Aus der Königs­fel­der Gemein­de­rats­sit­zung vom 18.01.2024

Antrag auf Ein­lei­tung eines Bau­leit­ver­fah­rens für einen qua­li­fi­zier­ten Bebau­ungs­plan „Solar­park Königs­feld“ mit par­al­le­ler Ände­rung des Flächennutzungsplans

Die Fa. IBC Solar hat mit Antrag vom 06.03.2023 den Antrag gestellt auf Ein­lei­tung eines Bau­leit­plan­ver­fah­rens gemäß § 2 BauGB mit Ände­rung des rechts­kräf­ti­gen Flä­chen­nut­zungs­pla­nes und Auf­stel­lung des qua­li­fi­zier­ten Bebau­ungs­pla­nes „Solar­park Königs­feld“ gestellt. Das Vor­ha­ben wur­de in der Sit­zung am 09.03.2023 durch IBC Solar dem Gemein­de­rat vorgestellt.

Der 1. Bür­ger­mei­ster schlug damals fol­gen­den Beschluss vor: Für die Errich­tung einer Frei­flä­chen­pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge öst­lich der Ort­schaft Treu­nitz wird die Ein­lei­tung eines Bau­leit­ver­fah­rens gemäß § 2 BauGB mit Ände­rung des rechts­kräf­ti­gen Flä­chen­nut­zungs­pla­nes und Auf­stel­lung des qua­li­fi­zier­ten Bebau­ungs­plans „Solar­park Königs­feld“ im Par­al­lel­ver­fah­ren beschlos­sen. Der Gel­tungs­be­reich umfasst die Flur­stücke Num­mer 231, 235, 271 der Gemar­kung Treu­nitz. Die Lage ist aus dem mar­kier­ten Luft­bild und der Flur­kar­te aus dem Bay­ern­at­las ersicht­lich. Die­se sind Bestand­teil des Beschlusses.

Eine Beschluss­fas­sung des Gemein­de­ra­tes ist jedoch nicht erfolgt.

In nicht­öf­fent­li­cher Sit­zung hat sich der Gemein­de­rat mehr­mals damit beschäf­tigt, ob ein­heit­li­che Kri­te­ri­en für die Errich­tung von Solar­parks auf­ge­stellt wer­den sol­len, um einen Wild­wuchs bei PV-Frei­flä­chen­an­la­gen zu ver­hin­dern. In der Sit­zung am 07.12.2023 wur­de Beschluss­fas­sung zu kon­kre­ten Kri­te­ri­en in Bezug auf PV-Frei­flä­chen­an­la­gen erneut zurück­ge­stellt, weil der Gemein­de­rat die Mei­nung ver­tritt, dass die Gemein­de Königs­feld ein wei­te­res Wind­vor­rang­ge­biet haben möch­te und erst mit der Ent­schei­dung hier­über über mög­li­che Solar­parks im Gemein­de­be­reich ent­schie­den wer­den soll.

Beschluss:

Der Antrag der IBC Solar AG, Bad Staf­fel­stein auf Errich­tung einer PV-Frei­flä­chen­an­la­ge öst­lich der Ort­schaft Treu­nitz Fl​.Nr. 231, 235, 271, Gemar­kung Treu­nitz wird eben­so wie die Ein­lei­tung eines Bau­leit­ver­fah­rens gemäß § 2 BauGB mit Ände­rung des rechts­kräf­ti­gen Flä­chen­nut­zungs­pla­nes und Auf­stel­lung des qua­li­fi­zier­ten Bebau­ungs­plans „Solar­park Königs­feld“ im Par­al­lel­ver­fah­ren abgelehnt.

