Rat­haus­Re­port der Stadt Erlan­gen vom 20. Dezem­ber 2023

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Öffent­li­cher Nah­ver­kehr in der Erlan­ger Innen­stadt ab dem Jah­res­wech­sel kostenlos

Ohne Park­platz­su­che bequem und schnell unter­wegs in der Erlan­ger Innen­stadt. Ab dem 1. Janu­ar 2024 heißt es „Freie Fahrt“ in allen Bus­li­ni­en inner­halb des kosten­lo­sen Innen­stadt­be­reichs. Ab März tritt dann eine neue Park­ge­büh­ren­ver­ord­nung in Kraft, die Park­such­ver­kehr redu­zie­ren und das Par­ken in der Stadt auf geeig­ne­ten Flä­chen wie dem Groß­park­platz und den gro­ßen Park­häu­sern bün­deln soll. Die Maß­nah­men sol­len zusam­men mit der neu­en City­Li­nie Auf­ent­halts­qua­li­tät und Attrak­ti­vi­tät der Innen­stadt ver­bes­sern. Das Pilot­pro­jekt ist zunächst auf drei Jah­re befri­stet und wird beglei­tend aus­ge­wer­tet. Bus­fah­ren in der Erlan­ger Innen­stadt wird durch den kosten­lo­sen Innen­stadt­be­reich zum neu­en Jahr deut­lich attrak­ti­ver. Wer dort mit dem Bus fah­ren will, kann ein­fach ein­stei­gen. Ein Ticket muss nicht gelöst werden.

Der kosten­lo­se Innen­stadt­be­reich erstreckt sich vom Bus­bahn­hof im Westen zum Zoll­haus­platz im Osten sowie von der Werner‑v.-Siemens-Str. im Süden zur Schwa­bach­an­la­ge im Nor­den. Die Namen der Bus­hal­te­stel­len, die im kosten­lo­sen Innen­stadt­be­reich lie­gen, sind auf den Schil­dern gelb-oran­ge hin­ter­legt. Die­se Far­be fin­det sich auch auf allen Fahr­plan- und Tarif­in­for­ma­tio­nen wie­der. Eine inter­ak­ti­ve Kar­te im Inter­net zeigt zudem, wel­che Park­mög­lich­kei­ten es in Erlan­gen gibt und wie man von dort aus jeweils am besten mit dem Bus in der Innen­stadt unter­wegs ist (www​.erlan​gen​.de/​i​n​n​e​n​s​t​a​d​t​-​k​o​s​t​e​n​los). Zudem wer­den dort Ant­wor­ten auf häu­fi­ge Fra­gen rund um den kosten­lo­sen Innen­stadt­be­reich gege­ben. Herz­stück des kosten­lo­sen Innen­stadt­be­reichs ist die neue City­Li­nie, die mit elek­trisch betrie­be­nen Bus­sen seit dem Fahr­plan­wech­sel am 10. Dezem­ber als Ring­li­nie den Groß­park­platz, ver­schie­de­ne Park­häu­ser und zen­tra­le Punk­te wie die Uni­ver­si­täts­kli­ni­ken, die Arca­den und die nörd­li­che Innen­stadt ver­bin­det. Es kön­nen aber auch alle ande­ren Bus­se im aus­ge­wie­se­nen Bereich kosten­frei benutzt wer­den. Alle, die von oder zu Hal­te­stel­len außer­halb des kosten­lo­sen Innen­stadt­be­reichs fah­ren wol­len, lösen wei­ter­hin wie gewohnt das ent­spre­chen­de Ticket im regu­lä­ren Tarif des VGN. Für das Stadt­ge­biet Erlan­gen gilt die Tarif­zo­ne C.

