Poli­zei­be­richt Erlan­gen / Land­kreis ERH vom 03.02.2024

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlan­gen-Stadt und ‑Land

- Fehl­an­zei­ge -

Poli­zei­in­spek­ti­on Herzogenaurach

In die „Hose“ gegangen

Sprich­wört­li­chen Sin­ne ist ein Auto­ver­kauf am ver­gan­ge­nen Wochen­en­de. Nach einem Inse­rat auf einer Inter­net­platt­form wel­che in der Regel Din­ge des täg­li­chen Bedarfs zum Ver­kauf oder Tausch anbie­tet mel­de­te sich bei der Geschä­dig­ten ein ver­meint­li­cher Inter­es­sent für die Karos­se. Schnell wur­de ein 5stelliger Ver­kaufs­preis und die Abho­lung der­sel­ben vereinbart.

Nach­dem der Ver­kauf durch den Käu­fer mit­tels Screen­shot der Über­wei­sung des Ver­kaufs­prei­ses an die Geschä­dig­te ver­meint­lich veri­fi­ziert wur­de, fand die Über­ga­be statt, die­se wie­der­rum an einen Drit­ten, wel­cher angeb­lich im Auf­trag des Käu­fers gehan­delt haben will. Nun­mehr war­te­te die Ver­käu­fe­rin auf den Ein­gang des Gel­des, was bis zum Tag der Anzei­ge­er­stat­tung natür­lich nicht pas­sier­te. Zwi­schen­zeit­lich fehlt sowohl vom Pkw, als auch vom Ver­käu­fer jede Spur, ein­zig das Loch in der Haus­halts­kas­se ist geblieben.

Eier­weit­sto­ßen in das Schlafzimmer

In einer bis dato noch unbe­kann­ten, aber offen­sicht­lich immer mehr auf dem Vor­marsch ste­hen­den, noch nicht olym­pi­schen Dis­zi­plin, tat sich ein männ­li­cher Ath­let in der Nacht von Frei­tag auf Sams­tag in Her­zo­gen­au­rach her­vor. Die­ser stieß, ob mit Dreh­stoß- oder Angleit­tech­nik ist nicht über­lie­fert, das Sport­ge­rät, hier ein rohes Ei, in ein geöff­ne­tes Schlaf­zim­mer­fen­ster. Das „Sport­ge­rät“ zer­schell­te in Sel­bi­gem und lies sich zur Über­ra­schung aller, nicht mehr rück­stands­frei ent­fer­nen. Der Ath­let sieht sich nun­mehr einem Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen Sach­be­schä­di­gung, ohne Sie­ger­eh­rung gegen­über. Das „Inter­view“ des Ath­le­ten im Nach­gang wird mit Span­nung erwartet.

Poli­zei­in­spek­ti­on Höch­stadt a.d.Aisch

Kenn­zei­chen getauscht

Adels­dorf – Am Abend des 02.02.2024 bemerk­te eine Strei­fe der PI Höchstadt/​Aisch einen vor einem Anwe­sen gepark­ten PKW ohne amt­li­che Kenn­zei­chen. Der PKW war offen­sicht­lich nicht fahr­be­reit. Im Rah­men der fol­gen­den Nach­for­schun­gen an der Hal­ter­an­schrift konn­te ermit­telt wer­den, dass der PKW auf­grund erfor­der­li­cher Repa­ra­tu­ren nicht genutzt wer­den konn­te. Der 38-jäh­ri­ge Lebens­ge­fähr­te der 39-jäh­ri­gen Hal­te­rin hat­te daher kur­zer­hand die Kenn­zei­chen am ehe­ma­li­gen PKW des Paa­res ange­bracht, wel­cher eigent­lich seit meh­re­ren Mona­ten nicht mehr zum Stra­ßen­ver­kehr zuge­las­sen war. Die­ser park­te mit den „fal­schen“ Kenn­zei­chen im Nah­be­reich des Anwe­sens. Der PKW wur­de in den ver­gan­ge­nen Tagen wider­recht­lich in Gebrauch genom­men, die Hal­te­rin und ihr Lebens­ge­fähr­te wer­den nun u.a. wegen Urkun­den­fäl­schung und einem Ver­stoß nach dem Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz ange­zeigt, die Kenn­zei­chen wur­den sicher­ge­stellt. Da auch für den defek­ten PKW, an wel­chem sie ursprüng­lich ange­bracht waren, kein Ver­si­che­rungs­schutz mehr bestand, wur­den sie zudem entstempelt.

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