Befah­ren der Reg­nitz im Bereich Franz-Fischer-Brücke ab 1. Janu­ar nicht möglich

In der Zeit vom 01.01. bis 15.01.24 ist das Befah­ren der Reg­nitz unter­halb der Franz-Fischer-Brücke in Bug mit Fahr­zeu­gen ohne eige­ne Trieb­kraft (z. B. Kanus, Kajaks, Falt­boo­te, Ruder­boo­te, Stand Up Padd­les etc.) untersagt.

Nicht vom Fahr­ver­bot betrof­fen ist das Befah­ren eines aus­ge­wie­se­nen Kor­ri­dors. Bei kurz­fri­sti­gen Sicher­heits­ge­fah­ren (z. B. Wit­te­rungs­be­din­gun­gen, Strö­mun­gen oder Bau­tä­tig­kei­ten) ist die Befah­rung des Kor­ri­dors voll­stän­dig unter­sagt. In die­sem Fall wird es eine Ver­bots­be­schil­de­rung geben.

In der Zeit vom 16.01.bis 19.04.24 muss das Befah­ren im genann­ten Bau­stel­len­be­reich für Fahr­zeu­ge ohne eige­ne Trieb­kraft aus Sicher­heits­grün­den voll­stän­dig unter­sagt werden.