Wut­re­den gegen Bam­ber­ger „Libe­ra­le Jüdi­sche Gemein­de“ – Ermitt­ler ent­lar­ven Tatverdächtigen

symbolfoto polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bamberg

BAM­BERG / SAAR­BRÜCKEN. Gegen Ende des ver­gan­ge­nen Jah­res ließ sich ein zunächst anony­mer Ver­fas­ser zu einem Hass­brief gegen die Libe­ra­le Jüdi­sche Gemein­de hin­rei­ßen. Kri­po und Staats­an­walt­schaft Bam­berg ermit­tel­ten jetzt den Tat­ver­däch­ti­gen im Saarland.

Im Novem­ber 2023 hat­te es ein zunächst Unbe­kann­ter auf die Libe­ra­le Jüdi­sche Gemein­de Bam­berg abge­se­hen. In einer Wut­re­de per E‑Mail brach­te er sei­ne Miss- bezie­hungs­wei­se Nicht­ach­tung gegen­über der Gemein­de zum Aus­druck. Anonym schick­te er die Nach­richt mit belei­di­gen­den Inhal­ten an den Mail-Account der Glau­bens­ge­mein­schaft. Die­se erstat­te­te dar­auf­hin Anzei­ge. Kri­mi­nal­po­li­zei und Staats­an­walt­schaft Bam­berg lei­te­ten sofort gemein­sa­me Ermitt­lun­gen ein. Die IT-Spe­zia­li­sten der Bam­ber­ger Kri­po waren erfolg­reich und ent­larv­ten jetzt die tat­ver­däch­ti­ge Per­son, die hin­ter den Belei­di­gun­gen stand. Es han­del­te sich um einen 52-jäh­ri­gen deut­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen aus dem Saar­land. Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bam­berg erging ein Durch­su­chungs­be­schluss für des­sen Woh­nung in Saar­brücken. Dort konn­ten schließ­lich die nöti­gen Beweis­mit­tel gesi­chert werden.

Wie die bis­he­ri­gen Ermitt­lun­gen erga­ben, soll der 52-jäh­ri­ge Saar­län­der nicht nur für die Belei­di­gun­gen gegen die Libe­ra­le Jüdi­sche Gemein­de Bam­berg ver­ant­wort­lich sein. Er steht im Ver­dacht, sei­ne Wut­re­den per E‑Mail an jüdi­sche Gemein­den und Ein­rich­tun­gen über das gesam­te Bun­des­ge­biet ver­teilt zu haben und muss sich nun auch wegen die­ser Taten straf­recht­lich verantworten.

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