Dis­kus­si­on und den Bam­ber­ger Schlacht­hof – Vie­le Fra­gen offen

Logo Landkreis Bamberg

Nach der von der Stadt Bam­berg auf­ge­wor­fe­nen Dis­kus­si­on um eine Betei­li­gung des Land­krei­ses am Schlacht­hof sind auch von den Ver­ant­wort­li­chen im Kreis zahl­rei­che Fra­gen an den Land­rat gerich­tet worden.

Jede Über­nah­me einer neu­en Ver­pflich­tung setzt für den Land­kreis Bam­berg in Ver­ant­wor­tung für alle 150.000 Ein­woh­ner eine Prü­fung vor­aus, ob die­se recht­lich zuläs­sig, finan­zier­bar und gut abge­si­chert ist. Das gilt auch für eine even­tu­el­le Betei­li­gung am Schlacht­hof Bamberg.

Nach­dem die Stadt Bam­berg eine Betei­li­gung des Land­krei­ses am Schlacht­hof Bam­berg in den Raum gestellt hat, sind auch von den Ver­ant­wort­li­chen im Kreis zahl­rei­che Fra­gen an den Bam­ber­ger Land­rat her­an­ge­tra­gen wor­den. Land­rat Johann Kalb: „Hier stün­de eine lang­fri­sti­ge finan­zi­el­le Bin­dung im Raum, die erheb­li­che Aus­wir­kun­gen auf die finan­zi­el­le Lei­stungs­fä­hig­keit des Land­krei­ses hät­te. Auch eine sol­che Ent­schei­dung muss von den Kreis­gre­mi­en in Ver­ant­wor­tung für die Gesamt­be­völ­ke­rung und für 36 Gemein­den getrof­fen wer­den. – Wir sind recht­lich ver­pflich­tet und es unse­rer Bevöl­ke­rung schul­dig, nicht die ‚Kat­ze im Sack‘ zu kaufen.“

Die Zei­ten wer­den nicht ein­fa­cher, die Auf­ga­ben nicht gerin­ger. Die Land­kreis­ord­nung defi­niert dabei ver­schie­de­ne Pflicht­auf­ga­ben baye­ri­scher Land­krei­se: den Bau und den Unter­halt der Kreis­stra­ßen, die Ein­rich­tung und der Unter­halt von Kran­ken­häu­sern, die Auf­wands­trä­ger­schaft für die wei­ter­füh­ren­den staat­li­chen Schu­len und die Schü­ler­be­för­de­rung, die Jugend- und Sozi­al­hil­fe, die För­de­rung der Gar­ten­kul­tur- und Lan­des­pfle­ge und die Abfallwirtschaft.

Wenn es die finan­zi­el­len Mit­tel zulas­sen, kann sich der Land­kreis frei­wil­lig betä­ti­gen zum Bei­spiel auf den Gebie­ten der Orga­ni­sa­ti­on des land­kreis­be­zo­ge­nen öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehrs, der über­ört­li­chen Denk­mal- und Kul­tur­pfle­ge, der Sport­för­de­rung, der Wirt­schaft und des Tourismus.

Ent­schei­dun­gen von erheb­li­cher Trag­wei­te bedür­fen einer gründ­li­chen Bewer­tung. Im Fal­le der Betei­li­gung am städ­ti­schen Schlacht­hof müs­sen aus Sicht des Land­krei­ses Bam­berg unter ande­rem die­se The­men und Fra­gen geprüft werden:

  1. Recht­li­che Zulässigkeit
    Darf sich der Land­kreis über­haupt an einem Schlacht­hof in der Stadt Bam­berg beteiligen?
    In wel­cher Rechts­form wäre dies möglich?
    Sind (alle) Optio­nen für einen pri­vat­wirt­schaft­li­chen Betrieb geprüft?
    Wer sind – zum Bei­spiel ent­lang des Ein­zugs­be­rei­ches und im Ver­hält­nis der Schlacht­zah­len – wei­te­re mög­li­che kom­mu­na­le Partner/​Gesellschafter?
  2. Betriebs­er­geb­nis­se
    Wel­che Ein­nah­men, Aus­ga­ben, Über­schüs­se oder Ver­lu­ste hat der Schlacht­hof in den zurück­lie­gen­den zehn Jah­ren erzielt?
    Was ergibt sich dar­aus für die wirt­schaft­li­che Lei­stungs­fä­hig­keit (unab­hän­gi­ge Wirtschaftsprüfer)?
  3. Inve­sti­ti­ons­bild
    Wel­che Inve­sti­tio­nen wur­den in den zurück­lie­gen­den zehn Jah­ren von wem getätigt?
  4. Inve­sti­ti­ons­stau (Gesamt­be­trach­tung)
    Wel­che Inve­sti­tio­nen sind nötig für
    – das Gelände
    – die Gebäude
    – den Betrieb
    Wel­che Einschränkungen/​Zusatzkosten lösen die Denk­mal­pfle­ge (Welt­kul­tur­er­be) bei den Inve­sti­tio­nen aus?
  5. För­der­mit­tel
    Wel­che staat­li­chen För­der­mit­tel ste­hen in Aussicht?
  6. Ver­pflich­tun­gen
    Wel­che Schul­den und wel­che Dar­le­hen sind vor­han­den und wie sol­len die­se zurück­ge­führt werden?
  7. Gewer­be­steu­er­ein­nah­men
    Wie hoch waren die Gewer­be­steu­er­zah­lun­gen in den zurück­lie­gen­den zehn Jahren?
  8. Eigen­tums­ver­hält­nis­se
    Wem gehö­ren die Grund­stücke bzw. die Immobilien?
    Wem sol­len die­se künf­tig gehören?
  9. Anteil der Schlachtzahlen/​Einzugsbereich/​Regionalität
    Schlachtzahlen/​Herkunft Tie­re insgesamt
    Schlacht­zah­len Tie­re Land­kreis Bamberg
    Anteil des Schlacht­auf­kom­mens aus dem Land­kreis Bam­berg am gesam­ten Schlachtvolumen
  10. Zukunftskonzept(e)
    Welche(s) (alter­nie­ren­den) Zukunftskonzept(e) gibt es für den Betrieb des Schlacht­ho­fes in Bam­berg (ins­be­son­de­re Grö­ße, Gesell­schaf­ter, Einzugsbereich)?
  11. Risikobewertung/​Abhängigkeit/​Sicherheit
    Schlacht­zah­len nach Betrieben
    Art und Dau­er ver­trag­li­cher Verpflichtungen
    Risi­ko­be­wer­tung der Ver­la­ge­rung von Schlachtungen
  12. Betriebs­for­men und (freie) Kapa­zi­tä­ten umlie­gen­der Schlachthöfe