Tipps & Tricks: „Auf­re­ger, Abzocke und Verbraucherfallen“

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Womit Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher 2023 zu kämp­fen hatten

Fake­shops, ver­steck­te Kün­di­gungs­but­tons, Ärger bei Pake­ten und Brie­fen sowie ein­sei­ti­ge Preis­er­hö­hun­gen: Über die­se The­men beschwer­ten sich Ver­brau­cher im Jahr 2023 beson­ders häu­fig bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. „Dass Anbie­ter ihre Prei­se ein­fach ein­sei­tig erhö­hen, ist uns wei­ter­hin ein Dorn im Auge“, sagt Tat­ja­na Halm, Juri­stin bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. „Vor allem Strea­ming-Dien­ste und Fit­ness­stu­di­os taten sich mit teil­wei­se abwe­gi­gem Vor­ge­hen her­vor: So soll­ten etwa Kun­den eines Fit­ness­stu­di­os einer Preis­er­hö­hung zustim­men, indem sie durch ein Dreh­kreuz am Ein­gang lau­fen.“ Oft wird Ver­brau­chern auch fälsch­li­cher­wei­se ver­mit­telt, sie hät­ten neue Prei­se zu akzeptieren.

Beim Dau­er­bren­ner Fake­shops gab es 2023 eine neue Masche. Um eine ver­meint­li­che Regio­na­li­tät von Händ­lern vor­zu­gau­keln, ver­wen­de­ten Betrei­ber von Fake­shops immer öfter Web­adres­sen wie „-ber​lin​.de“ oder
„-münchen.de“. „Ver­brau­cher soll­ten das Impres­sum und die Rück­sen­de­adres­se eines Online-Shops genau prü­fen“, rät Halm. „So kön­nen sie fest­stel­len, wo die­ser wirk­lich sei­nen Sitz hat. Sie kön­nen sich zudem even­tu­ell hohe Ver­sand­ko­sten bei einer Rück­sen­dung ersparen.“

Der Kün­di­gungs­but­ton auf Unter­neh­mens­web­sites soll Ver­brau­chern Kün­di­gun­gen erleich­tern. Aller­dings haben vie­le Anbie­ter die­sen nicht recht­zei­tig oder sehr ver­steckt ein­ge­rich­tet. In die­sem Zusam­men­hang hat die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern meh­re­re Unter­neh­men abgemahnt.

Pro­ble­me mit Pake­ten und Brie­fen beschäf­tig­ten die Ver­brau­cher­schüt­zer auch im Jahr 2023 stark. Der Paket­zu­stel­ler klin­gel­te nicht, Pake­te wur­den über­haupt nicht zuge­stellt oder Brie­fe kamen ver­spä­tet an, lau­te­te der Tenor zahl­rei­cher Beschwer­den von Ver­brau­chern. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern hat daher ein Post-Ärger-Tool ein­ge­rich­tet, um Betrof­fe­ne mit Infor­ma­tio­nen und Muster­brie­fen zu unter­stüt­zen. Es ist hier zu fin­den: www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​-bay​ern​.de/​p​o​s​t​-​b​e​s​c​h​w​e​r​den.