Tipps & Tricks: „Hil­fe bei fal­schen Ver­spre­chen und irre­füh­ren­den Angaben“

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Neu­es Tool der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern prüft Anspruch auf Schadensersatz

Ein neu­es Ange­bot der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern hilft Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­chern ab sofort gegen unse­riö­se Metho­den von Unter­neh­men vor­zu­ge­hen. Dazu gehö­ren etwa, dass eine Ware bezahlt wer­den soll, obwohl sie gar nicht bestellt wur­de oder dass Pro­duk­te kei­ne hei­len­de Wir­kung ent­hal­ten, obgleich dies in der Wer­bung ver­spro­chen wur­de. Gegen die­se und ande­re Fäl­le von unlau­te­ren Geschäfts­prak­ti­ken kön­nen sich Betrof­fe­ne jetzt effek­ti­ver weh­ren. „Mit unse­rem Tool haben Ver­brau­cher die Mög­lich­keit, gegen unse­riö­se Metho­den von Unter­neh­men vor­zu­ge­hen und ihren Anspruch auf Scha­dens­er­satz zu prü­fen“, sagt Tat­ja­na Halm, Juri­stin bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. Betrof­fe­ne bekom­men recht­li­che Infor­ma­tio­nen und Hand­lungs­emp­feh­lun­gen und kön­nen sich fer­ti­ge Anschrei­ben inter­ak­tiv erstel­len las­sen, mit denen sie ihre Rech­te gegen­über Unter­neh­men gel­tend machen können.

Mit Umset­zung der EU-Moder­ni­sie­rungs­richt­li­nie haben Betrof­fe­ne seit dem 28. Mai 2022 einen eige­nen Anspruch auf Scha­dens­er­satz bei wett­be­werbs­wid­ri­gem Ver­hal­ten von Unternehmen.

Das neue Tool ist unter www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​-bay​ern​.de/​s​c​h​a​d​e​n​s​e​r​s​a​t​z​-​p​r​u​e​fen zu finden.

Das Ange­bot wur­de im Pro­jekt „Wirt­schaft­li­cher Ver­brau­cher­schutz“, das durch das Bun­des­mi­ni­ste­ri­um für Umwelt, Natur­schutz, nuklea­re Sicher­heit und Ver­brau­cher­schutz geför­dert wird, erstellt.