Bay­reu­ther MdB Tho­mas Hacker: „Koali­ti­on schafft Ord­nung und Kon­trol­le in der Migration“

MdB Thomas Hacker © Thomas Hacker
© MdB Thomas Hacker

Der Deut­sche Bun­des­tag hat das Rück­füh­rungs­ver­bes­se­rungs­ge­setz beschlos­sen und das Staats­an­ge­hö­rig­keits­recht moder­ni­siert. „Mit die­sen Maß­nah­men kor­ri­giert die Koali­ti­on die fal­sche Poli­tik der uni­ons­ge­führ­ten Vor­gän­ger­re­gie­rung und schafft Ord­nung und Kon­trol­le in der Migra­ti­on.“, erklär­te der FDP-Abge­ord­ne­te Tho­mas Hacker. „Wer sich zu Unrecht in Deutsch­land auf­hält, kann nun auch schnel­ler und leich­ter abge­scho­ben wer­den“, sag­te Tho­mas Hacker MdB.

Mit dem Rück­füh­rungs­ver­bes­se­rungs­ge­setz wer­den Abschie­bun­gen deut­lich ver­ein­facht. Die mög­li­che Dau­er des Aus­rei­se­ge­wahr­sams wird von zehn auf 28 Tage ver­län­gert. Fehl­an­rei­ze bei Sozi­al­lei­stun­gen wer­den kor­ri­giert. Künf­tig erhal­ten Asyl­be­wer­ber für einen län­ge­ren Zeit­raum nur noch gerin­ge­re Lei­stun­gen. „Bei anti­se­mi­ti­schen, ras­si­sti­schen, frem­den­feind­li­chen oder son­sti­gen men­schen­ver­ach­ten­den Straf­ta­ten haben wir ein kla­res Aus­wei­sungs­mo­tiv defi­niert“, füg­te NAME hin­zu. Mit dem neu­en Staats­an­ge­hö­rig­keits­recht sei zugleich sicher­ge­stellt, dass Anti­se­mi­ten anders als bis­her auf kei­nen Fall deut­sche Staats­bür­ger wer­den können.

Das Staats­an­ge­hö­rig­keits­recht knüpft den Erwerb der Staats­an­ge­hö­rig­keit außer­dem stär­ker an die wirt­schaft­li­che Inte­gra­ti­on. Wer in Deutsch­land arbei­tet, kann schnel­ler ein­ge­bür­gert wer­den. „Es wird aber nur ein­ge­bür­gert, wer sei­nen Lebens­un­ter­halt und den der Fami­lie ohne Bezug von Sozi­al­lei­stun­gen bestrei­ten kann“, stellt Hacker klar.