Fol­gen­schwe­re Ver­kehrs­un­fäl­le mit dun­kel geklei­de­ten Fußgängern

symbolfoto polizei

In den ver­gan­ge­nen Wochen kam es in Ober­fran­ken ver­mehrt zu Unfäl­len mit Fuß­gän­gern beim Über­que­ren der Stra­ße, teils mit fol­gen­schwe­rem Aus­gang. Das Poli­zei­prä­si­di­um Ober­fran­ken mahnt zur Vorsicht.

Am Abend des 20. Novem­bers ereig­ne­te sich in der Köss­ei­ne­stra­ße in Hof ein Ver­kehrs­un­fall, bei dem ein 79-jäh­ri­ger Mann schwer ver­letzt wur­de. Ein 81-jäh­ri­ger Auto­fah­rer erkann­te einen dun­kel geklei­de­ten Fuß­gän­ger, der die Stra­ße über­quer­te, zu spät und konn­te nicht mehr recht­zei­tig bremsen.

In den Mor­gen­stun­den des 7. Dezem­bers über­quer­te eine 30-jäh­ri­ge Fuß­gän­ge­rin die Lau­te­rer Stra­ße in Coburg. Eine 40-jäh­ri­ge Auto­fah­re­rin über­sah die Dame beim Links­ab­bie­gen. Mit leich­ten Ver­let­zun­gen kam die 30-Jäh­ri­ge ins Kran­ken­haus. Unmit­tel­bar vor der Fuß­gän­ge­rin über­quer­te ein Rad­fah­rer in neon­gel­ber Klei­dung die Stra­ße. Die­sen hat­te die Auto­fah­re­rin deut­lich wahr­ge­nom­men – die hin­ter ihm lau­fen­de, dun­kel geklei­de­te Frau jedoch nicht.

Vier Tage spä­ter kam es in der Zoll­ner­stra­ße in Bam­berg zu einem schwe­ren Ver­kehrs­un­fall. Ein 75-jäh­ri­ger Mann wur­de in der Dun­kel­heit beim Über­que­ren der Stra­ße von einem Auto erfasst. Die Ver­let­zun­gen des Seni­ors waren töd­lich. Es wur­de berichtet.

Bay­reuth, in der Nacht des 2. Janu­ars: Ein 58-jäh­ri­ger Auto­fah­rer bog bei Grün­licht von der Bahn­hof­stra­ße in den Hohen­zol­lern­ring ein und über­sah dabei zwei Fuß­gän­ge­rin­nen, die die Kreu­zung eben­falls bei grü­nem Licht­zei­chen über­quer­ten. Die bei­den 27- und 28-jäh­ri­gen Frau­en fie­len durch den Auf­prall zu Boden. Die 28-Jäh­ri­ge erlitt mit­tel­schwe­re Verletzungen.

Dies sind nur weni­ge von meh­re­ren Unfäl­len die­ser Art, die sich in den letz­ten Wochen ober­fran­ken­weit ereigneten.

Das Poli­zei­prä­si­di­um Ober­fran­ken rät:

Gera­de Fuß­gän­ger wer­den bereits wegen ihrer Grö­ße im Ver­gleich zu Fahr­zeu­gen oft spät oder gar nicht erkannt. Als schwäch­ste Teil­neh­mer am Stra­ßen­ver­kehr sind sie beson­ders gefähr­det. In den Win­ter­mo­na­ten kom­men erschwe­rend die Dun­kel­heit und die wet­ter­be­dingt oft schlech­te Sicht für Fahr­zeug­füh­rer hin­zu. Stän­di­ge Vor­sicht und gegen­sei­ti­ge Rück­sicht­nah­me gel­ten als ober­stes Gebot im Straßenverkehr.

Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer kön­nen durch hel­le, auf­fäl­li­ge Klei­dung ihre eige­ne Sicher­heit auf den Stra­ßen selbst ent­schei­dend erhö­hen. Reflek­tie­ren­de Gar­de­ro­be und Acces­soires ver­stär­ken die Sicht­bar­keit auch schon aus grö­ße­rer Ent­fer­nung. Aber auch als Fahr­zeug­füh­rer kön­nen Sie über­se­hen wer­den. Schal­ten Sie daher spä­te­stens bei ein­set­zen­der Däm­me­rung das Licht an und ver­las­sen Sie sich dabei nicht allein auf die Auto­ma­tik­funk­ti­on. Sor­gen Sie für freie Sicht durch die Schei­ben und pas­sen Sie Ihre Geschwin­dig­keit an die Beschaf­fen­heit der Fahr­bahn und die Dun­kel­heit an.

1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    Trotz des letz­ten, wie pflicht­ge­mäß noch ergänz­ten Sat­zes klingt durch den gesam­ten – wohl durch die Poli­zei ver­faß­ten – Bei­trag der Tenor durch, die Opfer der Ver­kehrs­un­fäl­le trü­gen die Haupt­ver­ant­wor­tung für ihre Verletzungen.

    Die Stra­ßen­ver­kehrs-Ord­nung gibt jedoch unmiß­ver­ständ­lich vor, daß, wer ein Fahr­zeug führt, jeder­zeit nur so schnell fah­ren darf, daß das Anhal­ten inner­halb des über­seh­ba­ren Bereichs mög­lich ist, bei beeng­ten Ver­hält­nis­sen sogar inner­halb der Hälf­te des über­seh­ba­ren Bereichs. Die ein­zi­ge Aus­nah­me ist, daß auf Auto­bah­nen die Rück­lich­ter vor­aus­fah­ren­der Fahr­zeu­ge zur Bestim­mung des eige­nen Tem­pos her­an­ge­zo­gen wer­den dürfen.

    Als über­seh­ba­rer Bereich gilt alles, was mit Hil­fe von natür­li­chen Licht­quel­len, Fahr­bahn­be­leuch­tung und Schein­wer­fern des eige­nen Fahr­zeugs sicher über­blickt wer­den kann. Das umfaßt auch unbe­leuch­te­te Gegen­stän­de und Per­so­nen. Nir­gend­wo ist eine Vor­schrift zu fin­den, wel­che Fußgänger/​inne/​n vor­schreibt, sich selbst mit akti­ver oder pas­si­ver Beleuch­tung aus­zu­stat­ten. Wie der Unfall mit dem neon­gelb beklei­de­ten Rad­fah­rer und der weni­ger auf­fäl­lig geklei­de­ten Fuß­gän­ge­rin belegt, ver­lei­tet gute Sicht­bar­keit sogar zu unan­ge­mes­se­ner Fahr­ge­schwin­dig­keit, was die Gefähr­dung für ande­re merk­lich erhöht.

    Die Poli­zei soll­te ihre Ener­gie zuvor­derst dar­auf ver­wen­den, die Ursa­che der Gefähr­dung, näm­lich unan­ge­paß­te Geschwin­dig­kei­ten vor allem von Kraft­fahr­zeu­gen, anzu­ge­hen statt den Opfern Selbst­ver­schul­den ein­zu­re­den. Dies gilt umso mehr, wenn die ange­fah­re­nen Fußgänger/​innen ord­nungs­ge­mäß bei Grün einen signa­li­sier­ten Über­weg benutzten.