Zwei Tat­ver­däch­ti­ge nach ver­such­tem Tötungs­de­likt in Stein­bach am Wald festgenommen

symbolbild festnahme

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Coburg:

STEIN­BACH A.WALD, LKR. KRO­NACH. Wie bereits berich­tet, ereig­ne­ten sich Ende August im Zusam­men­hang mit dem Schüt­zen­fest in Stein­bach am Wald zwei ver­such­te Tötungs­de­lik­te. In bei­den Fäl­len ermit­telt seit­dem die Kri­mi­nal­po­li­zei Coburg. Nun kam es in einem Fall zur Fest­nah­me von zwei Tatverdächtigen.

Durch die inten­si­ve Ermitt­lungs­ar­beit der Kri­mi­nal­po­li­zei Coburg nah­men Beam­tin­nen und Beam­te der Poli­zei Coburg am Mon­tag­mor­gen zwei deut­sche Tat­ver­däch­ti­ge im Alter von 25 Jah­ren und 27 Jah­ren fest. Gegen sie besteht der drin­gen­de Tat­ver­dacht in den frü­hen Mor­gen­stun­den des 26. Augusts einen 40-jäh­ri­gen Mann mit einem Bier­krug geschla­gen zu haben, sodass die­ser zu Boden ging. Anschlie­ßend haben die bei­den Tat­ver­däch­ti­gen wei­ter auf den 40-Jäh­ri­gen ein­ge­tre­ten und ein­ge­schla­gen. Zahl­rei­che Prel­lun­gen und eine Kopf­platz­wun­de, die in einem Kran­ken­haus behan­delt wur­den, waren die Folge.

Die bei­den Tat­ver­däch­ti­gen wur­den Mon­tag­mit­tag einem Haft­rich­ter vor­ge­führt. Die­ser erließ auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Coburg Haft­be­fehl. Die Män­ner sit­zen seit­dem in einer Justiz­voll­zug­an­stalt und müs­sen sich unter ande­rem wegen des ver­such­ten Tot­schlags verantworten.

Die Kri­mi­nal­po­li­zei Coburg sucht außer­dem nach Zeu­gen zu dem ande­ren ver­such­ten Tötungs­de­likt, das sich in der­sel­ben Nacht bereits gegen 5 Uhr in der Nähe einer Schnaps­bar auf dem Fest­ge­län­de ereig­net hat­te. Hier kam es eben­falls zu einem Bier­krug­schlag auf den Kopf eines Man­nes, der dadurch zwei Zäh­ne verlor.

Wer sach­dien­li­che Hin­wei­se, ins­be­son­de­re zu den Zusam­men­hän­gen der bei­den Taten geben kann, wird gebe­ten, sich unter der Tel.-Nr. 09561/645–0 bei der Kri­mi­nal­po­li­zei Coburg zu melden.