Nach dem Start der kosten­lo­sen City­Li­nie zum Fahr­plan­wech­sel im Dezem­ber ist der kosten­lo­se Innen­stadt­be­reich im Nah­ver­kehr die zwei­te Stu­fe eines Kon­zepts, mit dem die Innen­stadt vom Auto­ver­kehr ent­la­stet und die Auf­ent­halts­qua­li­tät und Attrak­ti­vi­tät dadurch erhöht wer­den soll. Als drit­te Stu­fe tritt dann im März die über­ar­bei­te­te Ver­ord­nung über die Park­ge­büh­ren in Kraft. Ziel ist es, die Innen­stadt von unnö­ti­gem Park­such­ver­kehr zu ent­la­sten und über ver­än­der­te Park­ge­büh­ren das Par­ken in der Stadt auf geeig­ne­ten Flä­chen wie dem Groß­park­platz und den gro­ßen Park­häu­sern, die noch viel freie Kapa­zi­tät besit­zen, zu bün­deln. Von dort kön­nen Pend­le­rin­nen und Pend­ler sowie Besu­che­rin­nen und Besu­cher zu Fuß oder bequem mit den Bus­sen die Zie­le im Zen­trum errei­chen. Bis­her waren die Gebüh­ren für das Par­ken in öffent­li­chen Berei­chen im Ver­gleich zu den Park­häu­sern sehr gün­stig. Das soll sich dann ändern. Die eigent­li­che Len­kungs­wir­kung des Park­ver­kehrs soll durch die Erhö­hung der Gebüh­ren erreicht wer­den. Um die Fre­quenz auf den Park­plät­zen im Stadt­zen­trum zu erhö­hen, wer­den dort die Gebüh­ren auf den gesetz­lich erlaub­ten Maxi­mal­be­trag von 2,60 Euro pro Stun­de gesetzt. Die Gebühr für den Groß­park­platz ist mit 1,50 Euro pro Stun­de deut­lich nied­ri­ger angesetzt.

„Die Ver­kehrs­wen­de kann nur gelin­gen, wenn wir attrak­ti­ve Alter­na­ti­ven zum Auto schaf­fen. Kosten­lo­ser Nah­ver­kehr und die Bün­de­lung des Par­kens sind wesent­li­che Bau­stei­ne für eine attrak­ti­ve Innen­stadt mit hoher Auf­ent­halts­qua­li­tät für die Men­schen, die hier ein­kau­fen wol­len und die hier leben“, sagt Ober­bür­ger­mei­ster Flo­ri­an Janik.

Innen­stadt als viel­fäl­ti­gen Begeg­nungs­ort erhalten

Die Erlan­ger Innen­stadt ist ein zen­tra­ler Ort der Begeg­nung mit viel­fäl­ti­gen Nut­zun­gen. Gleich­zei­tig ver­än­dern sich Han­del aber bei­spiels­wei­se auch Anfor­de­run­gen an Büro- und Geschäfts­räu­me. Um die­sem Wan­del gerecht zu wer­den, will die Stadt bestehen­des Bau­recht nach­ju­stie­ren. Ent­spre­chend hat der Erlan­ger Stadt­rat das 1. Deck­blatt zum vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plan Nr. 383 und das 4. Deck­blatt zum Bebau­ungs­plan Nr. 317 – Kern­ge­biet Nürn­ber­ger Stra­ße gebil­ligt. Durch die bei­den Deck­blät­ter soll künf­tig ab dem 2. Ober­ge­schoss eine Wohn­nut­zung als aus­nahms­wei­se zuläs­sig erklärt wer­den. Die Erd­ge­schoss­zo­ne soll hin­ge­gen als zen­tra­ler Ver­kaufs­be­reich gestärkt werden.

Ergän­zend wird durch die Deck­blät­ter das Ver­gnü­gungs­stät­ten­kon­zept der Stadt Erlan­gen umge­setzt. In der Innen­stadt sol­len und kön­nen bestimm­te Arten von Ver­gnü­gungs­stät­ten nicht voll­stän­dig aus­ge­schlos­sen wer­den. Sie tra­gen zur Ange­bots­viel­falt bei und haben aus städ­te­bau­li­cher Sicht eine Daseins­be­rech­ti­gung in der Innen­stadt. Daher sind Tole­ranz­ge­bie­te bzw. Tole­ranz­ge­bie­te mit Ein­schrän­kun­gen für die Innen­stadt defi­niert. Für den west­li­chen Bereich der Nürn­ber­ger Stra­ße wird des­halb eine geschoss­be­zo­ge­ne Beschrän­kung fest­ge­setzt. Ver­gnü­gungs­stät­ten sind hier in den Unter- und Ober­ge­schos­sen, jedoch nicht im Erd­ge­schoss zuge­las­sen. Die­se Rege­lung soll dazu die­nen, die Dich­te sowie die Attrak­ti­vi­tät und Viel­falt des Ein­zel­han­dels- und Dienst­lei­stungs­be­sat­zes in die­sem zen­tra­len Bereich der Innen­stadt zu bewah­ren. Hin­ge­gen sind die Flä­chen im öst­li­chen Bereich der Nürn­ber­ger Stra­ße nicht als Tole­ranz­ge­biet defi­niert, wodurch dort Ver­gnü­gungs­stät­ten aus­ge­schlos­sen sind.

