Kein Par­tei­ver­kehr im Land­rats­amt Bay­reuth am Faschings­diens­tag ab 10:30 Uhr

Am Faschings­diens­tag, 13. Febru­ar 2024, ist das Land­rats­amt Bay­reuth nur bis 10:30 Uhr für den Par­tei­ver­kehr geöff­net. Annah­me­schluss für die KFZ-Zulas­sung ist an die­sem Tag um 10 Uhr. Ab dem Ascher­mitt­woch, 14. Febru­ar 2024, gel­ten wie­der die gewohn­ten Öffnungszeiten.

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