Antrag der Kath. Kir­chen­stif­tung St. Jako­bus auf För­de­rung der Sanie­rungs- und Instand­hal­tungs­maß­nah­men an der kath. St. Anna­ka­pel­le – 2. BA Friedhofkapelle

Die Kath. Kir­chen­stif­tung St. Jako­bus Königs­feld plant Sanie­rungs- und Instand­hal­tungs­maß­nah­men an der kath. St. Anna­ka­pel­le. Ins­be­son­de­re sind Maß­nah­men an der Dach­kon­struk­ti­on drin­gend not­wen­dig. Die grund­sätz­li­che Sanie­rung des Gebäu­de­zu­stan­des der Anna­ka­pel­le wur­de im Beschluss des Kir­chen­ra­tes bereits 2010 fest­ge­legt. Das Vor­ha­ben einer Aus­la­ge­rung des Lei­chen­raums wird ver­wor­fen. Aller­dings wird die mas­si­ve Aus­maue­rung des Chor­bo­gens zurück­ge­baut und dafür zur Abtren­nung eine trans­pa­ren­te, aber nicht durch­sich­ti­ge Glas­wand ange­dacht. Der Lager- und Auf­ba­rungs­raum bleibt so in sei­ner Funk­ti­on erhal­ten. Der Cha­rak­ter des Got­tes­hau­ses bleibt erleb­bar. Die Wie­der­auf­nah­me der Anna­ka­pel­le als Fried­hofs­ka­pel­le zeigt den histo­ri­schen Wert des Got­tes­hau­ses im kirch­li­chen Ensem­ble des Königs­fel­der Jakobsbergs.

Als Grund­la­ge für die wei­te­ren Pla­nun­gen hat nach Vor­ga­be des Baye­ri­schen Lan­des­amt für Denk­mal­pfle­ge (BLfD) eine Vor­un­ter­su­chung mit fol­gen­den Lei­stun­gen zu erfol­gen: Auf­maß des Gebäu­de­ku­bus, Trag­werks­gut­ach­ten mit Scha­dens­kar­tie­rung, Befund­un­ter­su­chung mit Dendro­da­tie­rung und Bau­for­schung. Die ent­spre­chen­de denk­mal­recht­li­che Erlaub­nis wur­de bereits erteilt. Es soll­te eine Drit­te­lung der Gesamt­ko­sten zwi­schen BLfD, Erz­bis­tum und Kir­chen­stif­tung ange­strebt wer­den, wobei eine Zusa­ge des Erz­bis­tums jedoch nicht gesi­chert ist.

Lt. Kosten­be­rech­nung lie­gen die Gesamt­ko­sten bei 21.847,70 €. Die Kath. Kir­chen­stif­tung bit­tet um För­de­rung der Maßnahme.

Die Aus­füh­rung der Unter­su­chun­gen soll unmit­tel­bar begin­nen und der Abschluss aller Arbei­ten wird bis zum Früh­jahr 2024 ange­strebt. Die wei­te­ren Sanie­rungs­ar­bei­ten erfol­gen im Anschluss je nach För­der­si­tua­ti­on nach und nach.

Beschluss:

Die Kath. Kir­chen­stif­tung Königs­feld erhält für die Vor­un­ter­su­chun­gen an der Fried­hofs­ka­pel­le (2. Bau­ab­schnitt) einen Zuschuss von bis zu 10 % der tat­säch­li­chen Kosten, max. 2.184,00 €.

Antrag der Dorf­ge­mein­schaft Hup­pen­dorf auf Bezu­schus­sung der Anschaf­fung eines Rasenmähers

Die Dorf­ge­mein­schaft Hup­pen­dorf hat bis­her die öffent­li­chen Flä­chen in Hup­pen­dorf, z.B. Grün­flä­chen am Lösch­be­häl­ter, Spiel­platz usw., in Eigen­lei­stung und mit pri­va­ten Gerä­ten gemäht und gepflegt. Die Pri­vat­ge­rä­te sind in die Jah­re gekom­men. Die Dorf­ge­mein­schaft hat des­halb einen Rasen­mäh­trak­tor zu einem Preis von 3.100 € ans­ge­chafft, den die Ehren­amt­li­chen zum Mähen künf­tig ein­set­zen könn­ten Die Dorf­ge­mein­schaft bit­tet um einen Zuschuss der Gemein­de für die Anschaffung.

