Stein­bruch in Grä­fen­berg: Bund Natur­schutz und Bür­ger­initia­ti­ve for­dern geset­zes­kon­for­mes Genehmigungsverfahren

Pres­se­mit­tei­lung des BUND Natur­schutz in Bay­ern e.V., Kreis­grup­pe Forchheim:

Seit Anfang 2023 liegt ein Antrag der Grä­fen­ber­ger Fir­ma End­ress beim Land­rats­amt Forch­heim vor, mit dem im Kalk­stein­bruch öst­lich von Grä­fen­berg Abga­se aus einer Abfall­mit­ver­bren­nungs­an­la­ge für die Sand­trock­nung ver­wen­det wer­den kön­nen. Bis­lang wird der Kalk­brenn­ofen mit gefähr­li­chen Abfäl­len beheizt.

Für die aktu­ell bean­trag­te Geneh­mi­gung, mit der ein Teil der Abga­se aus der Abfall­mit­ver­bren­nungs­an­la­ge abge­zweigt und auch für die Sand­trocken­an­la­ge genutzt wer­den soll, ist erneut das soge­nann­te „ver­ein­fach­te Ver­fah­ren“ ohne Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung und ohne Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung geplant. Weil Recher­chen der „Inter­es­sen­ge­mein­schaft Stein­bruch“ aus Grä­fen­berg (IGS), der ört­li­chen Bür­ger­initia­ti­ve, zei­gen, dass für die bean­trag­te „wesent­li­che Ände­rung“ der Abfall­mit­ver­bren­nungs­an­la­ge das „ver­ein­fach­te Ver­fah­ren“ nach §19 Bun­des­im­mis­si­ons­schutz­ge­setz (BImSchG) nicht den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen ent­spricht, for­dern der Bund Natur­schutz in Bay­ern e.V. (BN) und IGS nun die Durch­füh­rung des Ver­fah­rens mit Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung nach §10 BImSchG und Umweltverträglichkeitsprüfung.

Ben­ja­min Schaf, BN-Orts­grup­pe Grä­fen­ber­ger Ober­land stellt klar: „Natür­lich ist uns bewusst, dass unse­re Gesell­schaft Bau­stof­fe, wie z.B. Kalk benö­tigt und besten­falls wer­den die­se Pro­duk­te auch regio­nal erzeugt. Die bis­he­ri­ge Pra­xis, Kalk oder Zement unter umwelt- und gesund­heits­schäd­li­chen Bedin­gun­gen in ver­al­te­ten Abfall­mit­ver­bren­nungs­an­la­gen her­zu­stel­len, muss ein Ende haben – auch im Land­kreis Forch­heim. Ein Ende for­dern wir auch für Aus­nah­me­re­ge­lun­gen bei der Ein­hal­tung von Schad­stoff­grenz­wer­ten, die das Land­rats­amt Forch­heim in der Ver­gan­gen­heit erteilt hat. Denn auch dies­mal möch­te die Fir­ma End­ress von der kon­ti­nu­ier­li­chen Mes­sung befreit wer­den, wäh­rend sie künf­tig gif­ti­ge­res Alt­öl ver­bren­nen will. Das passt nicht zusam­men! Die Tech­nik für kli­ma- und umwelt­freund­li­che Kalk­pro­duk­ti­on ist vor­han­den und soll auch in Grä­fen­berg ein­ge­setzt werden“.

„Wir sind sehr besorgt über die mög­li­chen Aus­wir­kun­gen der Abfall­mit­ver­bren­nung auf die Luft­qua­li­tät in Grä­fen­berg. Bereits im Jahr 2018 muss­te das Land­rats­amt auf­grund von über­höh­ten Dioxin- und Fur­an­wer­ten die sofor­ti­ge Ein­stel­lung der Abgas­ab­lei­tung ver­fü­gen“, so Jochen Gun­del­fin­ger, Spre­cher der IGS.

„Im Jahr 2013 hat das Land­rats­amt im ver­ein­fach­ten Ver­fah­ren den Ein­satz von Alt­öl der Kate­go­rie „gefähr­li­che Abfäl­le“ anstel­le von Heiz­öl geneh­migt. Die aktu­ell bean­trag­te teil­wei­se Wei­ter­lei­tung der Abga­se zur Sand­trocken­an­la­ge wur­de vom Land­rats­amt bis ins Jahr 2018 „aus­nahms­wei­se“ geneh­migt, ohne ein for­mel­les immis­si­ons­schutz­recht­li­ches Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren und eine Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung zu durch­lau­fen. Die­se sind im vor­lie­gen­den Ver­fah­ren aber unbe­dingt durch­zu­füh­ren, um die Aus­wir­kun­gen des Betriebs der Anla­ge auf Mensch und Umwelt ein­schät­zen zu kön­nen,“ so Dr. Ulrich Buch­holz, Vor­sit­zen­der der BN-Kreis­grup­pe Forchheim.