Sicher­heits­we­sten für Bay­reuths Rad­le­rin­nen und Radler

774 Spende von Sicherheitswesten
Spende von Sicherheitswesten © Pressestelle der Stadt Bayreuth

Das Tra­gen eines Fahr­rad­helms und von hel­ler bezie­hungs­wei­se reflek­tie­ren­der Klei­dung för­dert die Sicher­heit und die Sicht­bar­keit von Fahr­rad­fah­rern. Dies gilt beson­ders in der „grau­en“ Win­ter­zeit. Der Unter­neh­mer Bodo Löp­pert, Geschäfts­füh­rer des Event­dienst­lei­sters „MUVI WETE GmbH“, Bad Ber­neck, hat der Stadt Bay­reuth vor die­sem Hin­ter­grund 1.250 Warn- und Lauf­we­sten für Erwach­se­ne, Jugend­li­che und Kin­der im Wert von 3.624 Euro gespen­det. Ober­bür­ger­mei­ster Tho­mas Ebers­ber­ger (3. von rechts) hat die Spen­de nun auf dem Rad­weg an der Mistel ent­ge­gen­ge­nom­men und gemein­sam mit Löp­pert (2. von rechts) und dem Vor­sit­zen­den der SPD-Stadt­rats­frak­ti­on Tho­mas Bau­ske (4. von rechts) eini­ge der gespen­de­ten Westen an vor­bei­fah­ren­de Radfahrer/​innen ver­teilt. Bau­ske über­nimmt die Aus­ga­be der Westen am Graf-Mün­ster-Gym­na­si­um (GMG), der Rest wird über die Schul­ver­wal­tung verteilt.

1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    Tat­säch­lich ver­schaf­fen Helm und Warn­we­ste so aus­ge­rü­ste­ten Radler/​inne/​n zwar einen leich­ten Vor­teil gegen­über denen, wel­che die­se Acces­soires nicht haben. Aller­dings wird die Wir­kung stark über­schätzt: Die wenig­sten Fahr­rad­un­fäl­le beru­hen auf schlech­ter Erkenn­bar­keit, viel­mehr sind meist schlech­ter Wege­zu­stand, ris­kan­te Lini­en­füh­rung und Unacht­sam­keit bzw. Rück­sichts­lo­sig­keit der Unfallgegner/​innen verantwortlich.

    Das höch­ste Risi­ko, bei einem Unfall eine Kopf­ver­let­zung zu erlei­den, tra­gen trotz Sicher­heits­gurts und Air­bags mit deut­li­chem Abstand Auto­in­sas­sen, hier­auf fol­gen dicht bei­ein­an­der zunächst Fußgänger/​innen und auf dem drit­ten Platz die Radler/​innen. Deren Kopf­ver­let­zun­gen beru­hen meist auf Miß­ach­tung ihrer Vor­fahrt, Kol­li­sio­nen mit unacht­sam geöff­ne­ten Auto­tü­ren und Allein­stür­zen auf Grund von Schä­den im und (häu­fig schlecht erkenn­ba­ren) Hin­der­nis­sen auf der Fahr­bahn bzw. dem Rad­weg. Die Schutz­wir­kung des Fahr­rad­helms ist zwar gege­ben, wird aber meist weit überschätzt.

    Nicht über­se­hen wer­den darf das Risi­ko, daß einer­seits mit Schutz­klei­dung aus­ge­stat­te­te Radler/​innen einen ris­kan­te­ren Fahr­stil wäh­len, ande­rer­seits Autofahrer/​innen sich rück­sichts­lo­ser ver­hal­ten. So ist bekannt, daß ihr Über­hol­ab­stand gegen­über behelm­ten Radler/​inne/​n im Schnitt spür­bar gerin­ger aus­fällt als gegen­über sol­chen ohne Helm. Im Ver­trau­en auf die Warn­we­sten wird auch gern schnel­ler gefah­ren als zuläs­sig: Laut Stra­ßen­ver­kehrs-Ord­nung darf nur so schnell gefah­ren wer­den, daß Anhal­ten inner­halb des über­seh­ba­ren Bereichs, bei beeng­ten Ver­hält­nis­sen inner­halb der Hälf­te des über­seh­ba­ren Bereichs mög­lich ist. Das bezieht sich auf die unbe­leuch­te­te, gege­be­nen­falls nur durch die Schein­wer­fer des eige­nen Fahr­zeugs erhell­te Straße.

    Daß gera­de Ver­kehrs­po­li­tik (von der Kom­mu­ne bis zum Bund) und Sicher­heits­be­hör­den, aber auch Inter­es­sen­ver­bän­de der Kraftfahrer/​innen auf­fäl­lig stark für Sicher­heits­aus­rü­stung der nicht moto­ri­sier­ten Verkehrsteilnehmer/​innen wer­ben, hat einen ein­fa­chen Grund: Sie leh­nen es ab, die tat­säch­li­chen Unfall­ur­sa­chen ernst­haft anzu­ge­hen, indem ent­spre­chen­de, den Kraft­ver­kehr ver­träg­li­cher gestal­ten­de Vor­schrif­ten erlas­sen, die Geld­bu­ßen und Stra­fen ange­mes­sen ver­schärft, die Ver­kehrs­we­ge sicher gestal­tet und die Kraft­fah­rer zur Akzep­tanz der Fußgänger/​innen und Radfahrer/​innen als gleich­be­rech­tigt ange­hal­ten werden.