Land­rats­amt Bam­berg infor­miert zum Umtausch „alter“ Papierführerscheine

Bis zum Jahr 2033 sol­len alle grau­en bzw. rosa­far­be­nen Füh­rer­schei­ne durch ein­heit­li­che EU-Kar­ten­füh­rer­schei­ne ersetzt wer­den. Das Land­rats­amt Bam­berg weist dar­auf hin, dass der Umtausch in den EU-Kar­ten­füh­rer­schein stu­fen­wei­se erfolgt. Nach­dem bis­her die ersten bei­den Staf­fe­lun­gen auf­ge­ru­fen waren, sind nun in der drit­ten Stu­fe die Geburts­jahr­gän­ge 1965 bis 1970 zum Umtausch ver­pflich­tet. Stich­tag für den Umtausch ist für die­se Jahr­gän­ge spä­te­stens der 19. Janu­ar 2024. Bit­te beach­ten Sie dabei, dass eine Antrag­stel­lung aus­schließ­lich nach einem zuvor online ver­ein­bar­ten Ter­min mög­lich ist.

Unter www.landkreis-bamberg.de/Führerscheinstelle/ fin­den Sie alle wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen über die Ter­min­ver­ein­ba­rung, die erfor­der­li­chen Unter­la­gen, die Öff­nungs­zei­ten sowie die Staf­fe­lung, wer wann umtau­schen muss. Auf­grund der sehr hohen Anzahl von Anträ­gen kann es lei­der vor­kom­men, dass Ihr Wunsch­ter­min nicht mehr ver­füg­bar ist. Aus die­sem Grun­de bit­tet das Land­rats­amt schon jetzt um recht­zei­ti­ge Terminvereinbarung.

Für alle ande­ren Geburts­jahr­gän­ge oder für die Per­so­nen, die zwar einen EU-Kar­ten­füh­rer­schein schon haben, die­ser aber unbe­fri­stet ist, greift eine spä­te­re Stu­fe. Die­ser Per­so­nen­kreis wird gebe­ten, von einem vor­zei­ti­gen Umtausch abzusehen.

Die Geburts­jahr­gän­ge der ersten bei­den Stu­fen 1953 bis 1958 und 1959 bis 1964, die ihren Papier­füh­rer­schein noch nicht umge­tauscht haben und auch noch kei­nen ent­spre­chen­den Antrag ein­ge­reicht haben, soll­ten dies zeit­nah tun. Die Zustän­dig­keit der Füh­rer­schein­stel­le ergibt sich nach dem Mel­de­wohn­sitz. Für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger des Land­krei­ses Bam­berg ist dies das Land­rats­amt Bamberg.