Der Gemein­de­rat muss eine Ent­schei­dung tref­fen, in wel­cher Höhe der Zuschuss gewährt wer­den soll. Die Gemein­de hat die DJK Königs­feld bei der Anschaf­fung eines Rasen­mäh­trak­tors mit Kosten von rd. 12.900 € mit 20 % bezu­schusst, weil der Sport­platz auch von der Schu­le genutzt wird. Spiel­ge­rä­te auf gemeind­li­chen Spiel­plät­zen wer­den mit 55 % bezu­schusst. Wei­te­re Bezugs­fäl­le sind der Ver­wal­tung nicht bekannt.

Im Gemein­de­rat wird dis­ku­tiert, dass ein Grund­satz­be­schluss für die Anschaf­fung von Rasen­mä­her­trak­to­ren gefasst wer­den soll­te, weil das Gre­mi­um damit rech­net, dass wei­te­re Ort­schaf­ten die­se Inve­sti­ti­on täti­gen möchten.

Beschluss:

Die Gemein­de gewährt für die Anschaf­fung von Rasen­mä­her­trak­to­ren grund­sätz­lich einen Zuschuss in Höhe von 55 %, max. 2.500 € Zuschuss. Der Zuschuss wird unter der Bedin­gung gezahlt, dass damit aus­schließ­li­che öffent­li­che Flä­chen gepflegt wer­den. Eine pri­va­te Nut­zung ist nicht zulässig.

Bericht über die ört­li­che Rech­nungs­prü­fung und Fest­stel­lung der Jah­res­rech­nung für das Haus­halts­jahr 2022

Die ört­li­che Rech­nungs­prü­fung für das Haus­halts­jahr 2022 wur­de von den Mit­glie­dern des Rech­nungs­prü­fungs­aus­schus­ses durch­ge­führt. Die Punk­te, die zu Fest­stel­lun­gen geführt haben, wer­den dem Gemein­de­rat erläutert.

Geld­ein­gang Gewerbesteuer/​Verspätungszuschlag

Die Zah­lun­gen sind bis heu­te nicht erfolgt. Die Kas­se mahnt die Beträ­ge regel­mä­ßig an.

Sire­nen­mes­sung

Für die Sire­nen­um­rü­stung gibt es zur­zeit eine För­de­rung. Die Mes­sung ist u. a. Grund­la­ge für die Förderung/​Umrüstung.

Ver­brauchs­stel­len für Stromkosten

  • Hup­pen­dorf 22 = Stra­ßen­be­leuch­tung Huppendorf
  • Hup­pen­dorf 24 = Feu­er­wehr­haus Huppendorf
  • Hup­pen­dorf 1 = Pump­werk Huppendorf

Grund­la­ge für Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining

Für Lehr­gän­ge und Kur­se wer­den 30,00 € Zuschuss bezahlt. Dar­an ori­en­tiert sich auch die Zuschuss­zah­lung zum Fahr­si­cher­heits­trai­ning. Ein Beschluss zur Klar­stel­lung über die Zuschuss­zah­lun­gen ist noch zu fassen.

Bar­geld­aus­zah­lung 300,00 €

Es wur­de Geld für die Bar­kas­se abge­ho­ben, um z. B. Bar­aus­la­gen zu bezahlen.

Was­ser­ge­bühr Fest­platz Voit­manns­dorf – Weiterverrechnung/​Generelles

Hier­über wird die gemeind­li­che Maschi­nen­hal­le versorgt.

Beschluss:

Der Bericht über die ört­li­che Prü­fung der Jah­res­rech­nung für das Haus­halts­jahr 2022 wur­de in der heu­ti­gen Sit­zung bekannt gege­ben. Die vom Vor­sit­zen­den ver­an­lass­te Behe­bung der fest­ge­stell­ten Män­gel sowie die von ihm gege­be­ne wei­te­re Auf­klä­rung wer­den zustim­mend zur Kennt­nis genom­men. Ein­wen­dun­gen wer­den nicht erhoben.

Die im Haus­halts­jahr 2022 ange­fal­le­nen über- und außer­plan­mä­ßi­gen Aus­ga­ben und Ein­nah­men wer­den, soweit sie erheb­lich sind und die Geneh­mi­gung nicht schon in frü­he­ren Beschlüs­sen erfolgt ist, hier­mit nach­träg­lich genehmigt.

