen­de Ver­kehrs­er­schlie­ßung für das neue Wohn­ge­biet ange­führt und bean­tragt, den Bebau­ungs­plan vor­läu­fig außer Kraft zu setzen.

Der Baye­ri­sche Ver­wal­tungs­ge­richts­hof kommt in sei­nem Beschluss zu dem Ergeb­nis, dass der Antrag unbe­grün­det ist und lehnt ihn daher ab. Der Antrag­stel­ler hat die Kosten des Ver­fah­rens zu tra­gen. Der Beschluss des Ver­wal­tungs­ge­richts­hofs ist unanfechtbar.

Bereits im August ver­gan­ge­nen Jah­res hat­te der Peti­ti­ons­aus­schuss des Baye­ri­schen Land­tags die von meh­re­ren Anwoh­nern ein­ge­reich­ten Beschwer­den gegen die Bau­leit­pla­nung der Stadt Bay­reuth für das neue Wohn­ge­biet abgewiesen.

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