Haupt­ver­hand­lun­gen am Land­ge­richt Bamberg

Symbolbild Justiz

In der 46. Kalen­der­wo­che 2023 fin­den am Land­ge­richt Bam­berg fol­gen­de (erst­in­stanz­li­che) Haupt­ver­hand­lun­gen in Straf­sa­chen statt:

1. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 40-jäh­ri­gen A. wegen Bei­hil­fe zum uner­laub­ten Han­del­trei­ben mit Betäu­bungs­mit­teln in nicht gerin­ger Men­ge in 12 Fäl­len, Bei­hil­fe zum uner­laub­ten Erwerb von Betäu­bungs­mit­teln in 5 Fäl­len und Han­del­trei­ben mit Betäu­bungs­mit­teln in nicht gerin­ger Men­ge in 3 Fäl­len am 16.05.2023, 09:00 Uhr, vor der 3. Straf­kam­mer (Az. 34 KLs 2101 Js 10549/23).

Dem Ange­klag­ten liegt zur Last, den ander­wei­tig ver­folg­ten H. im Zeit­raum von Janu­ar 2022 bis zum 27.02.2023 bei des­sen schwung­haf­tem Han­del mit Betäu­bungs­mit­teln, unter ande­rem mit Metham­phet­amin, Koka­in und Mari­hua­na, unter­stützt zu haben. Zum einen soll der Ange­klag­te sei­ne im Stadt­ge­biet von Bam­berg gele­ge­ne Woh­nung zur Auf­be­wah­rung von Betäu­bungs­mit­teln zur Ver­fü­gung gestellt, in einer Viel­zahl von Fäl­len Beschaf­fungs­fahr­ten nach Frank­furt und Leip­zig durch­ge­führt und auch Betäu­bungs­mit­tel an Kun­den aus­ge­lie­fert sowie Dro­gen­schul­den ein­ge­trie­ben haben, wofür er eine Ent­loh­nung erhal­ten haben soll. Dar­über hin­aus soll er in eini­gen Fäl­len selbst Betäu­bungs­mit­tel auf­ge­kauft und in Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht an Drit­te über­ge­ben haben.

2. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 35-jäh­ri­gen D. und den 49-jäh­ri­gen K. wegen vor­sätz­li­cher uner­laub­ter Ein­fuhr von Betäu­bungs­mit­teln in nicht gerin­ger Men­ge in Tat­ein­heit mit vor­sätz­li­chem uner­laub­ten Han­del­trei­ben mit Betäu­bungs­mit­teln in nicht gerin­ger Men­ge in jeweils 15 Fäl­len am 16.11.2023, 12:00 Uhr, vor der 3. Straf­kam­mer (Az. 35 KLs 2101 Js 7957/23).

Den Ange­klag­ten liegt zur Last, zwi­schen Mai 2022 und dem 14.06.2023 bei min­de­stens 15 Gele­gen­hei­ten mit einem Pkw nach Tsche­chi­en gefah­ren zu sein und dort auf einem Markt bei Cheb jeweils min­de­stens 100 g Metham­phet­amin erwor­ben zu haben. Anschlie­ßend sol­len die Ange­klag­ten die Betäu­bungs­mit­tel über unter­schied­li­che Grenz­über­gän­ge in das Gebiet der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ver­bracht haben, wor­auf hin die­se durch den Ange­klag­ten D. im Raum Haß­furt mit Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht ver­äu­ßert wor­den sein sollen.

Fort­set­zungs­ter­min: 21.11.2023