Land­kreis Lich­ten­fels erhält 845.000 Euro Straßenbauförderung

Blick in die Ortsdurchfahrt von Baiersdorf aus Richtung Maineck kommend. Foto: Ralf Hauenstein
Blick in die Ortsdurchfahrt von Baiersdorf aus Richtung Maineck kommend. Foto: Ralf Hauenstein

Gute Nach­richt zum Jah­res­en­de für den Land­kreis Lich­ten­fels: Für den gemein­schaft­li­chen Aus­bau der Orts­durch­fahrt von Bai­er­s­dorf mit der Gemein­de Alten­kunst­adt hat die Regie­rung von Ober­fran­ken dem Land­kreis Lich­ten­fels eine För­de­rung über 845.000 Euro bewilligt.

Die För­de­rung dient dem Aus­bau der Kreis­stra­ße LIF 18 mit Geh­we­gen, die als Main­ecker Stra­ße durch Bai­er­s­dorf ver­läuft. Dort führt der Land­kreis drin­gen­de Arbei­ten zur Ver­bes­se­rung der Ver­kehrs­ver­hält­nis­se aus. Er baut die Main­ecker Stra­ße auf einer Län­ge von rund 450 Metern und einer Fahr­bahn­brei­te von bis zu 6,00 Metern aus. Die vor­han­de­nen Stra­ßen­schä­den machen einen ord­nungs­ge­mä­ßen, nach den gel­ten­den Regeln der Tech­nik not­wen­di­gen Voll­aus­bau unum­gäng­lich, damit die Kreis­stra­ße den gestie­ge­nen Ver­kehrs­be­la­stun­gen gerecht wer­den kann. Gleich­zei­tig plant die Gemein­de Alten­kunst­adt Opti­mie­run­gen bei Ver­sor­gungs­lei­tun­gen, wie die Ver­le­gung eines neu­en Kanals sowie den Ein­bau von Leer­roh­ren für die Glasfaserversorgung.

Zur siche­ren Que­rung von Fuß­gän­gern und auch Rad­fah­rern wird am Orts­ein­gang eine Mit­tel­in­sel als Que­rungs­hil­fe ein­ge­baut. An not­wen­di­gen Stel­len in der Orts­durch­fahrt wer­den soge­nann­te tak­ti­le Leit­ein­rich­tun­gen zur Bar­rie­re­frei­heit ergänzt. Des Wei­te­ren baut die Gemein­de von Bai­er­s­dorf bis zum Wan­der­park­platz einen Geh­weg. Die­se Maß­nah­men stei­gern die Ver­kehrs­si­cher­heit für alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger und damit auch die Lebens­qua­li­tät vor Ort.

Die ver­an­schlag­ten Gesamt­ko­sten betra­gen rund 2,24 Mil­lio­nen Euro, von denen rund 1,13 Mil­lio­nen Euro zuwen­dungs­fä­hig sind. Der bewil­lig­te Zuwen­dungs­be­trag in Höhe von bis zu 845.000 Euro bedeu­tet einen För­der­satz von knapp 75 Pro­zent aus dem Baye­ri­schen Gemein­de­ver­kehrs­fi­nan­zie­rungs­ge­setz (Art. 2 BayGVFG). Der hohe För­der­satz berück­sich­tigt unter ande­rem die Lage in einer struk­tur­schwa­chen Regi­on, die Netz­be­deu­tung als Kreis­stra­ße sowie ins­be­son­de­re die finan­zi­el­le Lage des Land­krei­ses und der Gemein­de. Die Mit­tel stam­men aus dem baye­ri­schen Staats­haus­halt und wer­den vom Baye­ri­schen Land­tag zur Ver­fü­gung gestellt.

Die Bau­ar­bei­ten haben bereits begon­nen und sol­len vor­aus­sicht­lich Mit­te 2024 abge­schlos­sen sein.