Kom­mis­si­on für wis­sen­schaft­li­che Inte­gri­tät der Uni­ver­si­tät Bay­reuth hat über Pla­gi­ats­ver­dachts­gut­ach­ten entschieden

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Die Uni­ver­si­tät Bay­reuth lei­tet kein Haupt­ver­fah­ren zur Über­prü­fung des Pla­gi­ats­ver­dachts bzgl. der Dis­ser­ta­ti­on von Dr. Ali­ce Wei­del ein. Dies hat die Kom­mis­si­on für wis­sen­schaft­li­che Inte­gri­tät auf­grund man­geln­der Hin­wei­se auf ein grob fahr­läs­si­ges oder vor­sätz­li­ches wis­sen­schaft­li­ches Fehl­ver­hal­ten gestern ein­stim­mig beschlossen.

Nach Auf­fas­sung der Kom­mis­si­ons­mit­glie­der sind in der Arbeit ver­ein­zelt Zitier­feh­ler – das heißt die Über­nah­me von Text­pas­sa­gen aus ande­ren Wer­ken ohne ent­spre­chen­de Kenn­zeich­nung – fest­zu­stel­len. Die­se Pas­sa­gen rei­chen aber nach Umfang und Bedeu­tung nicht aus, um gemäß den Anfor­de­run­gen von § 8 der Sat­zung der Uni­ver­si­tät Bay­reuth zur Siche­rung der Stan­dards guter wis­sen­schaft­li­cher Pra­xis und zum Umgang mit wis­sen­schaft­li­chem Fehl­ver­hal­ten ein schuld­haf­tes (also grob fahr­läs­si­ges oder vor­sätz­li­ches) wis­sen­schaft­li­ches Fehl­ver­hal­ten zu bele­gen. Die­se Bewer­tung ergibt sich vor allem dar­aus, dass die Pas­sa­gen, für die sich der Ver­dacht einer unge­kenn­zeich­ne­ten Über­nah­me erhär­tet hat, nach Zahl und Umfang gering sind und die­se Pas­sa­gen die Dar­stel­lung des all­ge­mei­nen volks­wirt­schaft­li­chen Wis­sen­stan­des bzw. Fak­ten­be­schrei­bun­gen betref­fen. Es han­delt sich um eine ein­stel­li­ge Zahl von Pas­sa­gen, in denen Lehr­buch­wis­sen wie­der­ge­ge­ben wird. Ein Ver­such, sich For­schungs­er­geb­nis­se ande­rer Autoren anzu­eig­nen, die noch nicht all­ge­mein bekannt sind, kann damit nicht fest­ge­stellt wer­den. Auch feh­len ange­sichts der gerin­gen Zahl der Pas­sa­gen Anhalts­punk­te für ein syste­ma­ti­sches Vor­ge­hen. Daher stimm­ten die Kom­mis­sionmit­glie­der ein­stim­mig gegen die Ein­lei­tung eines Haupt­ver­fah­rens. Das Ver­fah­ren wird gemäß § 14 Abs. 3 der Sat­zung eingestellt.

Der Ombuds­per­son der Uni­ver­si­tät Bay­reuth war am 04.12.2023 ein Pla­gi­ats­ver­dachts­gut­ach­ten zur Dis­ser­ta­ti­on von Dr. Ali­ce Wei­del zuge­gan­gen. Die Uni­ver­si­tät Bay­reuth prüf­te dar­auf­hin den Pla­gi­ats­ver­dacht im Rah­men des dafür vor­ge­se­he­nen Ver­fah­rens, wel­ches in der „Sat­zung der Uni­ver­si­tät Bay­reuth zur Siche­rung der Stan­dards guter wis­sen­schaft­li­cher Pra­xis und zum Umgang mit wis­sen­schaft­li­chem Fehl­ver­hal­ten“ (https://www.amtliche-bekanntmachungen.uni-bayreuth.de/de/amtliche-bekanntmachungen/konsoldFassg-SamSa-ab2023-002/2023–002-164-kF.pdf) gere­gelt ist. Die Kom­mis­si­on für wis­sen­schaft­li­che Inte­gri­tät tag­te ins­ge­samt drei Mal. Sie gab, wie in der Sat­zung vor­ge­se­hen, Dr. Ali­ce Wei­del Gele­gen­heit zur Stellungnahme.

Von wei­te­ren Stel­lung­nah­men und Detail­aus­künf­ten zur Cau­sa wird die Uni­ver­si­tät Bay­reuth Abstand nehmen.