Poli­zei­be­richt Hoch­fran­ken vom 11.02.2024

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Coburg

Betrun­ken mit dem Auto unterwegs

COBURG. Am Sams­tag­abend wur­de der Cobur­ger Poli­zei ein 73-jäh­ri­ger Auto­fah­rer mit­ge­teilt, der im Bereich der Lau­te­rer Stra­ße in Schlan­gen­li­ni­en fuhr. Die Beam­ten konn­ten zum Fah­rer auf­schlie­ßen und stell­ten eben­falls eine auf­fäl­li­ge Fahr­wei­se fest. Nach­dem der Fah­rer ange­hal­ten wur­de, bemerk­ten die Cobur­ger Poli­zi­sten deut­li­chen Alko­hol­ge­ruch. Ein Alko­test ergab einen Wert von 2,00 ‰. Die Wei­ter­fahrt wur­de unter­bun­den. Zudem wur­de der Füh­rer­schein des Fah­rers sicher­ge­stellt. Die Poli­zei ermit­telt wegen einer Trun­ken­heit im Verkehr.

Alko­ho­li­siert mit dem E‑Scooter gefahren

COBURG. Am Sams­tag­abend wur­de ein 18-jäh­ri­ger E‑S­coo­ter-Fah­rer in der Innen­stadt einer Ver­kehrs­kon­trol­le unter­zo­gen. Wäh­rend der Kon­trol­le wur­de Alko­hol­ge­ruch wahr­ge­nom­men. Ein Alko­test ergab einen Wert von 0,6 ‰. Die Beam­ten ermit­teln wegen eines Ver­sto­ßes nach dem Stra­ßen­ver­kehrs­ge­setz. Die Wei­ter­fahrt wur­de unterbunden.

E‑S­coo­ter-Fah­rer unter Drogeneinwirkung

COBURG. In der Nacht von Sams­tag auf Sonn­tag wur­de ein 22-jäh­ri­ger E‑S­coo­ter-Fah­rer in der Juden­gas­se einer Ver­kehrs­kon­trol­le unter­zo­gen. Die Beam­ten stell­ten dabei dro­gen­ty­pi­sche Auf­fäl­lig­kei­ten und leich­ten Alko­hol­ge­ruch fest. Ein Dro­gen­vor­test ver­lief posi­tiv, zudem ergab ein Alko­test einen Wert von 0,66 ‰. Nach einer durch­ge­führ­ten Blut­ent­nah­me wur­de der Fah­rer wie­der ent­las­sen. Die Wei­ter­fahrt wur­de durch die Cobur­ger Poli­zi­sten unterbunden.

Poli­zei­in­spek­ti­on Kronach

Dieb­stahl aufgedeckt

Kro­nach. Mit­ar­bei­tern eines Super­mark­tes gelang es am Sams­tag­vor­mit­tag eine Laden­die­bin zu über­füh­ren. Als die 66jährige an der Kas­se ledig­lich einen Waren­ge­gen­stand bezahl­te, viel der Kas­sie­re­rin ihre mit­ge­führ­te und prall gefüll­te Hand­ta­sche auf. Hier­auf ange­spro­chen stell­te sich her­aus, dass auf die­se Wei­se meh­re­re Arti­kel des Geschäf­tes im Wert von 40 Euro an der Kas­se vor­bei­ge­schleust wer­den soll­ten. Neben eines auf­er­leg­ten Haus­ver­bo­tes muss sich die Frau nun auch straf­recht­lich verantworten.

Schnaps­idee kommt teu­er zu stehen

Kro­nach. Den Umstand, dass sei­ne Eltern nicht zuhau­se sind, nutz­te der Sohn der Fami­lie und ver­an­stal­te­te am Sams­tag­abend einen klei­ne Umtrunk unter Freun­den. Zu spä­te­rer Stun­de und nach dem Kon­sum eini­ger Alko­ho­li­ka leg­ten sich ein paar der Fei­ern­den zum Schla­fen im Wohn­haus nie­der. Einem 16jährigen erschlich dabei der Gedan­ke, mit dem Fahr­zeug sei­nes 18jährigen Bekann­ten eine kur­ze Pro­be­fahrt auf dem Anwe­sen zu ris­kie­ren. Kurz­ent­schlos­sen ver­schaff­te er sich den Pkw-Schlüs­sel des Ein­ge­schla­fe­nen und setz­te zunächst unbe­merkt das Auto im Hof in Gang. Unglück­li­cher­wei­se ver­lor der 16jährige aber bereits nach dem Star­ten des Motors die Kon­trol­le über das Gefährt und prall­te gegen das Tor der Gara­ge und damit gleich­zei­tig gegen das dar­in abge­stell­te hoch­wer­ti­ge Fahr­zeug der Gast­ge­ber­fa­mi­lie. Sowohl den bei­den Autos als auch dem Tor brach­te er so einen erheb­li­chen Sach­scha­den bei. Schät­zun­gen gehen in einen fünf­stel­li­gen Bereich. Der Jugend­li­che muss nun die Kon­se­quen­zen sei­nes Tuns tragen.

