Stadt Bay­reuth infor­miert zum Pflicht­um­tausch von Führerscheinen

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Das Stra­ßen­ver­kehrs­amt infor­miert über Mög­lich­kei­ten der Antragstellung

Die gesetz­li­che Umtausch­pflicht der Füh­rer­schei­ne für die Geburts­jahr­gän­ge 1965 bis 1970 endet am 19. Janu­ar kom­men­den Jah­res. Hier­auf weist das Stra­ßen­ver­kehrs­amt hin. Die Umtausch­pflicht betrifft die alten grau­en oder rosa­far­be­nen Papier-Füh­rer­schei­ne, deren Gül­tig­keit nach und nach abläuft. Für die not­wen­di­ge Antrag­stel­lung zum Umtausch des Füh­rer­scheins bie­tet die Stadt Bay­reuth meh­re­re Mög­lich­kei­ten an:

  • Mög­lich­keit 1: Online-Antrag im Bür­ger­ser­vice-Por­tal der Stadt Bay­reuth unter der Rubrik „Füh­rer­schein­an­trag“ (hier bit­te den Online­an­wei­sun­gen fol­gen): Zur Antrag­stel­lung ist eine Vor­spra­che im Stra­ßen­ver­kehrs­amt nicht not­wen­dig. Der Antrag wird nach Hoch­la­den der Unter­schrift und des Pass­bil­des online übermittelt.
  • Mög­lich­keit 2: Das Antrags­for­mu­lar kann auf der Home­page der Stadt Bay­reuth auf der Sei­te der Fahr­erlaub­nis­be­hör­de (Rat­haus & Bür­ger­ser­vice – Stadt­ver­wal­tung – Refe­ra­te, Ämter) her­un­ter­ge­la­den wer­den („Umstel­lung auf das neue Füh­rer­schein­for­mat (Pflicht­um­tausch)“). Es muss dann aus­ge­füllt, aus­ge­druckt und unter­schrie­ben wer­den. Wei­ter­hin wer­den ein bio­me­tri­sches Pass­bild sowie der Unter­schrifts­vor­druck benö­tigt. Der Antrag kann dann mit den wei­te­ren Unter­la­gen direkt beim Stra­ßen­ver­kehrs­amt im Rat­haus II, Dr.-Franz-Straße, abge­ge­ben oder in die Brief­kä­sten des Rat­hau­ses II bezie­hungs­wei­se des Neu­en Rat­hau­ses, Luit­pold­platz 13, ein­ge­wor­fen werden.
  • Mög­lich­keit 3: Das Antrags­for­mu­lar kann auch bei den Bür­ger­dien­sten im Neu­en Rat­haus, im Rat­haus II sowie im Stra­ßen­ver­kehrs­amt (Info­stän­der im Ein­gangs­be­reich) abge­holt wer­den. Auch dann heißt es wie­der: Aus­fül­len, unter­schrei­ben und mit den wei­te­ren Unter­la­gen wie­der bei der Stadt­ver­wal­tung abgeben.

Nach Bear­bei­tung und Fer­tig­stel­lung des Füh­rer­scheins erhält der Antrag­stel­ler einen Abhol­ter­min. Bei dem Ter­min ist dann die Gebühr in Höhe von 25,30 Euro (falls die­se nicht schon online bezahlt wur­de) zu ent­rich­ten. Der alte Füh­rer­schein muss dann abge­ge­ben bezie­hungs­wei­se zum Ent­wer­ten vor­ge­legt werden.