Urteil im Straf­ver­fah­ren wegen Mor­des in Main­leus rechtskräftig

Symbolbild Justiz

In dem Straf­ver­fah­ren wegen Mor­des an einem Bewoh­ner einer Wohn­ge­mein­schaft in Main­leus im Land­kreis Kulm­bach in der Nacht vom 11. auf den 12. Febru­ar 2023 ver­ur­teil­te die 1. Straf­kam­mer des Land­ge­richts Bay­reuth als Schwur­ge­richt am 18. Dezem­ber 2023 den Ange­klag­ten E. wegen Mor­des in Tat­mehr­heit mit gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung zu einer Gesamt­frei­heits­stra­fe von 12 Jah­ren und die Ange­klag­te H. wegen Bei­hil­fe zum Tot­schlag zu einer Frei­heits­stra­fe von 2 Jah­ren und 6 Mona­ten. Dar­über hin­aus wur­de hin­sicht­lich des Ange­klag­ten E. die Unter­brin­gung in einer Ent­zie­hungs­an­stalt ange­ord­net und sei­ne spä­te­re Unter­brin­gung in der Siche­rungs­ver­wah­rung vor­be­hal­ten (sie­he Pres­se­mit­tei­lung des Land­ge­richts Bay­reuth Nr. 10/2023 vom 18. Dezem­ber 2023). Die­ses Urteil ist nach Zurück­nah­me der Revi­si­on der Ange­klag­ten H., die als ein­zi­ge Ver­fah­rens­be­tei­lig­te ein Rechts­mit­tel ein­ge­legt hat­te, nun hin­sicht­lich bei­der Ange­klag­ter rechtskräftig.

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