Poli­zei­be­richt Hoch­fran­ken vom 10.01.2024

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Coburg

Demon­stra­ti­on von Land­wir­ten im Stadt­gei­et Coburg und Untersiemau

Coburg / Unter­sie­mau. Am spä­ten Mitt­woch­nach­mit­tag fuh­ren erneu etwa 60 Land­wir­te mit ihren Trak­to­ren durch die Cobur­ger Innen­stadt um ihren Unmut über die jüng­sten poli­ti­schen Ent­schei­dun­gen zum Aus­druck zu brin­gen. Gegen 17.00 Uhr ver­sam­mel­ten sie sich dann auf dem Ang­erpark­platz wo noch wei­te­re Land­wir­te mit ihren Land­ma­schi­nen hin­zu kamen. Unter Poli­zei­be­glei­tung fuh­ren ins­ge­samt ca. 130 Trak­to­ren über die B4 nach Unter­sie­mau. Dort tra­fen sich die ins­ge­samt etwa 200 Land­wir­te auf einer Frei­flä­che und ent­zün­de­ten ein Mahnfeuer.

Die Pro­test­ak­ti­on wur­de der Poli­zei und dem Land­rats­amt vor­her mit­ge­teilt und ver­lief ohne Zwischenfälle.

84-Jäh­ri­ger ver­ur­sacht Ver­kehrs­un­fall – Bei­fah­re­rin ver­letzt sich bei Zusam­men­stoß leicht

BAD RODACH, ST2205. Beim Abbie­gen von der Kreis­stra­ße CO3 auf die Staats­stra­ße 2205 über­sah am Diens­tag­mor­gen ein 84-jäh­ri­ger Rent­ner aus dem Land­kreis Coburg mit sei­nem Sko­da den VW eines 32-Jäh­ri­gen aus dem Land­kreis Hild­burg­hau­sen. Bei dem Zusam­men­stoß ver­letz­te sich die Bei­fah­re­rin des Unfallverursachers.

Beim Abbie­gen von der Kreis­stra­ße in die Staats­stra­ße über­sah der Rent­ner beim Rechts­ab­bie­gen den Sko­da des 32-Jäh­ri­gen, der von der Staats­stra­ße in Rich­tung Roß­feld abbie­gen woll­te. Beim Abbie­gen kam der Rent­ner zu weit in den gegen­über­lie­gen­den Abbie­ge­strei­fen und kol­li­dier­te im Ein­mün­dungs­be­reich mit dem VW. Die Bei­fah­re­rin des Unfall­ver­ur­sa­chers zog sich leich­te Gesichts­ver­let­zun­gen zu. Die Frau wur­de vor­sorg­lich vom Ret­tungs­dienst ins Kli­ni­kum Hild­burg­hau­sen gebracht. Am Fahr­zeug des Unfall­ver­ur­sa­chers ent­stand Sach­scha­den in Höhe von 5.000 Euro. Am zwei­ten unfall­be­tei­lig­ten Fahr­zeug ent­stand Sach­scha­den in Höhe von 4.000 Euro. Bei­de Fahr­zeu­ge waren nicht mehr fahr­be­reit und muss­ten von Abschlepp­dien­sten gebor­gen werden.

Die Cobur­ger Poli­zei ermit­telt gegen den Unfall­ver­ur­sa­cher wegen fahr­läs­si­ger Kör­per­ver­let­zung im Stra­ßen­ver­kehr sowie Ver­stö­ßen nach der Straßenverkehrsordnung.

Nach­trag zum Pres­se­be­richt vom Diens­tag, 09.01.2024:

9‑Jähriger wird von Bus ange­fah­ren – Kind außer Lebensgefahr

Nach­dem am Diens­tag­nach­mit­tag ein 9‑jähriger Jun­ge von einem Bus im Weit­rams­dor­fer Gemein­de­teil Alten­hof ange­fah­ren wur­de, hat die Cobur­ger Poli­zei die Ermitt­lun­gen zur Unfall­ur­sa­che aufgenommen.

Auf Anord­nung der Staats­an­walt­schaft Coburg erhiel­ten die Beam­ten Unter­stüt­zung von einem Ver­kehrs­un­fall­sach­ver­stän­di­gen. Am Nach­mit­tag brach­te ein Ret­tungs­hub­schrau­ber das schwer ver­letz­te Kind in eine Spe­zi­al­kli­nik nach Erlan­gen. Der Jun­ge zog sich bei dem Zusam­men­stoß mit dem Bus schwe­re Kopf­ver­let­zun­gen zu, ist aber glück­li­cher­wei­se außer Lebens­ge­fahr. Wäh­rend der Auf­nah­me des Ver­kehrs­un­falls war die Orts­durch­fahrt von Alten­hof bis 16 Uhr für den Fahr­zeug­ver­kehr kom­plett gesperrt. Die Ver­kehrs­um­lei­tun­gen erfolg­ten aus Rich­tung Coburg kom­mend über Her­grams­dorf und aus Rich­tung Schwein­furt kom­mend über die Bun­des­stra­ße 303 in Rich­tung Coburg.

Die Cobur­ger Poli­zei­in­spek­ti­on sucht nun Zeu­gen des Ver­kehrs­un­falls. Per­so­nen, die sach­dien­li­che Hin­wei­se zum Unfall­her­gang am Diens­tag, den 9.01.2024 gegen 13:20 Uhr auf der Tam­ba­cher Stra­ße in Alten­hof geben kön­nen, wer­den gebe­ten, sich unter der Tel.-Nr. 09561/645–0 an die Cobur­ger Poli­zei zu wenden.

Poli­zei­in­spek­ti­on Kronach

Betrugs­an­zei­ge erstattet

Küps: Ein Mann aus dem Raum Küps wur­de offen­sicht­lich von einem Inter­net­be­trü­ger „über den Tisch gezo­gen“. Der Geschä­dig­te hat­te Anfang Dezem­ber über Face­book Mar­ket­place einen Kär­cher Hoch­druck­rei­ni­ger für 350,- Euro gekauft und das Geld auf ein ita­lie­ni­sches Kon­to über­wie­sen. Der Ver­käu­fer mel­de­te sich hier­auf beim Geschä­dig­ten und for­der­te noch­mals 150,- Euro, anson­sten könn­te er das Paket nicht zum Ver­sand frei­ge­ge­ben. Nach anfäng­li­chem Zögern über­sand­te der Käu­fer wei­te­re 150,- Euro in Form von Goog­le-Play-Gut­schein­codes an den Unbe­kann­ten. Die­ser war offen­sicht­lich immer noch nicht zufrie­den und woll­te wei­te­re 80,- Euro als Bear­bei­tungs­ge­bühr haben. Der Geschä­dig­te igno­rier­te die For­de­rung und erstat­te­te bei der Poli­zei Straf­an­zei­ge wegen Betrugs.