Poli­zei­be­richt Erlan­gen / Land­kreis ERH vom 04.01.2024

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlan­gen – Stadt

Gera­de­aus statt linksherum

Deut­lich fehl schlug der Abbie­ge­vor­gang eines 21-jäh­ri­gen Pkw-Fah­rers am gest­ri­gen Mitt­woch, 03.01.2024, in Erlan­gen. Er prall­te mit sei­nem Fahr­zeug hier­bei näm­lich gegen einen Ampel­mast und eine Mau­er. Eine mög­li­che Unfall­ur­sa­che konn­te auch bereits ermit­telt werden.

Gegen 14:30 Uhr woll­te der Fahr­zeug­füh­rer aus dem Land­kreis Erlan­gen-Höch­stadt von der Park­platz­stra­ße nach links in die Ger­be­rei abbie­gen, fuhr hier­bei jedoch mehr oder weni­ger gera­de­aus, stieß gegen den Ampel­mast und kam schließ­lich an einer Sand­stein­mau­er zum Ste­hen. Der Fahr­zeug­füh­rer blieb unver­letzt. Der Pkw war aller­dings nicht mehr fahr­be­reit und muss­te mit einem wirt­schaft­li­chen Total­scha­den abge­schleppt wer­den. Der Scha­den an der Ampel­an­la­ge und der Mau­er wird aktu­ell auf ca. 15000 Euro geschätzt.

Im Rah­men der Unfall­auf­nah­me fiel ein durch die Beam­ten der Poli­zei­in­spek­ti­on Erlan­gen-Stadt durch­ge­führ­ter Dro­gen­vor­test posi­tiv aus, wei­ter­hin wur­den noch diver­se Rausch­gif­tu­ten­si­li­en auf­ge­fun­den und sicher­ge­stellt. Eine Blut­ent­nah­me und die Sicher­stel­lung des Füh­rer­scheins waren die Folge.

Es wur­den Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen Gefähr­dung des Stra­ßen­ver­kehrs und einem Ver­stoß gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz eingeleitet.

Poli­zei­in­spek­ti­on Herzogenaurach

3 Müt­zen entwendet

Am Mitt­woch Abend wur­de ein 16-jäh­ri­ger dabei beob­ach­tet, wie er in einem Spor­tout­let nach dem Zahl­vor­gang sei­ner Ein­käu­fe noch drei Müt­zen in die Ein­kaufs­ta­sche steck­te ohne die­se zu bezah­len. Die Müt­zen hat­ten einen Wert von 28,50 Euro. Nach erfolg­ter Sach­be­ar­bei­tung wur­de der Jugend­li­che sei­nen Eltern übergeben.

Poli­zei­in­spek­ti­on Höch­stadt a.d. Aisch

Ver­kehrs­un­fall mit erheb­li­chem Sachschaden

Am Mitt­woch um 22.25 Uhr kam es an der Kreu­zung der AS Höch­stadt-Ost und der B 470 zu einem Zusam­men­stoß zwi­schen einem Sat­tel­zug und einem Trans­por­ter, bei dem Sach­scha­den in Höhe von 37500 Euro entstand.

Der Sat­tel­zug­fah­rer fuhr von der BAB A 3 von Würz­burg kom­mend ab und war gera­de­aus auf dem Weg in das Gewer­be­ge­biet Grems­dorf. Zeit­gleich fuhr der Fah­rer eines Trans­por­ters auf der bevor­rech­tig­ten B 470 in Rich­tung Forch­heim und kol­li­dier­te mit dem Sat­tel­zug. Der Trans­por­ter wur­de durch den Auf­prall zur Sei­te abge­wie­sen und stieß gegen eine Licht­zei­chen­an­la­ge, die umknick­te. Die­se und wei­te­re Ver­kehrs­zei­chen wur­den beschä­digt und dürf­ten schon 10000 Euro Repa­ra­tur­ko­sten ausmachen.

Der Sach­scha­den am Sat­tel­zug wur­de mit 7500 Euro ange­nom­men. Am Trans­por­ter ent­stand Total­scha­den in Höhe von 20000 Euro. Glück­li­cher­wei­se wur­de aber nie­mand ver­letzt. Die B 470 war wegen der Unfall­auf­nah­me für ca. 2 Stun­den voll­stän­dig gesperrt.

Im Rah­men der Unfall­auf­nah­me wur­de von den Beam­ten der Poli­zei­in­spek­ti­on Höch­stadt fest­ge­stellt, dass bei dem unfall­ver­ur­sa­chen­den Lkw etli­che Ver­stö­ße nach dem Fahr­per­so­nal­ge­setz vor­la­gen. Gegen den Fah­rer und den Unter­neh­mer wer­den dahin­ge­hend Buß­geld­an­zei­gen erstat­tet, die ein Buß­geld in den 5!stelligen Bereich gehen.

Alko­ho­li­sier­ter E‑S­coo­ter-Fah­rer

Der 48jähriger Fah­rer eines E‑Scooters wur­de von einer Strei­fe der Poli­zei­in­spek­ti­on Höch­stadt a.d. Aisch am Mitt­woch­vor­mit­tag in Wachen­roth einer Ver­kehrs­kon­trol­le unter­zo­gen. Dabei wur­de fest­ge­stellt, dass an dem E‑Scooter kei­ne Ver­si­che­rungs­pla­ket­te ange­bracht und der Fah­rer mit ca. 1,2 Pro­mil­le alko­ho­li­siert war. Neben einer Unter­sa­gung der Wei­ter­fahrt wur­de der Fah­rer einer Blut­ent­nah­me unter­zo­gen und sein Füh­rer­schein wur­de sicher­ge­stellt. Er wird nun wegen Trun­ken­heit im Ver­kehr, und den Ver­stö­ßen rund um die feh­len­de Ver­si­che­rung des Rol­lers angezeigt.

Unfall­flucht

In Zusam­men­hang mit einem ange­fah­re­nen Gar­ten­zaun bit­tet die Poli­zei­in­spek­ti­on Höch­stadt um Zeu­gen­hin­wei­se. Ein unbe­kann­ter Fahr­zeug­füh­rer beschä­dig­te in der Zeit von Diens­tag 18.00 Uhr bis Mitt­woch 08.45 Uhr den grü­nen Metall­zaun des Anwe­sens Rothen­bur­ger Str. 4 in 91315 Höch­stadt und küm­mer­te sich nicht um die Scha­den­re­gu­lie­rung, son­dern fuhr ein­fach davon. Der Scha­den beträgt 300 Euro. Wer etwas gese­hen hat möge sich bit­te bei der PI Höch­stadt a.d. Aisch unter der Tele­fon­num­mer 09193/63940 melden.