Kosten­freie Ener­gie­be­ra­tun­gen im Land­kreis Wunsiedel

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För­de­rung ist gesi­chert, Ter­mi­ne soll­ten bald­mög­lichst ver­ein­bart werden

Die Dis­kus­sio­nen um die Haus­halts­la­ge des Bun­des haben zuletzt eine Rei­he an Fra­gen auf­ge­wor­fen. Im Zuge der nöti­gen Ein­spa­run­gen wur­den man­che För­der­töp­fe geschlos­sen, bei ande­ren wur­de die Antrags­frist ver­kürzt. Im Bereich der Ener­gie­be­ra­tun­gen der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern gibt es nun aller­dings die heiß ersehn­te Ent­war­nung: Für das Jahr 2024 sind die Gel­der für die Ener­gie­be­ra­tun­gen wei­ter­hin gesi­chert. Eben­falls über­nimmt der Land­kreis Wun­sie­del i. Fich­tel­ge­bir­ge auch künf­tig den Eigen­an­teil für sei­ne Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, sodass die­se das Ange­bot voll­kom­men kosten­frei wahr­neh­men können.

Die Bera­tun­gen kön­nen Zuhau­se, tele­fo­nisch, per Video­chat oder im Bera­tungs­stand­ort in Markt­red­witz durch unab­hän­gi­ge und zer­ti­fi­zier­te Bera­te­rin­nen und Bera­ter statt­fin­den. Die The­men, zu denen Inter­es­sier­te Unter­stüt­zung bekom­men kön­nen, sind viel­fäl­tig. Mög­lich ist auch eine Bera­tung über ver­schie­de­ne The­men­ge­bie­te hin­weg. Ant­wor­ten lie­fern die Ener­gie­be­ra­tun­gen unter ande­rem auf fol­gen­de Fra­gen: Wie hoch ist eigent­lich mein Strom- und Wär­me­ver­brauch? Wo gibt es Ein­spar­po­ten­tia­le? In wel­chem Zustand ist mei­ne Gebäu­de­hül­le? Macht eine zusätz­li­che Däm­mung Sinn? Wel­che För­der­mög­lich­kei­ten gibt es? Auch ist die Ver­un­si­che­rung man­cher Haus­be­sit­ze­rin­nen und ‑besit­zer über die Aus­wir­kun­gen der Ände­run­gen des Gebäu­de­en­er­gie­ge­set­zes (GEG), die zum 01.01.2024 in Kraft tre­ten wer­den, groß. Unse­re Bera­te­rin­nen und Bera­ter hel­fen Ihnen eben­falls bei Fra­gen zur Hei­zungs­op­ti­mie­rung und Hei­zungs­tausch wei­ter. Je nach Fra­ge­stel­lung kön­nen sowohl Mie­ter als auch Eigen­tü­mer das Ange­bot in Anspruch nehmen.

Ob die Bera­tun­gen auch über das Jahr 2024 hin­aus kosten­frei ange­bo­ten wer­den kön­nen, ist aktu­ell unklar. Das Kli­ma­schutz­ma­nage­ment des Land­krei­ses emp­fiehlt daher drin­gend, das Ange­bot bei Bedarf bald­mög­lichst wahr­zu­neh­men. Ter­min­ver­ein­ba­run­gen sind tele­fo­nisch, unter 0800–809 802 400 mög­lich. Bei wei­te­ren Fra­gen zu dem Ange­bot hilft auch das Team des Kli­ma­schutz­ma­nage­ments im Land­kreis wei­ter (09232–978 25 83) wei­ter.