Die Stadt Erlan­gen setzt mit die­sen geziel­ten Ände­run­gen in den Bebau­ungs­plä­nen auf eine aus­ge­wo­ge­ne Ent­wick­lung und den Erhalt eines leben­di­gen Stadt­kerns als attrak­ti­ven Anlauf­punkt für Bewoh­ner und Besu­cher. An den Bil­li­gungs­be­schluss schlie­ßen sich die früh­zei­ti­ge Betei­li­gung der Öffent­lich­keit sowie die früh­zei­ti­ge Betei­li­gung der Behör­den an. Unter Berück­sich­ti­gung der Ergeb­nis­se der Betei­li­gung der Öffent­lich­keit und der Behör­den erstellt die Ver­wal­tung einen Plan­ent­wurf, der die Pla­nun­gen wei­ter kon­kre­ti­siert und genaue­re Fest­le­gun­gen enthält.

Aka­de­mie­preis für Stadt­ar­chi­var Andre­as Jakob

Die Baye­ri­sche Aka­de­mie der Wis­sen­schaf­ten hat Erlan­gens Stadt­ar­chi­var Andre­as Jakob für sei­ne her­aus­ra­gen­den Lei­stun­gen auf dem Gebiet der baye­ri­schen Lan­des­ge­schich­te und der Erlan­ger Stadt­ge­schich­te sowie ihrer Ver­mitt­lung in die Gesell­schaft mit dem Aka­de­mie­preis aus­ge­zeich­net. Der Aka­de­mie­preis wird an Per­so­nen ver­lie­hen, die sich durch ihre wis­sen­schaft­li­che Arbeit aus­ge­zeich­net haben, obwohl sie nicht haupt­be­ruf­lich in der For­schung tätig waren oder sind.

In der Begrün­dung der Aka­de­mie heißt es: „Andre­as Jakob ist Lei­ter des Stadt­ar­chivs Erlan­gen. Weit über sei­ne Tätig­keit als akri­bisch arbei­ten­der Archi­var hin­aus hat er eine außer­ge­wöhn­li­che Fül­le von qua­li­täts­vol­len wis­sen­schaft­li­chen Publi­ka­tio­nen vor­ge­legt, die zugleich einen brei­ten Inter­es­sen­ten­kreis auch außer­halb des enge­ren Wis­sen­schafts­be­triebs anspre­chen. Dabei hat er sich ins­be­son­de­re der baye­ri­schen und mit­tel­frän­ki­schen Lan­des­ge­schich­te gewid­met und wich­ti­ge Grund­la­gen­ar­beit gelei­stet. In die­sem Zusam­men­hang hat Andre­as Jakob erst­mals auch Stu­di­en zum Natio­nal­so­zia­lis­mus in Erlan­gen vor­ge­legt. Die Auf­ar­bei­tung hat eine immense gesell­schaft­li­che Bedeu­tung. Zudem ist er stets bereit, Anfra­gen aus der Wis­sen­schaft auf­zu­grei­fen und so auch die wis­sen­schaft­li­che Arbeit über sein unmit­tel­ba­res Tätig­keits­feld hin­aus zu fördern.“
Zu den erwähn­ten Stu­di­en zäh­len unter ande­rem die detail­lier­te Unter­su­chung der Vor­gän­ge in Erlan­gen und die Benen­nung der Opfer der Reichs­po­grom­nacht 1938 oder die detail­lier­te Ana­ly­se der Ereig­nis­se um das Kriegs­en­de 1945 und den gewalt­sa­men Tod von Stadt­kom­man­dant Lor­le­berg. Die­se und wei­te­re Publi­ka­tio­nen sind direkt beim Archiv Erlan­gen käuf­lich zu erwerben.

