Kein Sil­ve­ster-Feu­er­werk in Bay­reuths Innenstadt

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Stadt erlässt wie­der ein Ver­bot für Sil­ve­ster und Neu­jahr – Schutz der histo­ri­schen Bau­sub­stanz vor Brandgefahr

Die Stadt Bay­reuth erlässt zum Jah­res­en­de erneut ein Ver­bot fürs Abbren­nen von Feu­er­werks­kör­pern an Sil­ve­ster und Neu­jahr. Das Ver­bot, das der Haupt- und Finanz­aus­schuss des Stadt­rats bereits im Novem­ber beschlos­sen hat, gilt für wei­te Tei­le der histo­ri­schen Innen­stadt mit einem sen­si­blen Bestand an Gebäu­den, so etwa für die Opern­stra­ße mit dem UNESCO-Welt­erbe Mark­gräf­li­ches Opern­haus, für die histo­ri­sche Fried­rich­stra­ße, aber auch für das histo­ri­sche Gas­sen­vier­tel und den Hofgarten.

Das Feu­er­werks­ver­bot gilt von Sonn­tag, 31. Dezem­ber, 0 Uhr, bis Mon­tag, 1. Janu­ar, 24 Uhr. Es erstreckt sich auf han­dels­üb­li­che Klein­feu­er­wer­ke wie zum Bei­spiel Rake­ten, Schwär­mer, Knall­kör­per, Bat­te­rien und Ähn­li­ches. Mit einer Beschil­de­rung in den betrof­fe­nen Stra­ßen­zü­gen wird an Sil­ve­ster und Neu­jahr auf die Rege­lung hingewiesen.

Die Beweg­grün­de für das Böl­ler­ver­bot lie­gen im Bereich des Brand- und Gebäu­de­schut­zes, aber auch im Schutz vor Ver­let­zun­gen, da bei Sil­ve­ster­fei­er­lich­kei­ten in der Innen­stadt schnell dicht gedräng­te Men­schen­an­samm­lun­gen ent­ste­hen. Die Ver­let­zungs­ge­fahr durch Böl­ler und Rake­ten ist dem­entspre­chend hoch.

Die Gebäu­de in der Maxi­mi­li­an­stra­ße und in den Sei­ten­gas­sen sind zudem beson­ders brand­emp­find­lich. Auf­grund der dor­ti­gen geschlos­se­nen Bau­wei­se besteht die Gefahr, dass sich ein Brand schnell auf ande­re Gebäu­de aus­brei­tet. Durch die dich­te Bebau­ung und die engen Gas­sen sind die Häu­ser für die Feu­er­wehr zum Teil schwer zugäng­lich. Beson­ders gefähr­det sind auch die bestehen­den Flach­dä­cher, histo­ri­schen Innen­hö­fe mit Holz­ve­ran­den oder Dach­ter­ras­sen, da abge­brann­te, noch glim­men­de Feu­er­werks­kör­per dort lie­gen blei­ben und somit leicht ein Brand ent­ste­hen kann. Nicht zuletzt befin­den sich in der histo­ri­schen Innen­stadt zahl­rei­che Bau­denk­mä­ler, die vor Brän­den zu schüt­zen sind.

Ein wei­te­rer Aspekt für das Ver­bot: Beim Abbren­nen von Feu­er­werks­kör­pern wird Fein­staub frei­ge­setzt und es ent­steht eine enor­me Men­ge Müll.

Die Stadt­ver­wal­tung macht dar­auf auf­merk­sam, dass das Abbren­nen von Sil­ve­ster­b­öl­lern in unmit­tel­ba­rer Nähe von Kir­chen, Kran­ken­häu­sern sowie Kinder‑, Alten- und Pfle­ge­hei­men eben­falls ver­bo­ten ist. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sind auf­ge­ru­fen, auch in der Nähe des Tier­parks Röh­ren­see, des Tier­heims und des Umwelt­in­for­ma­ti­ons­zen­trums Lin­den­hof kei­ne Feu­er­werks­kör­per abzu­bren­nen und Rück­sicht auf den dor­ti­gen Tier­be­stand zu nehmen.

Wer sich infor­mie­ren möch­te, in wel­chen Stra­ßen­zü­gen der Innen­stadt das Böl­ler­ver­bot gilt, kann dies auf der Home­page der Stadt unter www​.bay​reuth​.de tun. Dort steht ein Lage­plan zur Verfügung.