Land­kreis Coburg muss sei­ne Müll­ge­büh­ren erhöhen

Die aktu­el­len Preis­ent­wick­lung sowie ins­be­son­de­re die CO-2-Steu­er las­sen dem Land­kreis Coburg kei­ne ande­re Wahl: Auf­grund des Defi­zits im Müll­ge­büh­ren­haus­halt sowie der aktu­el­len Preis­ent­wick­lun­gen und der Ein­be­zie­hung der Ver­bren­nung von Sied­lungs­ab­fäl­len in den natio­na­len Emis­si­ons­han­del hat der Kreis­tag bei sei­ner Sit­zung am Don­ners­tag beschlos­sen, die Müll­ge­büh­ren ab dem 1. Janu­ar anzu­he­ben. Der Schritt ist auch des­halb not­wen­dig, um in den näch­sten Jah­ren eine wie vom Gesetz­ge­ber vor­ge­schrie­be­ne kosten­decken­de Abfall­ent­sor­gung zu garantieren.

Der Kreis- und Stra­te­gie­aus­schuss hat­te sich bereits in sei­ner Sit­zung am 7. Dezem­ber mit dem The­ma befasst und dem Kreis­tag ein­stim­mig emp­foh­len, der Gebüh­ren­er­hö­hung ab 1. Janu­ar 2024 zuzu­stim­men. Die jetzt vor­lie­gen­de Kal­ku­la­ti­on umfasst den Zeit­raum von 2024 bis 2025. Berück­sich­tigt sind in der aktu­el­len Kal­ku­la­ti­on alle zu erwar­ten­den Kosten und Erlö­se sowie das vor­aus­sicht­li­che Jah­res­er­geb­nis für 2023. Zudem wird die bestehen­de Rück­la­ge aus Gebühren­über­deckun­gen der Vor­jah­re abgeschmolzen.

Für den Anstieg der Gebühr gibt es ver­schie­de­ne Ursa­chen: Eine davon ist, dass im Müll­ge­büh­ren­haus­halt aktu­ell in nahe­zu allen Berei­chen enor­me Preis­stei­ge­run­gen zu ver­zeich­nen sind. „Es sind für uns nicht beein­fluss­ba­re Ein­flüs­se von außen, die für die Erhö­hung der Müll­ge­büh­ren ver­ant­wort­lich sind“, erklärt Land­rat Seba­sti­an Straubel und ver­weist dar­auf, dass unter ande­rem der natio­na­le Emis­si­ons­han­del ab dem 1. Janu­ar 2024 durch das Brenn­stoff­emis­si­ons­han­dels­ge­setz schritt­wei­se auf die Ver­bren­nung von Sied­lungs­ab­fäl­len aus­ge­wei­tet wird. Das liegt dar­an, dass alle Müll­ver­bren­nungs­an­la­gen Koh­len­di­oxid frei­set­zen. Die­se Neu­re­ge­lung hat mas­si­ve Aus­wir­kun­gen auf das Ent­gelt, das alle Mit­glie­der des Zweck­ver­ban­des für Abfall­wirt­schaft (ZAW) – also auch der Land­kreis Coburg – für die Anlie­fe­rung von Abfäl­len bezah­len müssen.

Ange­sichts die­ser erheb­li­chen Kosten­stei­ge­rung ist der Land­kreis Coburg gezwun­gen, die Müll­ge­büh­ren ab dem 1. Janu­ar um etwa 24 Pro­zent anzu­he­ben: Bei einer 80-Liter-Müll­ton­ne (drei Per­so­nen) und der Höchst­zahl von 26 Lee­run­gen bedeu­tet dies einen Anstieg von 112,60 auf 136,40 Euro; eine 120-Liter-Ton­ne (fünf Per­so­nen) wird künf­tig bei 26 Lee­run­gen mit 198,80 statt bis­her 156,60 Euro abge­rech­net. Beim Land­kreis Coburg lie­gen die Müll­ge­büh­ren im Land­kreis Coburg nach die­ser Ent­schei­dung in etwa auf dem Niveau wie zu Beginn der 90er Jahre.