Stadt ver­ab­schie­de­te Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mitarbeiter

Im Rah­men einer klei­nen Fei­er­stun­de haben Bür­ger­mei­ster Jörg Vol­leth sowie der Per­so­nal­rat der Stadt­ver­wal­tung meh­re­re Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter in den Ruhe­stand ver­ab­schie­det. Dank für die gelei­ste­te Arbeit und gute Wün­sche für den neu­en Lebens­ab­schnitt gab es für Hil­de­gard Wieß­ner (Stadt­ju­gend­amt), Wil­li Unfried (Betrieb für Stadt­grün, Abfall­wirt­schaft und Stra­ßen­rei­ni­gung), Ulri­ke Bär­mann (Stadt­ju­gend­amt), Vol­ker Aschen­bren­ner (Amt für Gebäu­de­ma­nage­ment), Anna Thiel (Stadt­ju­gend­amt), Chri­sti­ne Sala­my (Stadt­ju­gend­amt), Maria Birk­mann (Per­so­nal­rats­an­ge­le­gen­hei­ten) sowie Ger­hard Holl­fel­der (Ent­wäs­se­rungs­be­trieb).

Geän­der­te Öff­nungs­zei­ten bei den Kul­tur- und Bil­dungs­ein­rich­tun­gen zwi­schen den Jahren

Auch die städ­ti­schen Kul­tur- und Bil­dungs­ein­rich­tun­gen haben zwi­schen Weih­nach­ten und dem Jah­res­wech­sel geän­der­te Öffnungszeiten.

  • Stadt­mu­se­um: Für einen Muse­ums­be­such ist an fol­gen­den Tagen geöff­net: Am 23., 26., 27., 28., 29. und 30. Dezem­ber. Geschlos­sen ist es am 24., 25. und 31. Dezem­ber sowie am 1. Janu­ar. Tele­fo­nisch erreich­bar ist die Kas­se und die Aus­kunft unter der Tele­fon­num­mer 09131/86–2300.
  • Kunst­pa­lais: Zu sehen ist die aktu­el­le Aus­stel­lung am 27. Dezem­ber von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr und am 28., 29. und 30. Dezem­ber von 10:00 bis 18:00 Uhr. Geschlos­sen ist das Kunst­pa­lais am 24., 25., 26. und 31. Dezem­ber sowie am 1. Januar.
  • Thea­ter: Vor­stel­lungs­ta­ge sind der 26. und 31. Dezem­ber. Für die­se zwei Vor­stel­lun­gen kön­nen Kar­ten an der Abend­kas­se gekauft wer­den. Anson­sten gibt es Tickets online oder an den ande­ren Vorverkaufsstellen.
  • Stadt­bi­blio­thek: Sie ist geschlos­sen am 24., 25., 26. und 31. Dezem­ber sowie am 1. Janu­ar. An den ande­ren Tagen ist sie zu den übli­chen Öff­nungs­zei­ten für Sie da. Der Bücher­bus macht Weih­nachts­pau­se vom 23. Dezem­ber bis vor­aus­sicht­lich 14. Januar.
  • Volks­hoch­schu­le (vhs): Die Volks­hoch­schu­le schließt vom 23. Dezem­ber bis zum 7. Janu­ar ihre Pfor­ten. In die­ser Zeit ist auch das Ser­vice­bü­ro geschlos­sen. Kurs­be­trieb und Ser­vice­bü­ro gehen am 8. Janu­ar wie­der an den Start. Anmel­dun­gen sind jeder­zeit online mög­lich unter vhs​-erlan​gen​.de.
  • Kunst­mu­se­um: Bis 20. Janu­ar ist das Kunst­mu­se­um regu­lär geschlos­sen. Die Pfor­ten öff­nen sich wie­der am 21. Janu­ar mit einer Retro­spek­ti­ve der Erlan­ger Künst­le­rin Ulla Schoedel.

Mehr Infor­ma­tio­nen rund um Weih­nach­ten und Jah­res­wech­sel gibt es online unter www​.erlan​gen​.de/​r​a​t​h​aus.

