Stadt Bay­reuth schafft Pla­nungs­recht für „Solar­park Saas“

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Der Stadt­rat Bay­reuth hat in sei­ner letz­ten Sit­zung im alten Jahr die Auf­stel­lung eines Bebau­ungs­plans für ein „Son­der­ge­biet Solar­park Saas“ beschlos­sen. In die­sem Son­der­ge­biet soll auf einer Flä­che von cir­ca 136 000 Qua­drat­me­tern eine Frei­flä­chen-Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge errich­tet wer­den. Das Plan­ge­biet liegt im Süden Bay­reuths an der Stadt­gren­ze zur Nach­bar­ge­mein­de Gesees. Der Stand­ort eig­net sich aus städ­te­bau­li­cher Sicht auf­grund der Vor­prä­gung als Land­wirt­schafts­flä­che und der bereits vor­han­de­nen Ein­grü­nung durch angren­zen­de Wald­ge­bie­te für die Unter­brin­gung einer Frei­flä­chen-Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge. Die Vor­aus­set­zun­gen für die Strom­erzeu­gung sind aus Sicht des Inve­stors gün­stig. Über ein Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren soll Pla­nungs­recht geschaf­fen werden.

Neben dem grund­sätz­li­chen Wil­len der Stadt Bay­reuth, mit die­ser Bau­leit­pla­nung einen Bei­trag zur dezen­tra­len Erzeu­gung und Spei­che­rung von Solar­ener­gie, zur Erhö­hung des Anteils erneu­er­ba­rer Ener­gien und damit kon­kret zum Kli­ma­schutz zu lei­sten, stel­len ins­be­son­de­re die Ver­mei­dung von Flä­chen­ver­sie­ge­lung, die Berück­sich­ti­gung von Bio­top­ver­bund­be­lan­gen sowie die gestal­te­ri­sche Inte­gra­ti­on des Vor­ha­bens in die Land­schaft wei­te­re Plan­erfor­der­nis­se für die Auf­stel­lung des Bebau­ungs­plans dar.