Die Jah­res­rech­nung 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 2 und 3 GO fest­ge­stellt. Die Fest­stel­lun­gen der Jah­res­rech­nung 2022 wird zum Bestand­teil des Beschlus­ses erklärt und die­sem als Anla­ge beigefügt.

Ent­la­stung der Jah­res­rech­nung 2022

Nach Art. 102 Abs. 3 GO ist nach Durch­füh­rung der ört­li­chen Prü­fung und Auf­klä­rung etwa­iger Unstim­mig­kei­ten die Jah­res­rech­nung in öffent­li­cher Sit­zung fest­zu­stel­len und gleich­zei­tig über die Ent­la­stung zu beschlie­ßen. Die Jah­res­rech­nung 2022 wur­de vom Rech­nungs­prü­fungs­aus­schuss am 25.09.2023 ört­lich geprüft.

Beschluss:

Der Gemein­de­rat beschließt die Ent­la­stung der Jah­res­rech­nung 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 GO.

Bekannt­ga­be aus nicht­öf­fent­li­cher Sitzung
Wind­ener­gie in der Gemein­de Königsfeld

Im Gemein­de­ge­biet wer­den zahl­rei­che Grund­stücks­ei­gen­tü­mer von Pro­jek­tan­ten für Wind­ener­gie angesprochen/​angeschrieben mit der Bit­te, Pacht­ver­trä­ge zu unter­zeich­nen, um den Aus­bau der Wind­kraft in der Gemein­de Königs­feld zu ermöglichen.

Der Gemein­de­rat steht dem The­ma Wind­ener­gie mehr­heit­lich auf­ge­schlos­sen gegen­über. Er möch­te aber auf jeden Fall ver­hin­dern, dass Pro­jek­tan­ten aus dem gan­zen Bun­des­ge­biet Flä­chen sichern und die Gemein­de finan­zi­ell leer aus­geht bzw. unkon­trol­liert in der gesam­ten Gemein­de Wind­ener­gie­an­la­gen ent­ste­hen könn­ten. Außer­dem hofft die Gemein­de, dass, wenn wei­te­re Wind­rä­der kämen, ein Bür­ger­en­er­gie­pro­jekt ver­wirk­licht wer­den könn­te, bei dem sowohl die Bür­ger als auch die Gemein­de Ein­fluss auf die Gesell­schaft neh­men könnten.

Der Gemein­de­rat bit­tet des­halb alle Grund­stücks­ei­gen­tü­mer instän­dig, kei­ne Flä­chen an aus­wär­ti­ge Pro­jek­tan­ten zu ver­pach­ten bzw. deren Flä­chen­si­che­rungs­ver­trä­ge nicht zu unterzeichnen.

Anmie­tung des ehem. Pump­haus­es Fl​.Nr. 1199, Gem. Kotzendorf

Das Grund­stück Fl​.Nr. 1199, Kot­zen­dorf wird an Herrn Chri­sti­an Nüß­lein, Königs­feld ver­pach­tet. Die Pacht­zeit beginnt am 01.12.2023. Der Pacht­ver­trag wird auf fünf Jah­re abge­schlos­sen und ver­län­gert sich still­schwei­gend, wenn nicht ein hal­bes Jahr vor Ablauf des Pacht­ver­tra­ges gekün­digt wird.

Fels­si­che­rung Treu­nitz; Hono­rar­an­ge­bot für die Aus­füh­rungs­pla­nung und Bauüberwachung

Die LGA, Nürn­berg erhält ent­spre­chend des Ange­bots vom 15.11.2023 den Auf­trag für die Aus­füh­rungs­pla­nung und die Bauüberwachung.

Ankün­di­gung einer Ent­gelt­er­hö­hung für Ver­trä­ge über die Betriebs­lei­tung und Betriebs­aus­füh­rung für den Gemein­de­wald Königsfeld

Die Gemein­de hat mit dem Frei­staat Bay­ern (Forst­amt Scheß­litz) einen Ver­trag über die Betriebs­lei­tung und ‑Aus­füh­rung schon seit vie­len Jah­ren abge­schlos­sen. Dafür zahlt die Gemein­de aktu­ell ein Ent­gelt von jähr­lich 5.028,94 € (Stand 2021).

