Poli­zei­be­richt Hoch­fran­ken vom 01.02.2024

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Coburg

- Fehl­an­zei­ge -

Poli­zei­in­spek­ti­on Kronach

Unbe­kann­ter ent­wen­det Kennzeichen

Kro­nach: In der Zeit von Diens­tag auf Mitt­woch kam es in der Maximilian‑v.-Welsch-Straße zum Dieb­stahl eines Kenn­zei­chens. Das Schild war am Gar­ten­zaun des Geschä­dig­ten mon­tiert und dien­te als sog. „Stell­platz­mar­kie­rung“. Wer das Kenn­zei­chen­schild „KC-WB 88“ ent­wen­det haben könn­te, ist der­zeit noch unklar. Der Ent­wen­dungs­scha­den beläuft sich auf etwa 18,- Euro.

Ver­kehrs­zei­chen umgefahren

Mit­witz: Auf der St 2208 bei Horb kam es in der Zeit vom letz­ten Frei­tag bis Mitt­woch zu einem Ver­kehrs­un­fall mit Fah­rer­flucht. Laut Spu­ren­la­ge war ein bis­lang unbe­kann­ter Fahr­zeug­füh­rer von Mit­witz kom­mend in Rich­tung Leu­ten­dorf unter­wegs. Auf Höhe Horb bog der Unbe­kann­te nach rechts ab und beschä­dig­te hier­bei eine Rich­tungs­ta­fel, die auf der Ver­kehrs­in­sel stand. Es ent­stand ein Scha­den in Höhe von etwa 150,- Euro. Sach­dien­li­che Hin­wei­se nimmt die Poli­zei Kro­nach entgegen.

Poli­zei­in­spek­ti­on Kulmbach

Pkw am Kran­ken­haus­berg angefahren

Kulm­bach- Ein Mit­ar­bei­ter des Kli­ni­kums stell­te nach sei­nem Dienst fest, dass sein schwar­zer VW Polo, abge­stellt auf dem Schot­ter­park­platz für Mit­ar­bei­ter, am lin­ken Außen­spie­gel beschä­digt wur­de. Der Ver­ur­sa­cher küm­mer­te sich nicht um den Scha­den und fuhr ein­fach wei­ter. Wer etwas beob­ach­tet hat, wird gebe­ten sich mit der Poli­zei Kulm­bach unter 09221 / 609–0 in Ver­bin­dung zu setzen.

Alko­ho­li­siert hin­ter dem Steuer

Thur­n­au- Am Mitt­woch um die Mit­tags­zeit führ­ten Beam­te der PI Kulm­bach all­ge­mei­ne Ver­kehrs­kon­trol­len durch. Im Zuge des­sen wur­de bei einem Ver­kehrs­teil­neh­mer Alko­hol­ge­ruch fest­ge­stellt. Der anschlie­ßend durch­ge­führ­te Alko­hol­test ergab einen Wert von umge­rech­net 0,56 Pro­mil­le. Die Wei­ter­fahrt wur­de sofort unter­bun­den. Ihn erwar­tet u.a. ein Monat Fahr­ver­bot und ein Buß­geld von 500,– Euro.

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