Über 8,5 Mil­lio­nen Euro für Natur- und Land­schafts­pfle­ge in Oberfranken

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Rekord­be­trag im Jahr 2023

Die Regie­rung von Ober­fran­ken hat im Jahr 2023 ins­ge­samt 237 Natur- und Land­schafts­pfle­ge­maß­nah­men mit einem Gesamt­be­trag von über 8,5 Mil­lio­nen Euro geför­dert. Dies stellt einen Anstieg von rund 65 Pro­zent gegen­über dem Vor­jahr dar und unter­streicht das anhal­ten­de Enga­ge­ment des Frei­staats Bay­ern für den Schutz und die nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung ihrer Natur- und Kulturlandschaften.

Viel­fäl­ti­ge Pro­jek­te zur För­de­rung der Biodiversität

Die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung erstreck­te sich über eine brei­te Palet­te von Pro­jek­ten, deren Ziel es ist, die bio­lo­gi­sche Viel­falt zu erhal­ten, Lebens­räu­me zu schüt­zen und nach­hal­ti­ge Ent­wick­lun­gen in der Regi­on zu för­dern. Dazu zäh­len Maß­nah­men wie die Ent­bu­schung und Bewei­dung von Mager­ra­sen, die Mahd von Feucht­wie­sen, die Anla­ge und Pfle­ge von Streu­obst­wie­sen sowie die Rena­tu­rie­rung von Moo­ren. Finan­zi­ell unter­stützt wur­de auch die Ent­wick­lung natur­ver­träg­li­cher Erho­lungs­mög­lich­kei­ten in Naturparken.

Land­schafts­pfle­ge­ver­bän­de als über­ört­lich koor­di­nie­ren­de Vor­ha­ben­trä­ger erhiel­ten zudem Zuwen­dun­gen in Form einer Fest­be­trags­fi­nan­zie­rung in Höhe von 310.000 Euro und Natur­par­ke eine Pau­schal­för­de­rung in Höhe von 260.000 Euro sowie Zuwen­dun­gen von über 800.000 Euro zur Beschäf­ti­gung von Natur­park-Ran­gern. Sämt­li­che Mit­tel wur­den vom Baye­ri­schen Land­tag bereitgestellt.

Die Höhe der För­de­rung zeigt das kla­re Bekennt­nis des Frei­staats zur Unter­stüt­zung von Umwelt- und Natur­schutz­pro­jek­ten. Die­se tra­gen nicht nur zur Bewah­rung der ein­zig­ar­ti­gen Natur und Kul­tur Ober­fran­kens bei, son­dern stär­ken auch die regio­na­le Iden­ti­tät und schaf­fen nach­hal­ti­ge Ent­wick­lungs­per­spek­ti­ven für die Zukunft.

Die Richt­li­ni­en zur För­de­rung von Maß­nah­men des Natur- und Arten­schut­zes, der Land­schafts­pfle­ge sowie der natur­ver­träg­li­chen Erho­lung in Natur­par­ken wur­den zum 09.10.2023 über­ar­bei­tet. Pro­jek­te zur Wie­der­her­stel­lung von Moo­ren kön­nen in Bay­ern nun mit bis zu 100 Pro­zent geför­dert wer­den. Dar­über hin­aus wer­den seit 2024 Land­schafts­pfle­ge­ver­bän­de und Natur­par­ke als wesent­li­che Part­ner des Natur­schut­zes durch höhe­re Fest­be­trä­ge noch bes­ser gefördert.

Regie­rungs­prä­si­dent Luder­schmid: „Ich dan­ke allen Betei­lig­ten, dar­un­ter Natur­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen, Kom­mu­nen und Land­wir­te, für ihre akti­ve Teil­nah­me an den geför­der­ten Maß­nah­men. Die­se Part­ner­schaf­ten sind ent­schei­dend für den Erfolg der Natur- und Land­schafts­pfle­ge in der Region.“

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