Poli­zei­prä­si­di­um Ober­fran­ken warnt: „Gefähr­li­che Job­an­ge­bo­te – Opfer wer­den zu Tätern“

Symbolbild Polizei

Attrak­ti­ve Job­an­ge­bo­te: Apps testen oder Pake­te ver­packen, bequem von zuhau­se aus, leicht ver­dien­tes Geld. So ködern Betrü­ger unbe­schol­te­ne Bür­ger und nut­zen sie scham­los für ihre kri­mi­nel­len Machen­schaf­ten aus. Am Ende kas­sie­ren die Opfer oft selbst eine Straf­an­zei­ge, zum Bei­spiel wegen des Ver­dachts der Geld­wä­sche. Die Maschen der Betrü­ger sind oft nicht leicht zu durch­schau­en. Zur Ver­an­schau­li­chung zwei Beispiele:

App-Tester

Eine 22-Jäh­ri­ge aus dem Raum Coburg stieß Mit­te Sep­tem­ber auf der Social-Media-Platt­form Insta­gram auf die Job­an­zei­ge einer Fir­ma. Laut Beschrei­bung umfass­te die Tätig­keit auf 520-Euro-Basis unter ande­rem das Testen von Apps, bequem und fle­xi­bel von zuhau­se aus. Nach erfolg­rei­cher Bewer­bung kon­tak­tier­te sie ein Ansprech­part­ner der Fir­ma, der ihr via Whats­App unter ande­rem Auf­trä­ge zur Bewer­tung von Ban­king-Apps über­mit­tel­te. Dabei soll­te angeb­lich der Kun­den­ser­vice der jewei­li­gen Bank durch eine Kon­to­er­öff­nung gete­stet wer­den. Die 22-Jäh­ri­ge führ­te ihren Auf­trag in gutem Glau­ben und in der Über­zeu­gung aus, dass es sich um Test­kon­ten han­del­te und die Daten nach den Tests gelöscht wür­den. Wie sich her­aus­stell­te, war sie statt­des­sen Betrü­gern auf den Leim gegan­gen. Die­se benutz­ten die neu­en Bank­kon­ten zum Zwecke der Geld­wä­sche. Als Kon­to­in­ha­be­rin wur­de die Dame zur unfrei­wil­li­gen Kom­pli­zin. Die Kri­mi­nal­po­li­zei Coburg ist des­halb gesetz­lich zur Straf­ver­fol­gung wegen des Ver­dachts der Geld­wä­sche gegen die jun­ge Frau verpflichtet.

Waren­agen­ten

Die Betrü­ger schal­ten auch bei die­ser Masche seri­ös wir­ken­de Job­an­zei­gen, zum Bei­spiel online oder in der ört­li­chen Zei­tung. Bewor­ben wer­den Mini­jobs als „Ver­packer“. Beim Abschlie­ßen des Arbeits­ver­tra­ges müs­sen Sie per­sön­li­che Daten, wie bei­spiels­wei­se eine Kopie des Per­so­nal­aus­wei­ses, Ihre Steu­er­num­mer oder Ver­si­che­rungs­num­mern ange­ben. Die Tätig­keit ist sim­pel: Sie erhal­ten Pake­te an Ihre Wohn­adres­se. Die­se ent­hal­ten meist hoch­wer­ti­ge Waren sowie ein bezahl­tes Ver­sand­la­bel. Anschlie­ßend müs­sen sie den Inhalt, meist mit Arti­keln aus ande­ren Pake­ten, neu ver­packen und ver­sen­den. Häu­fig gehen die­se Pake­te ins Aus­land, zu den näch­sten Waren­agen­ten. Dahin­ter steckt eine drei­ste Betrugs­ma­sche: Die Täter bestel­len im Inter­net hoch­prei­si­ge Waren auf Ihren Namen und Ihre Adres­se. Über meh­re­re nichts­ah­nen­de Waren­agen­ten schleu­sen die Betrü­ger die Arti­kel ins Aus­land. Damit ist die Ware ver­schwun­den und die böse Über­ra­schung folgt spä­ter: Die Rech­nung für die Arti­kel bekom­men näm­lich Sie. Der ver­spro­che­ne Lohn bleibt aus. Zu allem Über­fluss könn­ten die Ver­käu­fer Anzei­ge wegen des Ver­dachts des Betru­ges gegen Sie erstat­ten. Soll­ten im Zusam­men­hang mit der Tätig­keit als Waren­agent Gel­der über Ihr Kon­to geflos­sen sein, besteht zudem der Ver­dacht der Geldwäsche.

Betrü­ger nut­zen die­se Maschen immer wie­der. Die Ermitt­ler der ober­frän­ki­schen Kri­mi­nal­po­li­zei raten des­halb: Wo auch immer Sie sol­che Job­an­ge­bo­te fin­den, hin­ter­fra­gen Sie den Inhalt und die Ernst­haf­tig­keit. Sei­en Sie miss­trau­isch und infor­mie­ren Sie sich vor­ab genau über die Jobanbieter.