Poli­zei­be­richt Land­kreis ERH vom 09.12.2023

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlangen-Stadt

- Fehl­an­zei­ge -

Poli­zei­in­spek­ti­on Herzogenaurach

Die­bi­sches Trio aus der Frän­ki­schen Schweiz

Die beschwer­li­che Anrei­se aus der „Frän­ki­schen“ nahm ein Trio am Frei­tag in den spä­ten Nach­mit­tags­stun­den in Kauf, um im Anschluss in einem Out­let-Store im Dienst­ge­biet für sage und schrei­be 537 Euro Ober­be­klei­dung „ein­zu­klau­en“. Das Trio sieht sich nun­mehr einem Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen Laden­dieb­stahls gegen­über. Fer­ner wur­den die Gano­ven mit einem Haus­ver­bot für sämt­li­che Filia­len des Sport­ar­ti­kel­her­stel­lers belegt.

Auf­grund der Viel­zahl ähn­lich gela­ger­ter Delik­te im fast abge­lau­fe­nen Kalen­der­jahr darf die Poli­zei Her­zo­gen­au­rach noch­mals dar­auf hin­wei­sen, dass Dieb­stahl tat­säch­lich eine Straf­tat dar­stellt und es sich bei den bekann­ten Out­let-Stores in der Stadt, weder um wohl­tä­ti­ge Ein­rich­tun­gen, noch um Tausch­bör­sen (alte Schu­he hin­stel­len, neue mit­neh­men) oder ähn­lich gela­ger­te Unter­neh­mun­gen han­delt. Zudem sind die Kas­sen­be­rei­che in den jewei­li­gen Geschäf­ten kei­ne Attrap­pen, vor­sich­ti­ge Emp­feh­lun­gen bzw. ver­steck­te Hin­wei­se, son­dern zwin­gend auf­zu­su­chen, nach dem man sich für ein oder meh­re­re Arti­kel im Laden­lo­kal ent­schie­den hat. (kei­ne Nöti­gung nach dem Straf­ge­setz­buch) Expli­zi­te Schu­lun­gen über „rich­ti­ges Ein­kau­fen“ kön­nen lei­der nicht ange­bo­ten wer­den, etwa­ige Rück­fra­gen, sei es per­sön­lich oder tele­fo­nisch wer­den selbst­ver­ständ­lich und jeder­zeit ger­ne durch die dienst­ha­ben­den Beam­ten und oder Beam­tin­nen der PI Her­zo­gen­au­rach oder jeder ande­ren Poli­zei­dienst­stel­le beantwortet.

Poli­zei­in­spek­ti­on Höch­stadt an der Aisch

Ent­zün­de­ter Ofen ver­ur­sacht Brand­scha­den im Keller

Nah­be­reich Aisch – Am Nach­mit­tag des 08.12.2023 schür­te eine männ­li­che Per­son in einem Anwe­sen in der Nähe der Ort­schaft Aisch einen Ofen an. Nach eini­ger Zeit hör­te er plötz­lich einen lau­ten Knall und begab sich in den Kel­ler, um dem Geräusch auf den Grund zu gehen. Hier bemerk­te er, dass Glut, ver­mut­lich durch den Kamin, in den Kel­ler gerutscht war und mitt­ler­wei­le einen dort ste­hen­den Holz­tisch ent­zün­det hat­te. Auf­grund der mitt­ler­wei­le star­ken Rauch­ent­wick­lung wur­de die Feu­er­wehr ver­stän­digt, wel­che den Kel­ler­brand schnell unter Kon­trol­le bekam. Letzt­lich ent­stand durch die Hit­ze, sowie den Flam­men ein ver­gleichs­wei­se gerin­ger Sach­scha­den am Mobi­li­ar. Ver­letzt wur­de nie­mand. Die detail­lier­ten Gesamt­um­stän­de, wel­che zur Brand­ur­sa­che führ­ten, befin­den sich zum gegen­wär­ti­gen Zeit­punkt noch in poli­zei­li­cher Abklärung.