Land­kreis Hof erhält mehr als 4,5 Mil­lio­nen Euro vom Frei­staat Bayern

Finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für Aus­bau der Kreis­stra­ße HO 20 zwi­schen Stamm­bach und Metzlesdorf

Der Land­kreis Hof inve­stiert in die Ver­kehrs­in­fra­struk­tur und erhält hier­für Unter­stüt­zung vom Frei­staat Bay­ern. Für den Aus­bau der Kreis­stra­ße HO 20 zwi­schen Stamm­bach und Metz­les­dorf sowie der Erneue­rung einer Eisen­bahn­über­füh­rung hat Ver­kehrs­mi­ni­ster Chri­sti­an Bern­rei­ter jetzt eine För­de­rung zuge­sagt: „Die Maß­nah­me ist drin­gend erfor­der­lich, um die Ver­kehrs­ver­hält­nis­se zu ver­bes­sern und die Sicher­heit zu erhö­hen. Dabei unter­stüt­zen wir ger­ne und neh­men dafür mehr als 4,5 Mil­lio­nen Euro in die Hand.“

Ver­brei­te­rung der Kreis­stra­ße, Que­rungs­hil­fe für Fuß­gän­ger und Radler

Die HO 20 zwi­schen Stamm­bach und Metz­les­dorf ent­spricht nicht den gegen­wär­ti­gen und zukünf­ti­gen Anfor­de­run­gen an eine lei­stungs­fä­hi­ge Kreis­stra­ße. Sie weist unter ande­rem Defi­zi­te bei der Fahr­bahn­brei­te, der Trag­fä­hig­keit und den Sicht­ver­hält­nis­sen auf, außer­dem feh­len teil­wei­se Berei­che für Fuß­gän­ger und Rad­ler. Eine alte, in die Jah­re gekom­me­ne Eisen­bahn­über­füh­rung führt zudem zu wei­te­ren Einschränkungen.

Im Zuge der Ver­bes­se­rung des Stra­ßen­auf­baus wird die Kreis­stra­ße auf einer Län­ge von rund 1,2 Kilo­me­tern zugleich auf eine Brei­te von 6,50 Meter aus­ge­baut. Dadurch ver­bes­sern sich Ver­kehrs­qua­li­tät, Befahr­bar­keit und Fahr­ver­lauf auch im Begeg­nungs­ver­kehr. Ein neu­er Geh- und Rad­weg knüpft an das bestehen­de Strecken­netz an, eine bar­rie­re­freie Que­rungs­hil­fe schafft zudem ein Plus an Sicher­heit. Die neue Über­füh­rung ver­fügt über eine brei­te­re und höhe­re Durchfahrt.

Die Eisen­bahn­über­füh­rung wur­de bereits Mit­te 2023 fer­tig­ge­stellt. Die Stra­ßen­bau­ar­bei­ten lau­fen, geplan­tes Bau­en­de ist Mit­te 2024.

Ins­ge­samt inve­stiert der Land­kreis 6,9 Mil­lio­nen Euro in das Pro­jekt, wovon der Frei­staat Bay­ern 4,55 Mil­lio­nen Euro über­nimmt – 3,8 Mil­lio­nen im Rah­men einer För­de­rung nach dem Baye­ri­schen Gemein­de­ver­kehrs­fi­nan­zie­rungs­ge­setz (BayGVFG), und zusätz­lich 750.000 Euro nach dem Baye­ri­schen Finanz­aus­gleichs­ge­setz (Bay­FAG).

Ins­ge­samt erhal­ten Land­krei­se, Städ­te und Gemein­den in Bay­ern vom Frei­staat jähr­lich rund 250 Mil­lio­nen Euro für Pro­jek­te zur Ver­bes­se­rung ihrer Stra­ßen­net­ze. Dazu gehö­ren neben der Ver­stär­kung von Fahr­bah­nen und Brücken bei­spiels­wei­se auch der Rad­we­ge­bau, der ver­kehrs­si­che­re Umbau von Kreu­zun­gen oder der Bau von Busspuren.