Jah­res­wech­sel: Rege­lun­gen für das Abbren­nen von Feuerwerkskörpern

Zum Jah­res­wech­sel weist die Ord­nungs­be­hör­de auf eini­ge recht­li­che Vor­schrif­ten zum Abbren­nen von Feu­er­werks­kör­pern hin: Feu­er­werks­kör­per der Kate­go­rie F2 dür­fen nur am 31. Dezem­ber und 1. Janu­ar und nur von voll­jäh­ri­gen Per­so­nen abge­brannt wer­den. Kin­der und Jugend­li­che dür­fen nur unge­fähr­li­che Arti­kel – unter Auf­sicht – abbren­nen. In unmit­tel­ba­rer Nähe von Kir­chen, Kran­ken­häu­sern, Kin­der- und Alters­hei­men sowie Reet- und Fach­werk­häu­sern ist das Zün­den von Feu­er­werk nicht erlaubt. Ein Ver­stoß stellt eine Ord­nungs­wid­rig­keit dar und kann ent­spre­chend mit Geld­bu­ße belegt wer­den. Unab­hän­gig von die­sem recht­li­chen Rah­men füh­len sich zahl­rei­che Men­schen durch das Abbren­nen der Feu­er­werks­kör­per belä­stigt und wei­sen auch auf die Beun­ru­hi­gung von wild­le­ben­den Tie­ren und Haus­tie­ren hin. Auch die Bela­stung der Innen­städ­te mit Fein­staub stellt eine zuneh­mend kon­tro­vers dis­ku­tier­te The­ma­tik dar. Die Stadt Erlan­gen bit­tet daher um gegen­sei­ti­ge Rück­sicht­nah­me und um Beach­tung der gesetz­li­chen Vorschriften.

Die Feu­er­wehr gibt zudem fol­gen­de Sicher­heits­tipps: Die Gebrauchs­an­wei­sung der Feu­er­werks­kör­per muss sorg­fäl­tig beach­tet wer­den, an den Böl­lern nicht selbst her­um­ba­steln. Bit­te nur Feu­er­werks­kör­per mit behörd­li­cher Zulas­sung der Bun­des­an­stalt für Mate­ri­al­for­schung und ‑prü­fung (BAM) ver­wen­den. Knall­kör­per und Feu­er­werk dür­fen nur im Frei­en abge­brannt wer­den, nie­mals nach Men­schen wer­fen oder zie­len. Sil­ve­ster­ra­ke­ten und Feu­er­werks­kör­per zudem nie in der Nähe von Gebäu­den wie zum Bei­spiel Scheu­nen oder in der Nähe von Dach­stüh­len anzün­den. Alko­ho­li­sier­te Per­so­nen soll­ten auf die Gefah­ren auf­merk­sam gemacht wer­den oder dar­an gehin­dert wer­den, Feu­er­werks­kör­per in gefähr­li­cher Nähe zu brenn­ba­ren Stof­fen bzw. zu Gebäu­den anzu­zün­den. Die „Abschuss­ram­pe“ (lee­re Fla­schen) gehört so aus­ge­rich­tet, dass die Flug­bahn der Rake­ten nicht in die Nähe von Gebäu­den führt. Ange­zün­de­te Knall­kör­per soll­ten sofort weg­ge­wor­fen wer­den. „Mut­pro­ben“ wie zu lan­ges Hal­ten des ange­zün­de­ten Knall­kör­pers unbe­dingt unter­las­sen. Beson­ders auf „Blind­gän­ger“ ach­ten, glü­hen­de Reste ablö­schen und sicher besei­ti­gen. Brenn­ba­re Gegen­stän­de soll­ten vom Bal­kon und der Ter­ras­se geräumt wer­den. Türen und Fen­ster, beson­ders Dach­fen­ster und ‑luken, soll­ten sorg­fäl­tig ver­schlos­sen wer­den. Soll­te es trotz aller Vor­sichts­maß­nah­men zu einem Brand kom­men, ist die Feu­er­wehr unter dem Not­ruf 112 zu verständigen.

Mehr Infor­ma­tio­nen rund um Weih­nach­ten und Jah­res­wech­sel gibt es online unter www​.erlan​gen​.de/​r​a​t​h​aus.