Poli­zei­in­spek­ti­on Kulmbach

Bei Ver­kehrs­un­fall verletzt

B85 / KULM­BACH. Leich­te Ver­let­zun­gen zog sich eine 43-Jäh­ri­ge am Sams­tag bei einem Ver­kehr­un­fall auf der B85 bei Forst­lahm zu.

Gegen 10.40 Uhr woll­te ein 75-jäh­ri­ger Kulm­ba­cher mit sei­nem VW von der Forst­lah­mer Stra­ße nach rechts auf die B85 auf­fah­ren. Dabei über­sah er jedoch die vor­fahrts­be­rech­tig­te Sko­da-Fah­re­rin aus dem Lich­ten­fel­ser Land­kreis, die auf der Bun­des­stra­ße von Kulm­bach Rich­tung Bay­reuth unter­wegs war. Es kam zum Zusam­men­stoß bei­der Autos. Dabei erlitt die Frau Schmer­zen im Hals­wir­bel­be­reich. Eine ärzt­li­che Behand­lung war vor Ort jedoch nicht erfor­der­lich. An den betei­lig­ten Fahr­zeu­gen ent­stand Sach­scha­den in Höhe von zir­ka 3.500 Euro.

E‑Quad ohne Zulassung

KASEN­DORF, LKR. KULM­BACH. Ein Elek­tro-Quad ohne Zulas­sung stell­ten die Beam­ten der Poli­zei Kulm­bach am Sams­tag­abend in einem Kasen­dor­fer Orts­teil sicher.

Gegen 17.40 Uhr war ein 33-Jäh­ri­ger mit einem Kind auf dem Fahr­zeug unter­wegs. Weil bei­de Per­so­nen dabei ohne Helm und auf dem Geh­weg fuh­ren, ent­schlos­sen sich die Poli­zi­sten zu einer Ver­kehrs­kon­trol­le. Da für das Elek­tro­fahr­zeug weder eine Zulas­sung noch eine Ver­si­che­rung vor­lag, unter­ban­den sie die Wei­ter­fahrt und stell­ten das Quad sicher. Aus­sa­ge­kräf­ti­ge Fahr­zeug­pa­pie­re lagen eben­falls nicht vor. Nun muss ermit­telt wer­den, wie schnell das E‑Mobil tat­säch­lich fah­ren kann. Auf­grund der vor Ort fest­ge­stell­ten Geschwin­dig­keit von zir­ka 20 km/​h hät­te der Fahr­zeug­hal­ter zumin­dest eine Zulas­sung ver­an­las­sen und eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung abschlie­ßen müssen.

Ver­kehrs­zei­chen demoliert

KULM­BACH. In der Nacht zum Sonn­tag ris­sen bis­lang unbe­kann­te Täter ein Ver­kehrs­zei­chen im Stadt­teil Kau­ern­burg aus.

Das „Ver­bot der Ein­fahrt“ stand bis zir­ka 2 Uhr an der dor­ti­gen Ein­bahn­stra­ße „Roter Hügel“. Die Unbe­kann­ten wuch­te­ten es jedoch samt Fun­da­ment aus dem Boden. Der ent­stan­de­ne Sach­scha­den wird auf 250 Euro geschätzt.

Zeu­gen, die Hin­wei­se auf den oder die Täter geben kön­nen, wer­den gebe­ten, sich unter der Tel.-Nr. 09221/609–0 bei der Poli­zei Kulm­bach zu melden.

Taxi war die bes­se­re Wahl

KULM­BACH. Mit dem Taxi nach Hau­se zu fah­ren, war für eine Main­leu­se­rin am Sonn­tag­mor­gen die bes­se­re Wahl. Auf dem Weg zu ihrem Auto fiel sie den Beam­ten der Kulm­ba­cher Poli­zei auf­grund ihres schwan­ken­den Gangs auf.

Um 2 Uhr lief die 32-Jäh­ri­ge im Stadt­teil Kau­ern­burg von einer dor­ti­gen Ver­an­stal­tung recht unsi­cher zu ihrem gepark­ten Wagen. Dies fiel einer Strei­fe in der Nähe auf, die der Frau einen Atem­al­ko­hol­test anbo­ten. Auf­grund des Ergeb­nis­ses in Höhe von 1,2 Pro­mil­le zog sie es vor, sich nach Hau­se fah­ren zu las­sen und ihr eige­nes Fahr­zeug erst nach einer ent­spre­chen­den Pau­se abzuholen.

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