Tipps & Tricks: „Schön­heits­wahn und Ein­heits­prei­se im Obst- und Gemüseregal“

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Ver­brau­cher­zen­tra­len for­dern viel­fäl­ti­ge­res Ange­bot und gewichts­ba­sier­te Preise

Im Obst- und Gemü­se­re­gal fin­den sich kaum Arti­kel, die nicht dem gän­gi­gen Schön­heits­ide­al ent­spre­chen. Außer­dem sind die Pro­duk­te in der Regel nur zum Ein­heits­preis erhält­lich. Das ergab ein bun­des­wei­ter Markt­check der Ver­brau­cher­zen­tra­len. Sie for­dern den Han­del auf, sei­ner Ver­ant­wor­tung gegen Lebens­mit­tel­ver­schwen­dung nach­zu­kom­men und Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher die Wahl zwi­schen ver­schie­de­nen Grö­ßen und For­men zu las­sen: mit brei­te­rer Aus­wahl und Bezah­lung nach Gewicht.

Kaum krum­me Geschäfte

Da Natur­pro­duk­te wie Äpfel oder Möh­ren nicht nach einem ein­heit­li­chen Sche­ma wach­sen, erge­ben sich opti­sche Unter­schie­de, etwa im Durch­mes­ser oder in der Form. Ein­zel­händ­ler kön­nen ihre Ware grund­sätz­lich nach Klas­sen sor­tie­ren. Die Super­märk­te aber ach­ten stark auf Grö­ße, Form und Ästhe­tik von Obst und Gemü­se. Sie stel­len an ihr Sor­ti­ment oft sogar höhe­re Anfor­de­run­gen als gesetz­lich vor­ge­ge­ben. Super­märk­te bie­ten vor allem Pro­duk­te der ersten Klas­se an. Das zeigt ein erneu­ter bun­des­wei­ter Markt­check der Ver­brau­cher­zen­tra­len. Von den in einer Stich­pro­be ange­bo­te­nen Äpfeln gehör­ten rund drei Vier­tel zu Klas­se I und etwa ein Vier­tel zu Klas­se II. Das glei­che Bild ergab sich bei Möh­ren. Im Ver­gleich zur Vor­er­he­bung aus dem Jahr 2021 hat sich wenig ver­än­dert. Nur ver­ein­zelt wie­sen Anbie­ter auf Obst und Gemü­se der Klas­se II expli­zit hin, zum Bei­spiel mit dem Auf­druck „Krum­me Din­ger / Krumm in der Form. Makel­los im Geschmack“ oder „Möh­ren – die etwas anderen“.

„Wir for­dern den Han­del auf, auf eige­ne Anfor­de­run­gen an Grö­ße, Ein­heit­lich­keit und Aus­se­hen zu ver­zich­ten und deut­lich mehr land­wirt­schaft­li­che Erzeug­nis­se mit Schön­heits­feh­lern zu ver­kau­fen. Das wäre ein enor­mer Schritt gegen die Ver­schwen­dung von Lebens­mit­teln und wür­de für mehr Aus­wahl beim Ein­kauf sor­gen“, sagt Jut­ta Saum­we­ber, Lei­te­rin des Refe­rats Lebens­mit­tel und Ernäh­rung bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bayern.

Unter­schie­de von bis zu 720 Gramm zum Einheitspreis

Wer im Super­markt die Wahl zwi­schen unter­schied­lich gro­ßen Exem­pla­ren hat, kann genau nach Bedarf ein­kau­fen und Lebens­mit­tel­ver­lu­ste ver­mei­den. Vor­teil­haft und im All­tag umsetz­bar ist der Ein­kauf von klei­ne­ren Pro­duk­ten für Ver­brau­cher jedoch meist nur dann, wenn auch der Preis der Grö­ße ent­spricht. Stück­prei­se dage­gen ver­lei­ten schnell dazu, mög­lichst das größ­te Pro­dukt zu wählen.

Der Markt­check 2023 zeigt erneut: Waren Kohl­ra­bi und Eis­berg­sa­lat im Ange­bot, wur­den sie aus­schließ­lich zum ein­heit­li­chen Stück­preis ver­kauft. „Dabei zeig­ten sich teils enor­me Grö­ßen­ab­wei­chun­gen. In mehr als der Hälf­te aller unter­such­ten Märk­te waren Unter­schie­de beim Kohl­ra­bi deut­lich sicht­bar und mess­bar – mit Gewichts­span­nen von bis zu 720 Gramm in der­sel­ben Gemü­se­ki­ste“, so die Exper­tin. Auch bei den Eis­berg­sa­la­ten erfass­ten die Ver­brau­cher­zen­tra­len Gewichts­un­ter­schie­de von bis zu 600 Gramm.

„Im Inter­es­se von Ver­brau­chern soll­ten Anbie­ter Obst und Gemü­se grund­sätz­lich nach Gewicht und nicht nach Stück ver­kau­fen“, for­dert Jut­ta Saumweber.

Hin­ter­grund des Marktchecks

In einer bun­des­wei­ten Stich­pro­be haben die Ver­brau­cher­zen­tra­len nach einer ersten Erhe­bung 2021 erneut die Obst- und Gemü­se­ab­tei­lun­gen von 25 Märk­ten des Lebens­mit­tel­ein­zel­han­dels unter­sucht. Dar­un­ter befan­den sich zwölf Super­märk­te, elf Dis­coun­ter und zwei Bio-Super­märk­te. In den jewei­li­gen Obst- und Gemü­se­ab­tei­lun­gen erfass­ten die Ver­brau­cher­zen­tra­len, wie groß der Anteil von Klas­se II bei Äpfeln und Möh­ren im Sor­ti­ment war und ob Anbie­ter den Preis am Bei­spiel von Eis­berg­sa­lat und Kohl­ra­bi nach indi­vi­du­el­lem Gewicht oder Stück berech­ne­ten. Bei gro­ßen Unter­schie­den im Gewicht wur­den stich­pro­ben­haft Mini­mal- und Maxi­mal­ge­wich­te erfasst.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum aktu­el­len Markt­check und zur Vor­er­he­bung sind zusam­men­ge­fasst unter https://​www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​-bay​ern​.de/​a​k​t​u​e​l​l​e​-​m​e​l​d​u​n​g​e​n​/​l​e​b​e​n​s​m​i​t​t​e​l​/​m​a​r​k​t​c​h​e​c​k​-​w​e​i​t​e​r​h​i​n​-​w​e​n​i​g​-​v​i​e​l​f​a​l​t​-​b​e​i​-​o​b​s​t​-​u​n​d​-​g​e​m​u​e​s​e​-​8​8​392 zu fin­den. Tipps, wie Ver­brau­cher Obst und Gemü­se am besten lagern und die Halt­bar­keit damit opti­mal aus­nut­zen kön­nen, fin­den Inter­es­sier­te unter www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​-bay​ern​.de.