Bay­reu­ther Rat­haus ver­öf­fent­licht Pla­nung für neu­es Kulturquartier

Logo der Stadt Bayreuth

Der Ent­wurf des Bebau­ungs­plans kann ab 15. Janu­ar online auf der Home­page der Stadt ein­ge­se­hen werden

Die Stadt Bay­reuth arbei­tet der­zeit an den pla­nungs­recht­li­chen Grund­la­gen für ein Kul­tur­quar­tier zwi­schen Opern­stra­ße, Münz­gas­se und Bad­stra­ße. Der Stadt­rat hat hier­für noch im alten Jahr die Ein­lei­tung eines Bebau­ungs­plan­ver­fah­rens beschlos­sen. Der Ent­wurf des Bebau­ungs­plans wird ein­schließ­lich einer Erläu­te­rung der Zie­le und Zwecke sowie der wesent­li­chen Aus­wir­kun­gen der Pla­nung ab Mon­tag, 15. Janu­ar, bis ein­schließ­lich 29. Janu­ar auf der Home­page der Stadt unter https://www.o‑sp.de/bayreuth/plan/beteiligung.php veröffentlicht.

Der neue Eigen­tü­mer des ehe­ma­li­gen Spar­kas­sen­are­als an der Opern­stra­ße und Bad­stra­ße möch­te an die­sem zen­tra­len Stand­ort in der öst­li­chen Innen­stadt ein neu­es urba­nes Quar­tier mit den Schwer­punk­ten Kul­tur und Woh­nen schaf­fen. Dar­über hin­aus hat der öst­lich benach­bar­te Grund­stücks­ei­gen­tü­mer signa­li­siert, sich an einer auf­ein­an­der abge­stimm­ten Pla­nung und Pro­jekt­ent­wick­lung für das Quar­tier zwi­schen Opern­stra­ße, Bad­stra­ße und Münz­gas­se zu beteiligen.

Der Stadt Bay­reuth eröff­net sich damit die Chan­ce, das Are­al städ­te­bau­lich hoch­wer­tig zu gestal­ten und Nut­zun­gen fest­zu­set­zen, die die Innen­stadt ins­ge­samt und den kul­tu­rel­len Schwer­punkt des öst­li­chen Innen­stadt­ge­biets stär­ken. Bei der Neu­pla­nung des Quar­tiers zwi­schen Opern­stra­ße, Münz­gas­se und Bad­stra­ße soll vor allem der beson­de­ren Bedeu­tung des Stand­orts in unmit­tel­ba­rer Nähe zum Welt­kul­tur­er­be Mark­gräf­li­ches Opern­haus und zu ande­ren bedeu­ten­den Bau­wer­ken wie etwa dem Welt­erbe­mu­se­um im Redou­ten­haus, der jüdi­schen Syn­ago­ge sowie wei­te­rer Ein­zel­denk­mä­ler an der Opern­stra­ße Rech­nung getra­gen werden.

Der Stadt­rat hat in sei­ner Sit­zung Ende Dezem­ber ver­gan­ge­nen Jah­res das Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet und die Ver­wal­tung mit den wei­te­ren Schrit­ten beauftragt.

Stel­lung­nah­men zur Pla­nung kön­nen wäh­rend der Dau­er der Ver­öf­fent­li­chungs­frist abge­ge­ben wer­den. Sie soll­ten mög­lichst elek­tro­nisch über­mit­telt wer­den, kön­nen bei Bedarf aber auch auf ande­rem Weg abge­ge­ben wer­den. Nicht frist­ge­recht abge­ge­be­ne Stel­lung­nah­men kön­nen bei der wei­te­ren Beschluss­fas­sung über den Bau­leit­plan unbe­rück­sich­tigt bleiben.

Die Unter­la­gen kön­nen par­al­lel zur Ver­öf­fent­li­chung im Inter­net auch beim Stadt­pla­nungs­amt Bay­reuth im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 9. Ober­ge­schoss (Öffent­li­che Plan­auf­la­ge), wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen werden.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, die Pla­nung zu erör­tern. Ger­ne kön­nen Fra­gen tele­fo­nisch oder per Mail gestellt wer­den. Falls eine per­sön­li­che Ein­sicht­nah­me in die Pla­nung im Neu­en Rat­haus gewünscht wird, wird um vor­he­ri­ge Ter­min­ver­ein­ba­rung unter der Tele­fon­num­mer 0921 25–1660 gebe­ten. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen für Aus­künf­te grund­sätz­lich Mon­tag bis Frei­tag jeweils vor­mit­tags von 8 bis 12 Uhr und bei Bedarf am Nach­mit­tag zur Verfügung.