Stadt Bam­berg erhält 400.000 € für den Erd­hau­fen auf der Erba-Insel

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OB Star­ke infor­miert Anwoh­ner­schaft vor Ort: Geld soll grund­sätz­lich zur Besei­ti­gung des Hauf­werks ver­wen­det werden

Es ist ein „gro­ßer Hoff­nungs­schwim­mer, den sie sich durch ihren wert­vol­len Ein­satz ver­dient haben“. So for­mu­lier­te es Ober­bür­ger­mei­ster Andre­as Star­ke. So nah­men es auch die zahl­rei­chen Anwohner:innen auf, die zur öffent­li­chen Bür­ger­infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung am Erd­hau­fen auf der Erba-Insel gekom­men waren. Die Nach­richt, dass der Stadt Bam­berg nun 400.000 Euro zur Ver­fü­gung ste­hen, um das in Teil­be­rei­chen bela­ste­te und nach den Bau­ar­bei­ten lie­gen geblie­be­ne Hauf­werk zu ent­fer­nen, quit­tier­ten sie spon­tan mit zustim­men­den Bei­fall. „Wir wer­den nun eine Prio­ri­tä­ten­li­ste und einen Zeit­plan erstel­len, in dem fest­ge­legt wird, was bis wann zu tun ist. Dabei wol­len wir auch die betrof­fe­ne Bür­ger­schaft aktiv ein­bin­den“, erklär­te OB Star­ke vor Ort.

Oberbürgermeister Andreas Starke bei einem früheren Ortstermin auf der Erba-Insel. Foto: Stadt Bamberg, Sonja Seufferth (Archivfoto)

Ober­bür­ger­mei­ster Andre­as Star­ke bei einem frü­he­ren Orts­ter­min auf der Erba-Insel. Foto: Stadt Bam­berg, Son­ja Seuf­ferth (Archiv­fo­to)

Das Stadt­ober­haupt brach­te die Anwoh­ner­schaft zunächst auf den aktu­el­len Sach­stand. Dem­nach hat die Stadt Bam­berg eine Bürg­schaft wegen uner­le­dig­ter Lei­stun­gen der ERBA Pro­jekt­ent­wick­lungs GmbH & Co. Ver­mö­gens­ver­wal­tung oHG gericht­lich gel­tend gemacht. Weil die Bür­gin nicht zur Zah­lung der ver­bürg­ten Sum­me von 1,1 Mil­lio­nen Euro frei­wil­lig bereit war, erhob die Stadt Kla­ge beim zustän­di­gen Land­ge­richt Wies­ba­den. In der Güte­ver­hand­lung stell­te der Rich­ter für bei­de Sei­ten erheb­li­che Pro­zess­ri­si­ken fest und schlug einen Ver­gleich vor: Die Bür­gin soll­te 363.000 Euro an die Stadt Bam­berg zah­len. Der Stadt gelang es, den Betrag sogar auf 400.000 Euro nach oben zu ver­han­deln. Die Bür­gin hat inzwi­schen, eben­so wie der Bam­ber­ger Stadt­rat, die­sen Ver­gleich angenommen.

„Das sind sehr gute Nach­rich­ten für die Erba-Insel, denn damit bie­tet sich eine ech­te Per­spek­ti­ve auf eine zeit­na­he Besei­ti­gung des Hauf­werks“, beton­te OB Star­ke. Der städ­ti­sche Jurist Timo Wut­t­ke mach­te deut­lich, dass es min­de­stens ein bis zwei Jahr dau­ern wür­de, bis in die­sem Fall das Gericht erst­in­stanz­lich ent­schei­det. „Es spricht vie­les dafür, dass das Ver­fah­ren zudem in die Beru­fung und am Bun­des­ge­richts­hof lan­den wür­de. Dann kön­nen es sogar fünf wei­te­re Jah­re bis zu einem rechts­kräf­ti­gen Urteil wer­den“, erläu­ter­te der Jurist Wuttke.

Ein wei­te­rer Licht­blick ist die bevor­ste­hen­de Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens für die oHG und die ERBA Pro­jekt­ent­wick­lungs GmbH, was durch die Inter­ven­ti­on des Ober­bür­ger­mei­sters erfolg­reich ange­sto­ßen wur­de. Sobald ein Insol­venz­ver­wal­ter fest­ste­he, habe die Stadt auch end­lich wie­der einen Ansprech­part­ner auf der ande­ren Sei­te. „Ein sol­cher hat zuletzt gefehlt, was uns die Sache auch so schwer gemacht hat“, sag­te Wut­t­ke. Mitt­ler­wei­le hat das Amts­ge­richt Char­lot­ten­burg einen Gut­ach­ter beauf­tragt, ob das Insol­venz­ver­fah­ren eröff­net wer­den kann.

Anwoh­ner­schaft will klei­nen Park

Was wün­schen sich nun die Anwohner:innen? Wie soll das Geld aus dem Ver­gleich ver­wen­det wer­den? Schließ­lich sind im städ­te­bau­li­chen Ver­trag auch noch ande­re offe­ne Posi­tio­nen, wie bei­spiels­wei­se das Anle­gen eines Ufer­wegs fest­ge­schrie­ben. Beim Orts­ter­min waren sich die Anwe­sen­den einig: Die 400.000 Euro sol­len vor allem dazu die­nen, den Erd­hau­fen bald­mög­lichst zu ent­fer­nen. „Wir brau­chen hier kei­nen Spiel­platz. Wir brau­chen nur eine begrün­te Rasen­flä­che mit ein paar Bäu­men“, erklär­te ein Bewoh­ner und erhielt dafür ein­hel­li­ge Zustim­mung von sei­nen Nach­barn. OB Star­ke ver­sprach, beim näch­sten Tref­fen ein dar­auf aus­ge­leg­tes Kon­zept vor­zu­stel­len und zu dis­ku­tie­ren. Näch­ster Schritt wird nun eine detail­lier­te Bepro­bung des Erd­hau­fens sein, um Klar­heit über des­sen Zusam­men­set­zung und die Ent­sor­gungs­ko­sten zu erhal­ten. „Wir haben dafür schon erste Ergeb­nis­se. Aber auf­grund der 2023 ein­ge­führ­ten Man­tel­ver­ord­nung und zur genaue­ren Ein­gren­zung von bela­ste­ten Teil­be­rei­chen brau­chen wir noch genaue­re Unter­su­chun­gen“, erklär­te der Lei­ter des Umwelt­amts, Tobi­as Schenk.