Auf­grund der Ent­gelt­er­hö­hung zum 01.01.2024 steht der Gemein­de ein außer­or­dent­li­ches Kün­di­gungs­recht zu. Wenn der Hieb­satz sich auf­grund des neu­en Forst­werks redu­ziert, ist damit zu rech­nen, dass nach der Ent­gelt­an­pas­sung nur noch ca. 3.600 € p.a. zu zah­len sind.

Wegen der Redu­zie­rung des Ent­gel­tes auf­grund des neu­en Forst­wer­kes macht die Gemein­de vom Son­der­kün­di­gungs­recht kei­nen Gebrauch.

Ver­schie­de­nes; Zuschuss Giga­bit Bund 2.0

Der 1. Bür­ger­mei­ster infor­miert, dass der Antrag auf Auf­nah­me in das För­der­pro­gramm Giga­bit Bund 2.0 geneh­migt wor­den ist. Der wei­te­re Glas­fa­ser­aus­bau kann des­halb erfol­gen. Die Ver­wal­tung wird die not­wen­di­gen Schrit­te vorbereiten.

Ver­schie­de­nes; Schü­ler­be­för­de­rung durch die Fa. Deuber

Die Fa. Deu­ber nutzt bei Schü­ler­fahr­ten immer wie­der in Voit­manns­dorf und Kot­zen­dorf Feld­we­ge als Abkür­zungs­strecke. Lt. Bgm. Gra­s­ser ist die Fir­ma bereits letz­tes Jahr auf die Nut­zung der Stra­ßen hin­ge­wie­sen worden.

Ver­schie­de­nes; Spiel­platz Königs­feld – Aus­tausch defek­ter Spielgeräte

Am Spiel­platz müs­sen zwei Spiel­ge­rä­te erneu­ert wer­den. Dafür ent­ste­hen Kosten in Höhe von rd. 4.000 €. Die Spiel­ge­rä­te sol­len gesperrt wer­den, bis Ersatz vor­han­den ist.

Ver­schie­de­nes; Erneue­rung der Rin­ne beim Anwe­sen Kohler

Die Dach­rin­ne wird zwi­schen­zeit­lich ord­nungs­ge­mäß entwässert/​abgeleitet. Die Rin­ne müss­te aber den­noch erneu­ert wer­den. Sie befin­det sich auf Pri­vat­grund. Die Gemein­de kann nur inve­stie­ren, wenn der Bestand der Rin­ne über eine Dienst­bar­keit gesi­chert ist. Gemein­de­rat Rei­ner Bezold erläu­tert, dass der Eigen­tü­mer mit der Dienst­bar­keit ein­ver­stan­den sei.

Ver­schie­de­nes; „Essen auf Rädern“ für die Königs­fel­der Senioren

Senio­ren­be­auf­trag­ter Hof­mann berich­tet, dass eini­ge Königs­fel­der und Stein­fel­der Senio­ren Essen auf Rädern von Tabea, Hei­li­gen­stadt erhal­ten haben. Die­se Mög­lich­keit fällt weg und stellt die Senio­ren vor Her­aus­for­de­run­gen. Z. Zt. holt der Senio­ren­be­auf­trag­te das Essen auf Rädern in Holl­feld (für die näch­sten ca. 6 Mona­te). Er hofft auf ehren­amt­li­che Unterstützung.

Ver­schie­de­nes; Lin­den Huppendorf

Bei einem Orts­ter­min mit der Gar­ten­fach­be­ra­te­rin Kle­misch, LRA Bam­berg sol­len die Lin­den in Hup­pen­dorf durch einen Fach­mann (mit Zuschuss des LRA) geschnit­ten werden.

Ver­schie­de­nes; Bir­ken­wald in Königsfeld

Es stellt sich die Fra­ge, ob am Bir­ken­weg nicht eini­ge Bäu­me ent­lang der Stra­ße gefällt wer­den müss­ten. Der 1. Bür­ger­mei­ster wird das mit dem Forst­amt klären.

Die näch­ste Sit­zung fin­det vor­aus­sicht­lich am Don­ners­tag, 15.02.2024 um 19:00 Uhr statt.

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